Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristisches Seminar - Recht als Nebenfach), Veranstaltung: Hauptseminar Medienrecht, Sprache: Deutsch,...
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Produktinformationen zu „Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristisches Seminar - Recht als Nebenfach), Veranstaltung: Hauptseminar Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2004 waren 33,72 Millionen deutsche Haushalte in der Lage, Fernsehen zu empfangen. 99,7 % davon empfingen die ARD, 99,6 % das ZDF. Diese Reichweite zeigt, welch grosse Bedeutung der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland heute hat. Ziel dieser Arbeit soll eine Darstellung der Struktur und Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten im heutigen Deutschland sein. Dabei soll in jedem der beiden Schwerpunktthemen kritisch auf einen zur Diskussion stehenden Sachverhalt eingegangen werden.
Um die Struktur und Finanzierung des heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verstehen, ist deren Entwicklung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges von grosser Bedeutung. Nach 1945 war man sich in den westdeutschen Besatzungszonen einig, ein neues Rundfunksystem zu entwerfen, das dem Missbrauch durch die herrschende Partei vorbeugen sollte. Aus dieser Vorgabe heraus entstand die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Rundfunkanstalten sollten staatsfern organisiert, und finanziell vom Staat unabhängig sein. Deshalb wurde die Organisationsform der selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts und die Finanzierung durch Rundfunkgebühren festgelegt. Ausserdem sollte eine totale Abhängigkeit von der werbetreibenden Wirtschaft verhindert werden, um Meinungsvielfalt im Sinne des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Die Rechtsgrundlagen für die Struktur und Organisation öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden neben den Artikeln 5, 30 und 73 des Grundgesetztes und deren Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht, die Fernsehurteile des Bundesverfassungsgerichts, die Rundfunkstaatsverträge und Landesrundfunkgesetzte.
Heute umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgende Rundfunkveranstalter: Es gibt neun deutsche Landesrundfunkanstalten, die sich in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland)
zusammengeschlossen haben. Dazu gehören der Bayrische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), das Radio Bremen (RB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBR), der Saarländische Rundfunk (SR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Bundesrundfunkanstalten bilden ausserdem das ZDF, das Deutschlandradio in Köln und der Auslandssender Deutsche Welle (DW).
Um die Struktur und Finanzierung des heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verstehen, ist deren Entwicklung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges von grosser Bedeutung. Nach 1945 war man sich in den westdeutschen Besatzungszonen einig, ein neues Rundfunksystem zu entwerfen, das dem Missbrauch durch die herrschende Partei vorbeugen sollte. Aus dieser Vorgabe heraus entstand die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Rundfunkanstalten sollten staatsfern organisiert, und finanziell vom Staat unabhängig sein. Deshalb wurde die Organisationsform der selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts und die Finanzierung durch Rundfunkgebühren festgelegt. Ausserdem sollte eine totale Abhängigkeit von der werbetreibenden Wirtschaft verhindert werden, um Meinungsvielfalt im Sinne des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Die Rechtsgrundlagen für die Struktur und Organisation öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden neben den Artikeln 5, 30 und 73 des Grundgesetztes und deren Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht, die Fernsehurteile des Bundesverfassungsgerichts, die Rundfunkstaatsverträge und Landesrundfunkgesetzte.
Heute umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgende Rundfunkveranstalter: Es gibt neun deutsche Landesrundfunkanstalten, die sich in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland)
zusammengeschlossen haben. Dazu gehören der Bayrische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), das Radio Bremen (RB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBR), der Saarländische Rundfunk (SR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Bundesrundfunkanstalten bilden ausserdem das ZDF, das Deutschlandradio in Köln und der Auslandssender Deutsche Welle (DW).
Bibliographische Angaben
- Autor: Susanne Dietrich
- 2007, 1. Auflage, 19 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363860943X
- ISBN-13: 9783638609432
- Erscheinungsdatum: 09.02.2007
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