Rechtlicher Schutz von Webseiten / jus novum (PDF)
Wie kann ich meine Internetseite vor Nachahmung schützen?
Seit Erfindung des Internets in den 90er Jahren nimmt nicht nur die Zahl der Nutzer, sondern auch die Zahl der Webseiten stetig zu. Was damals noch als Forschungsnetzwerk gedacht war, wird heute für die verschiedensten Einsatzgebiete verwendet.
Neben...
Neben...
sofort als Download lieferbar
Printausgabe Fr. 59.90
eBook (pdf)
Fr. 30.00
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Rechtlicher Schutz von Webseiten / jus novum (PDF)“
Seit Erfindung des Internets in den 90er Jahren nimmt nicht nur die Zahl der Nutzer, sondern auch die Zahl der Webseiten stetig zu. Was damals noch als Forschungsnetzwerk gedacht war, wird heute für die verschiedensten Einsatzgebiete verwendet.
Neben einer ständig wachsenden Anzahl von Privatpersonen, die mit einer eigenen Webseite im Internet vertreten ist, ist es für Unternehmen heutzutage geradezu existentiell: Die eigene Webseite ist ihre Visitenkarte und damit zu einem nicht mehr wegzudenkenden Marketingtool avanciert. Daher ist es gerade für sie, aber auch für jeden anderen Webseiten-Betreiber wichtig, dass die eigene Seite und damit verbunden, die Informationen und eigene kreative Leistung, nicht ohne Strafe nachgeahmt werden können.
In diesem Buch werden die durch die deutsche Gesetzgebung gegebenen Möglichkeiten untersucht, eine Webseite oder auch nur Teile dieser rechtlich vor Nachahmung zu schützen. Hierzu erläutert Olaf Borngräber nicht nur die gängigen Webtechniken, auch die Eigenschaften der betrachteten Gesetze Urheber-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht werden in den jeweiligen Kapiteln von ihm erklärt. Darüber hinaus führt er Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis an, die dem Leser bei der Einschätzung der Schutzrechtssituation der eigenen Webseite helfen sollen.
Neben einer ständig wachsenden Anzahl von Privatpersonen, die mit einer eigenen Webseite im Internet vertreten ist, ist es für Unternehmen heutzutage geradezu existentiell: Die eigene Webseite ist ihre Visitenkarte und damit zu einem nicht mehr wegzudenkenden Marketingtool avanciert. Daher ist es gerade für sie, aber auch für jeden anderen Webseiten-Betreiber wichtig, dass die eigene Seite und damit verbunden, die Informationen und eigene kreative Leistung, nicht ohne Strafe nachgeahmt werden können.
In diesem Buch werden die durch die deutsche Gesetzgebung gegebenen Möglichkeiten untersucht, eine Webseite oder auch nur Teile dieser rechtlich vor Nachahmung zu schützen. Hierzu erläutert Olaf Borngräber nicht nur die gängigen Webtechniken, auch die Eigenschaften der betrachteten Gesetze Urheber-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht werden in den jeweiligen Kapiteln von ihm erklärt. Darüber hinaus führt er Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis an, die dem Leser bei der Einschätzung der Schutzrechtssituation der eigenen Webseite helfen sollen.
Autoren-Porträt von Olaf Borngräber
Dipl. Wirtsch.-Ing. Olaf Borngräber, Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Technischen Universität Kaiserslautern, Abschluss 2009 als Diplom Wirtschaftsingenieur, Vertiefung und Diplomarbeit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Bibliographische Angaben
- Autor: Olaf Borngräber
- 2010, 1. Auflage, 124 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3836632667
- ISBN-13: 9783836632669
- Erscheinungsdatum: 01.01.2010
Abhängig von Bildschirmgrösse und eingestellter Schriftgrösse kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Grösse: 1.19 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Family Sharing
eBooks und Audiobooks (Hörbuch-Downloads) mit der Familie teilen und gemeinsam geniessen. Mehr Infos hier.
Kommentar zu "Rechtlicher Schutz von Webseiten / jus novum"
0 Gebrauchte Artikel zu „Rechtlicher Schutz von Webseiten / jus novum“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Rechtlicher Schutz von Webseiten / jus novum".
Kommentar verfassen