Schuld und Schulden / Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts Bd.3 (PDF)
Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945
Die Entschädigung der Verfolgten des Nationalsozialismus bildet einen zentralen Aspekt der Auseinandersetzung mit dem »Dritten Reich« nach 1945. Zudem hat sich die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte mehr und mehr zu einem internationalen Präzedenzfall für...
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Produktinformationen zu „Schuld und Schulden / Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts Bd.3 (PDF)“
Die Entschädigung der Verfolgten des Nationalsozialismus bildet einen zentralen Aspekt der Auseinandersetzung mit dem »Dritten Reich« nach 1945. Zudem hat sich die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte mehr und mehr zu einem internationalen Präzedenzfall für andere Versuche, die Folgen von Diktaturen und staatlichen Gewaltverbrechen zu bewältigen, entwickelt. Das Thema ist deshalb nicht allein wichtig im Hinblick auf die Frage nach dem Umgang der Deutschen mit Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg, sondern auch für die Entwicklung globaler Massstäbe im Umgang mit historischem Unrecht.
In dieser Studie wird erstmals die Politik der Wiedergutmachung in der alten und neuen Bundesrepublik sowie in der DDR umfassend dargestellt. Der Bogen reicht von ersten schon während des Krieges einsetzenden Überlegungen zur Entschädigung der Verfolgten bis zur Etablierung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«, mit der seit 2000 endlich auch die osteuropäischen Zwangsarbeiter entschädigt werden. Somit untersucht Constantin Goschler die Wiedergutmachung gleichermassen unter dem Gesichtspunkt der prägenden Bedingungen des Kalten Krieges wie unter dem seiner Überwindung. Welche allgemeine Bedeutung für den Umgang mit den Betroffenen staatlicher Grossverbrechen besitzt also der in Deutschland unternommene Versuch, den NS-Verfolgten im Medium materieller Entschädigung zu begegnen? Im Mittelpunkt dieser Studie steht damit das Spannungsverhältnis von moralischer Schuld und materiellen Schulden.
In dieser Studie wird erstmals die Politik der Wiedergutmachung in der alten und neuen Bundesrepublik sowie in der DDR umfassend dargestellt. Der Bogen reicht von ersten schon während des Krieges einsetzenden Überlegungen zur Entschädigung der Verfolgten bis zur Etablierung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«, mit der seit 2000 endlich auch die osteuropäischen Zwangsarbeiter entschädigt werden. Somit untersucht Constantin Goschler die Wiedergutmachung gleichermassen unter dem Gesichtspunkt der prägenden Bedingungen des Kalten Krieges wie unter dem seiner Überwindung. Welche allgemeine Bedeutung für den Umgang mit den Betroffenen staatlicher Grossverbrechen besitzt also der in Deutschland unternommene Versuch, den NS-Verfolgten im Medium materieller Entschädigung zu begegnen? Im Mittelpunkt dieser Studie steht damit das Spannungsverhältnis von moralischer Schuld und materiellen Schulden.
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VI. Wiedergutmachung in der DDR (1949-1989) (S. 361-362)1. Antifaschismus und Sozialpolitik
Bereits am Ende der Besatzungszeit hatten West- und Ostdeutschland in der Wiedergutmachungsfrage verschiedene Entwicklungspfade eingeschlagen, die eng mit dem gegensätzlichen Systemcharakter verknüpft waren. Dabei spielten auch unterschiedliche Prioritäten der Besatzungsmächte eine gewichtige Rolle: So stand in der DDR die Reparationsfrage an erster Stelle, während die Frage individueller Entschädigungen für NS-Verfolgte weitaus geringere Bedeutung als in der Bundesrepublik besaß.
Aufgrund der hohen Reparationsbelastungen der DDR1 – im dortigen Sprachgebrauch anders als in der Bundesrepublik als »Wiedergutmachung « bezeichnet – entstand in der ostdeutschen Bevölkerung schließlich der Eindruck, man habe allein für die nationalsozialistischen Verbrechen bezahlt. Diese Selbstwahrnehmung als Opfer alliierter Reparationspolitik wurde noch durch den Eindruck verstärkt, dass der »Westen « durch Marshallplanhilfen aufgepäppelt worden sei.
Gleichzeitig herrschte Konsens zwischen Regierung und Bevölkerung, dass die DDR nicht in der historischen Kontinuität des Deutschen Reiches und damit auch nicht in der Verantwortung für die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland stünde. Auf diese Weise existierte in Ostdeutschland kein mit Westdeutschland vergleichbarer Schulddiskurs.
Aber auch ein weiteres wichtiges Charakteristikum im Umgang mit den NS-Verfolgten hatte sich bei Gründung der DDR bereits herauskristallisiert und bis 1952, als auf der zweiten Parteikonferenz der SED der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde, endgültig verfestigt: Die ostdeutsche Politik der Wiedergutmachung gehorchte dem Primat der gesellschaftlichen Umwälzung im sozialistischen Sinne.
Eine Interpretation
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der Wiedergutmachungsfrage in der DDR im Lichte der offiziellen Parteilinie bietet die im selben Jahr abgeschlossene juristische Dissertation Wolfgang Vogels, der später unter anderem eine wichtige Rolle als Anwalt bei Geheimverhandlungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik über den Freikauf politischer Gefangener spielte. Vogel meinte, die Rückerstattungs- und Entschädigungsproblematik könne nicht über der Parteipolitik stehen. Aufgabe sei es vielmehr, die »antifaschistischen, demokratischen Kräfte« sowie die »demokratische Erneuerung Deutschlands « zu stärken.
Tatsächlich war das in der Besatzungszeit noch diskutierte »bürgerliche« Entschädigungsprinzip schon bis zur Gründung der DDR fallen gelassen worden. An seine Stelle trat das Prinzip der »permanente[n] Soforthilfe mit Zügen einer sozialen Privilegierung«4. Die ökonomische Schwäche Ostdeutschlands wie auch die durch die Sozialisierungspolitik gesetzten Fakten zogen dabei der Möglichkeit von Schadensersatz und Rückerstattung zusätzlich enge Grenzen. Zugleich zeigte sich die Orientierung an einer anderen gesellschaftspolitischen Zielgröße als in der Bundesrepublik: soziale Sicherheit (statt Wiederherstellung verlorener Rechte) bildeten in der DDR den Hauptmaßstab auch in der Frage der individuellen Wiedergutmachung für NS-Verfolgte.
So kam es nicht zu jener Monetarisierung der Entschädigung, die in der Bundesrepublik frühzeitig einsetzte. Ein bloßer Vergleich auf der Ebene der materiellen Leistungen an NS-Verfolgte wäre deshalb irreführend. Stattdessen müssen die unterschiedlichen Strukturen des Umgangs mit den Verfolgten in den Blick genommen werden.
Tatsächlich war das in der Besatzungszeit noch diskutierte »bürgerliche« Entschädigungsprinzip schon bis zur Gründung der DDR fallen gelassen worden. An seine Stelle trat das Prinzip der »permanente[n] Soforthilfe mit Zügen einer sozialen Privilegierung«4. Die ökonomische Schwäche Ostdeutschlands wie auch die durch die Sozialisierungspolitik gesetzten Fakten zogen dabei der Möglichkeit von Schadensersatz und Rückerstattung zusätzlich enge Grenzen. Zugleich zeigte sich die Orientierung an einer anderen gesellschaftspolitischen Zielgröße als in der Bundesrepublik: soziale Sicherheit (statt Wiederherstellung verlorener Rechte) bildeten in der DDR den Hauptmaßstab auch in der Frage der individuellen Wiedergutmachung für NS-Verfolgte.
So kam es nicht zu jener Monetarisierung der Entschädigung, die in der Bundesrepublik frühzeitig einsetzte. Ein bloßer Vergleich auf der Ebene der materiellen Leistungen an NS-Verfolgte wäre deshalb irreführend. Stattdessen müssen die unterschiedlichen Strukturen des Umgangs mit den Verfolgten in den Blick genommen werden.
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Autoren-Porträt von Constantin Goschler
Constantin Goschler, geb. 1960, Privatdozent an der Humboldt-Universität Berlin, Lehr- und Forschungsaufenthalte am Institut für Zeitgeschichte München, an der Karls-Universität Prag, am Minda de Gunzburg Center for European Studies der Harvard Universität, Cambridge, Mass., an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Ruhr-Universität Bochum sowie am Zentrum für Zeithistorische Forschungen in Potsdam. Veröffentlichungen: "Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, 1945-1954" (München 2002); ""Arisierung" und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1990" (Mitherausg., Wallstein, 2002, ISBN 3-89244-495-1); "Rudolf Virchow. Mediziner, Anthropologe, Politiker" (Köln 2002); Raub und Restitution. "'Arisierung' und Rückerstattung jüdischen Eigentums in Europa", (Mitherausg., Frankfurt a.M. 2003).
Bibliographische Angaben
- Autor: Constantin Goschler
- 2013, 2. Auflage, 543 Seiten, Deutsch
- Verlag: Wallstein Verlag GmbH
- ISBN-10: 3835320696
- ISBN-13: 9783835320697
- Erscheinungsdatum: 11.09.2013
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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Pressezitat
"eine abschliessende Synthese."[Quelle: Rolf Steininger, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.2005]
"eine perspektivenreiche kulturhistorisch sensibilisierte Politikgeschichte der Wiedergurmachung."
[Quelle: Jörg Später, Süddeutsche Zeitung, 27.12.2005]
"wohl auf Jahre hinaus das Standardwerk zum Thema"
[Quelle: Der Tagesspiegel, Bernhard Schulz, 04.07.2005]
"Wer die profunde Studie Golschers gelesen hat, wird den Wandel der politischen Kultur zu schätzen wissen, der sich in den verschlungenen Wegen der Wiedergutmachung spiegelt. ."
[Quelle: Clemens Vollnhals, H-Soz-u-Kult, 07.10.2005]
"Goschler bildet nicht nur die realgeschichtliche Konzentration auf die materiellen und juristischen Aspekte der Wiedergutmachung ab. Er versteht und erschliesst seinen Gegenstand auch politisch-diskursgeschichtlich."
[Quelle: Peter Reichel, Neue Politische Literatur, Jg. 50, 2005]
"Dieser Band sollte zur Grundausstattung jedes Historikers gehören, der sich mit Folgen und Verarbeitungen von Nationalsozialismus und Krieg auseinandersetzt."
[Quelle: Eberhard Rondholz, Deutschlandfunk, 29.1.2007]
"Contantin Goscher has examined the intersection of moral claims and political interest with a mixture of fairness, skill, and decency that make "Schuld und Schulden" a most important contribution to postwar historical scholarship."
[Quelle: Jeffrey Herf, Journal of Modern History, Vol. 79, Number 4, December 2007]
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