Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (PDF)
Leipziger Masterarbeiten Band 4
Zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Arbeitgeber fünf unterschiedliche Durchführungswege zur Auswahl. Gemessen am gebundenen Deckungskapital ist die Direktzusage nach wie vor der am meisten verbreitete Durchführungsweg. Hierbei...
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Produktinformationen zu „Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (PDF)“
Zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Arbeitgeber fünf unterschiedliche Durchführungswege zur Auswahl. Gemessen am gebundenen Deckungskapital ist die Direktzusage nach wie vor der am meisten verbreitete Durchführungsweg. Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine unmittelbare Versorgung bei Eintritt des Leistungsfalls und weist diese in Form von Pensionsrückstellungen in der Bilanz aus. Mit zunehmender Globalisierung der Märkte konkurrieren die Unternehmen auch an den internationalen Finanzmärkten. Die für Direktzusagen typische Investition der gebundenen Mittel in den operativen Produktionsprozess des Arbeitgebers wird dabei - weil international nicht üblich - zunehmend als negativ gewertet. Damit einhergehen schlechtere Ratings und diese bedingen wiederum gesteigerte Kapitalkosten. Um dies zu vermeiden, haben in der jüngeren Vergangenheit viele deutsche Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen, um den bilanziellen Ausweis von Pensionsverpflichtungen zu umgehen. Hierbei haben sich im Wesentlichen zwei Lösungsansätze etabliert: Zum einen die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Treuhänder im Rahmen eines so genannten Contractual Trust Arrangement (CTA), zum anderen der Wechsel auf einen extern finanzierten und bilanzneutralen Durchführungsweg. Dipl.-Betriebswirt Mirko Buchwald, MBA, vergleicht die ökonomischen Auswirkungen beider Gestaltungsvarianten, simuliert die Belastungen des Unternehmens an einem konkreten Fall und bewertet die Ergebnisse anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens. Auf Basis der Simulationsergebnisse gelangt der Autor zu allgemein gültigen Aussagen. Die hohe Aktualität des Themas sowie die klaren Beschreibungen, Erörterungen und kritischen Auseinandersetzungen mit den Rechtsverhältnissen machen dieses Werk zum idealen Begleiter sowohl für die theoretisch als auch praktisch interessierte Leserschaft.
Lese-Probe zu „Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (PDF)“
4 Ausfinanzierung der Verpflichtung mittels CTA (S. 35-36)4.1 Wesensmerkmale eines CTA
Unter einem Contructual Trust Arrangement (CTA) wird die Verschaffung einer zusätzlichen Insolvenzsicherung unter Einbeziehung eines Treuhänders verstanden. Diese Vereinbarung erfolgt ausschließlich auf privatrechtlicher Basis und ist weder im Betriebsrentengesetz noch im BGB geregelt. Ziel solcher Treuhandgestaltungen ist regelmäßig die Qualifizierung von Vermögensgegenständen als sog. plan assets.156 Nach IFRS157 und US-GAAP158 können Pensionsverpflichtungen mit plan assets saldiert werden und führen damit zu der gewünschten Bilanzverkürzung.
Mit der Einrichtung eines CTA ändert sich an der zu Grunde liegenden Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nichts. Es liegt weiterhin eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage vor und der Versorgungsberechtigte hat unverändert einen unmittelbaren Versorgungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Somit ergeben sich weder arbeits- noch steuerrechtliche Konsequenzen.
Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht erforderlich. Trotz privatrechtlicher Insolvenzsicherung mittels Treuhänder bleiben die Versorgungsanwartschaften und -leistungen weiterhin in voller Höhe insolvenzsicherungspflichtig beim PSVaG.161 Als Beitragsbemessungsgrundlage ist unverändert der steuerliche Teilwert nach § 6 a EStG heranzuziehen.162
4.2 Ausprägungsformen
Da es für CTA keine gesetzliche Definition gibt, haben sich in den letzten Jahren unterschiedlichste Gestaltungsvarianten am Markt etabliert.163 Wesentliches Merkmal aller Ausprägungsformen ist die rechtliche Übertragung von Vermögensgegenständen vom Arbeitgeber (Treugeber) auf einen Treuhänder. Wirtschaftlich bleiben die übertragenen Werte jedoch Teil des
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Betriebsvermögens. Die rechtliche Grundlage stellt ein Treuhandvertrag dar, in dem die Zweckbindung des Treuhandvermögens, die Verwendung des Treuhandvermögens bei Auflösung des Treuhandvertrages (in der Regel durch Insolvenz des Arbeitgebers) sowie weitere administrative Aspekte geregelt sind.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen alle vom Schuldner erteilten Aufträge.165 Damit geht auch die auf diesem Weg geschlossene Verwaltungstreuhand unter.166 Insofern sind zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzfall weitere Schritte erforderlich. Hierbei haben sich in der Praxis zwei Gestaltungsansätze herauskristallisiert.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen alle vom Schuldner erteilten Aufträge.165 Damit geht auch die auf diesem Weg geschlossene Verwaltungstreuhand unter.166 Insofern sind zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzfall weitere Schritte erforderlich. Hierbei haben sich in der Praxis zwei Gestaltungsansätze herauskristallisiert.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Mirko Buchwald
- 2009, 1. Auflage, 78 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Fred Wagner
- Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft
- ISBN-10: 3862981223
- ISBN-13: 9783862981229
- Erscheinungsdatum: 01.01.2009
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