Fräulein Mutter und ihr Bastard (PDF)
Eine Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900 bis 1970
Sie wurden als »Bastard«, »Bankert« oder »Hurenkind« beschimpft: Uneheliche Kinder. Sie und ihre Mütter waren in der deutschen Gesellschaft über einen langen Zeitraum hinweg geächtet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Unehelichkeit vornehmlich mit Armut,...
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Produktinformationen zu „Fräulein Mutter und ihr Bastard (PDF)“
Sie wurden als »Bastard«, »Bankert« oder »Hurenkind« beschimpft: Uneheliche Kinder. Sie und ihre Mütter waren in der deutschen Gesellschaft über einen langen Zeitraum hinweg geächtet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Unehelichkeit vornehmlich mit Armut, Kriminalität und Verwahrlosung in Verbindung gebracht. Uneheliche Kinder erschienen als eine sittliche Gefährdung der bürgerlichen Familie, ja sogar als existentielle Bedrohung der Gesellschaft.
Sybille Buske untersucht die rechtliche und gesellschaftliche Stellung nichtehelicher Kinder und ihrer Eltern vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik. Die sechziger Jahre erfahren dabei besondere Beachtung, denn dieses Jahrzehnt brachte tiefgreifende Um- und Aufbrüche: Nach zähem politischem Ringen wurde die Reform des Unehelichenrechts auf den Weg gebracht. Ziel war es, den Kindern und Eltern mehr Rechte zuzuerkennen und ihre gesellschaftliche Diskriminierung zu beenden. Erstmals in der langen Geschichte der Unehelichkeit konnten ledige Mütter in eigener Sache gesellschaftlich und politisch gestaltend wirken. Der veränderte Umgang mit Unehelichkeit erschliesst exemplarisch Dimensionen und Dynamik gesellschaftlicher Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Der diachrone Ansatz der Studie ermöglicht, den Wandel der sechziger Jahre im Kontext des Jahrhunderts zu gewichten und seine Ergebnisse kritisch zu reflektieren. Somit erweitert Sybille Buske den historischen Zugang zur Veränderung der politischen Kultur in (West-) deutschland, zum Wandel der Gesellschaft und ihrer normativen Grundlagen.
Sybille Buske untersucht die rechtliche und gesellschaftliche Stellung nichtehelicher Kinder und ihrer Eltern vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik. Die sechziger Jahre erfahren dabei besondere Beachtung, denn dieses Jahrzehnt brachte tiefgreifende Um- und Aufbrüche: Nach zähem politischem Ringen wurde die Reform des Unehelichenrechts auf den Weg gebracht. Ziel war es, den Kindern und Eltern mehr Rechte zuzuerkennen und ihre gesellschaftliche Diskriminierung zu beenden. Erstmals in der langen Geschichte der Unehelichkeit konnten ledige Mütter in eigener Sache gesellschaftlich und politisch gestaltend wirken. Der veränderte Umgang mit Unehelichkeit erschliesst exemplarisch Dimensionen und Dynamik gesellschaftlicher Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Der diachrone Ansatz der Studie ermöglicht, den Wandel der sechziger Jahre im Kontext des Jahrhunderts zu gewichten und seine Ergebnisse kritisch zu reflektieren. Somit erweitert Sybille Buske den historischen Zugang zur Veränderung der politischen Kultur in (West-) deutschland, zum Wandel der Gesellschaft und ihrer normativen Grundlagen.
Lese-Probe zu „Fräulein Mutter und ihr Bastard (PDF)“
VII. Dynamisierung des Reformprozesses und Durchsetzung der Reform 1966 bis 1970 (S. 323-324)1. Das Nichtehelichengesetz als Teil einer Gesellschaftsreform
Die Reformarbeiten kamen nur schleppend voran. Bis zur Vorlage des Referentenentwurfes war bereits die erste Hälfte der sechziger Jahre verstrichen. Die Ursache lag nicht im Mangel theoretischer Vorarbeiten. Vielmehr war die rechtswissenschaftliche Literatur zum nichtehelichen Kind und seinen Eltern in diesen Jahren enorm angewachsen. In Erwartung der Reform und begleitend zum Gesetzgebungsprozeß waren zahlreiche wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten entstanden; die einschlägigen Fachzeitschriften publizierten in jeder Ausgabe einen oder mehrere Aufsätze zum Thema.
Auch an Befürwortern fehlte es eigentlich nicht. Die Rechtswissenschaftler und -praktiker hatten seit vielen Jahren immer wieder auf die Dringlichkeit der Reform verwiesen. Der Nestor der Familienrechtswissenschaft, der Bonner Professor Friedrich Wilhelm Bosch, hatte 1962 den fehlenden Reformeifer des Gesetzgebers beklagt. Mitte der sechziger Jahre kam es in dieser Hinsicht zu entscheidenden Umbrüchen. Im Zentrum des Kapitels steht die Frage, welche diskursiven Entwicklungen das Zustandekommen der Reform des Unehelichenrechts im Jahr 1969 ermöglichten. Um dies zu beantworten, wird im folgenden der Verlauf des Gesetzgebungsprozesses in den entscheidenden drei Jahren vor der Verabschiedung der Reform analysiert. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Streit um bestimmte Konzepte und Schlüsselprobleme gelegt, die eine Reform bisher blockiert hatten.
1.1. Der Regierungsentwurf 1967
Im Verhältnis zum Referentenentwurf wurden im Regierungsentwurf wichtige grundsätzliche Änderungen vorgenommen. Diese waren auf drei Faktoren zurückzuführen: Erstens waren durch die Kritik der Fachkreise konzeptionelle Mängel des
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Entwurfs offenbar geworden. Zweitens kritisierte die mediale Öffentlichkeit vor allem, daß die Reform dem nichtehelichen Kind und seiner Mutter nicht den Rechtsstatus zubillige, der ihr zustehe. Das geringe Sozialprestige unverheirateter Mütter wurde auch als Ergebnis ihrer Rechtsstellung gesehen. Von der Reform erhoffte man sich daher positive Impulse für die gesellschaftliche Stellung von Müttern und Kindern.
Drittens beförderte der Regierungswechsel das Reformprojekt. Nach der Bundestagswahl und der Bildung der Großen Koalition im Dezember 1966 wurde der Sozialdemokrat Gustav Heinemann Justizminister. Er nahm sich der Strafrechtsreform und der Nichtehelichenrechtsreform an und sprach von einer »Entideologisierung« und »Entmythologisierung« des Rechts. Diese Leitbegriffe hatten eine doppelte Funktion: Einerseits ging es um die Abgrenzung seiner Rechtspolitik gegenüber der konservativen Politik der Ära Adenauer. Neue Leitbegriffe sollten einen Aufbruch markieren.
Das Justizministerium sprach dem Vollzug der Reform des Unehelichenrechts größere Bedeutung zu. Es handelte sich zwar formal gesehen um ein politisches Verfahren, das durch die Weisungen der Verfassung vorbestimmt war. Die Begründung stellte aber weitere inhaltliche Impulse für die Reform heraus. Sie betonte, »daß das Unehelichenrecht nicht allein um des Verfassungsauftrags willen geändert werden muß, sondern daß auch die Gerechtigkeit, Gründe der Humanität sowie das Streben nach einer gesunden Sozialordnung und die Zukunft einer geordneten Gesellschaft es unumgänglich machen, die Rechtsstellung der unehelichen Kinder neu zu regeln«.
Drittens beförderte der Regierungswechsel das Reformprojekt. Nach der Bundestagswahl und der Bildung der Großen Koalition im Dezember 1966 wurde der Sozialdemokrat Gustav Heinemann Justizminister. Er nahm sich der Strafrechtsreform und der Nichtehelichenrechtsreform an und sprach von einer »Entideologisierung« und »Entmythologisierung« des Rechts. Diese Leitbegriffe hatten eine doppelte Funktion: Einerseits ging es um die Abgrenzung seiner Rechtspolitik gegenüber der konservativen Politik der Ära Adenauer. Neue Leitbegriffe sollten einen Aufbruch markieren.
Das Justizministerium sprach dem Vollzug der Reform des Unehelichenrechts größere Bedeutung zu. Es handelte sich zwar formal gesehen um ein politisches Verfahren, das durch die Weisungen der Verfassung vorbestimmt war. Die Begründung stellte aber weitere inhaltliche Impulse für die Reform heraus. Sie betonte, »daß das Unehelichenrecht nicht allein um des Verfassungsauftrags willen geändert werden muß, sondern daß auch die Gerechtigkeit, Gründe der Humanität sowie das Streben nach einer gesunden Sozialordnung und die Zukunft einer geordneten Gesellschaft es unumgänglich machen, die Rechtsstellung der unehelichen Kinder neu zu regeln«.
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Autoren-Porträt von Sybille Buske
Sybille Buske, geb. 1971, studierte Geschichte, Germanistik und Philosophie in Freiburg und London. 1998-2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Promotion 2003, Studienreferendarin.
Bibliographische Angaben
- Autor: Sybille Buske
- 2013, 400 Seiten, Deutsch
- Verlag: Wallstein Verlag GmbH
- ISBN-10: 3835320602
- ISBN-13: 9783835320604
- Erscheinungsdatum: 01.11.2013
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eBook Informationen
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Pressezitat
Das Buch zeigt »dass der demokratische Grundkonsens gesellschaftlicher Benachteiligung in der Verzahnung von Recht, Politik und öffentlicher Wahrnehmung aufheben kann.«(Dorion Weickmann, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.6.2004)
»Sybille Buske zeigt, wie Diskurse die Wahrnehmung sozialer Konflikte prägen können - und eben nicht nur die Folge ökonomischer Bedingungen sind.«
(Frank Lübberding, Die Tageszeitung, taz-magazin, 09./10.04.2005)
»Auf innovative Weise verbindet Buske rechtsgeschichtliche Ansätze mit sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen sowie geschlechtergeschichtlichen Perspektiven.«
(Lu Seegers, H-Soz-u-Kult)
»Die Geschichte der Unehelichkeit zeigt auf plastische Weise, wie viele Kräfte eine Reform fast ein Jahrhundert lang verzögern können.«
(Peggi Liebisch, Archiv für Sozialgeschichte online ,45, 2005)
»Was das Buch besonders attraktiv zu lesen macht, sind die im Buch eingestreuten »Fallgeschichten«.«
(Kerstin R. Wolff, Ariadne, H. 49, Mai 2006)
»Die Arbeit überzeigt durch die sorgfältige Dokumentation gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Entwicklungen.«
(Dr. Cordula Scholz Löhnig, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 54.Jhg, März 2007)
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