Die Vereinbarkeit der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen mit den Vorgaben der UGP-Richtlinie (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Problem der Schutzbedürftigkeit der am Leistungsaustausch...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Problem der Schutzbedürftigkeit der am Leistungsaustausch beteiligten Personen findet seine Wurzeln bereits in der griechischen und römischen Mythologie, wo die Götter Hermes und Merkur die damaligen Kaufleute schutzten, wie die GA Trstenjak einführend in ihren Schlussanträgen anmerkt. Schwerpunkt der gegenständlichen Untersuchung ist jedoch nicht die Auslegung von göttlichen Gesetzen, sondern die Vereinbarung der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen des UWG mit der vom Unionsgesetzgeber erlassenen UGP-RL.
Es ist dabei bemerkenswert, dass die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des UWG fast 30 Jahre älter als dieses Bundesgesetz selbst sind. Jetzt stehen sie aber kurz vor ihrem Ende, da EuGH nach einer Vorlagefrage vom österreichischen Höchstgericht ihre mangelnde Konformität mit der UGP-RL erkannt hat. Nach dem also § 9a UWG schon für totes Recht erklärt wurde , würden bald auch die § 33a ff UWG das selbe Schicksal teilen. Durch seine Rechtsprechung "erschiesst" also der EuGH eine nach der anderen die innerstaatlichen österreichischen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbrechts.
Das bestätigt weiterhin nun die Lehrmeinungen, dass beim Erlass der UGP-RL den Mitgliedstaaten nicht völlig klar gewesen sein dürfte, was für einen erheblichen Einfluss die ausgewählte Regelungsstruktur in Verbindung mit der als Liberalisierungsansatz auszulegende Vollharmonisierung auf ihr jeweiliges nationales Recht haben würde.
Es ist dabei bemerkenswert, dass die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des UWG fast 30 Jahre älter als dieses Bundesgesetz selbst sind. Jetzt stehen sie aber kurz vor ihrem Ende, da EuGH nach einer Vorlagefrage vom österreichischen Höchstgericht ihre mangelnde Konformität mit der UGP-RL erkannt hat. Nach dem also § 9a UWG schon für totes Recht erklärt wurde , würden bald auch die § 33a ff UWG das selbe Schicksal teilen. Durch seine Rechtsprechung "erschiesst" also der EuGH eine nach der anderen die innerstaatlichen österreichischen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbrechts.
Das bestätigt weiterhin nun die Lehrmeinungen, dass beim Erlass der UGP-RL den Mitgliedstaaten nicht völlig klar gewesen sein dürfte, was für einen erheblichen Einfluss die ausgewählte Regelungsstruktur in Verbindung mit der als Liberalisierungsansatz auszulegende Vollharmonisierung auf ihr jeweiliges nationales Recht haben würde.
Bibliographische Angaben
- Autor: Evelina Nickolova
- 2017, 1. Auflage, 29 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668595216
- ISBN-13: 9783668595217
- Erscheinungsdatum: 18.12.2017
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