Die Garantenstellung des Compliance-Officers vor dem Hintergrund der BGH Entscheidung 5 StR 394/08 und die Anforderungen an eine Compliance-Organisation (PDF)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen, Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweit finden...
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen, Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweit finden Rechtsverstösse von Wirtschaftsunternehmen immer grössere Aufmerksamkeit. Immer wieder wird in den Medien über Wirtschaftsskandale berichtet, insbesondere über die Thematik der Wirtschaftskriminalität. Trotz eines gewissen Gestaltungsfreiraums innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen müssen Unternehmen sich im Einklang mit gesetzlichen Regelungen verhalten. In den letzten Jahren rücken die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung stärker in das öffentliche Bewusstsein. Sowohl national als auch international sind Wirtschaftsunternehmen Ge- und Verboten ausgesetzt, welche viele Pflichten begründen. Für die Gewährleistung einer rechtskonformen sowie sachgerechten Unternehmensführung wird von den Lenkungs- und Aufsichtsorganen eines Unternehmens die Etablierung einer "Corporate Compliance" - Organisation verlangt, in der ein Compliance-Officer (CO) als Kontrollorgan agiert. Der Ausdruck "Corporate Compliance" wird meistens in unternehmensbezogenen Zusammenhängen verwendet, da hier nur von solchen Sachverhalten die Rede ist, wird auf diese Bezeichnung verzichtet.
In erster Linie dient Compliance der Haftungs- und Strafvermeidung für das Unternehmen und seiner Organe. In Deutschland sind entsprechende Regelungen u.a. in § 33 WpHG und § 25a KWG verankert. Die Grundsätze im deutschen Corporate Governance Codex sind hingegen keine rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen, sie haben lediglich nur einen Empfehlungscharakter. Um den Rechtsverstössen bzw. auch dem Potenzial einer Strafbarkeit im Unternehmen entgegenzuwirken, hat die Europäische Union (EU) mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID eine gesetzliche Anforderung für eine Compliance Organisation aufgestellt. Im Laufe der Untersuchung erfolgt eine genauere Aufführung der spezifischen Rechtsgrundlagen für die Implementierung von Compliance-Systemen im Unternehmen und über die Position des Compliance-Officers.
Die besondere Eigenschaft eines Compliance-Systems ist das Aufgabenspektrum des COs, dieses umfasst "die Verhinderung von Rechtsverstössen, insbesondere von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangenen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können." Nach deutscher Rechtswissenschaft kann der CO aufgrund seines Fehlverhaltens im Unternehmen, als Täter oder Teilnehmer für strafrechtliche Folgen verantwortlich gemacht werden.
In erster Linie dient Compliance der Haftungs- und Strafvermeidung für das Unternehmen und seiner Organe. In Deutschland sind entsprechende Regelungen u.a. in § 33 WpHG und § 25a KWG verankert. Die Grundsätze im deutschen Corporate Governance Codex sind hingegen keine rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen, sie haben lediglich nur einen Empfehlungscharakter. Um den Rechtsverstössen bzw. auch dem Potenzial einer Strafbarkeit im Unternehmen entgegenzuwirken, hat die Europäische Union (EU) mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID eine gesetzliche Anforderung für eine Compliance Organisation aufgestellt. Im Laufe der Untersuchung erfolgt eine genauere Aufführung der spezifischen Rechtsgrundlagen für die Implementierung von Compliance-Systemen im Unternehmen und über die Position des Compliance-Officers.
Die besondere Eigenschaft eines Compliance-Systems ist das Aufgabenspektrum des COs, dieses umfasst "die Verhinderung von Rechtsverstössen, insbesondere von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangenen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können." Nach deutscher Rechtswissenschaft kann der CO aufgrund seines Fehlverhaltens im Unternehmen, als Täter oder Teilnehmer für strafrechtliche Folgen verantwortlich gemacht werden.
Bibliographische Angaben
- Autor: Kübra Kabaoglu
- 2017, 1. Auflage, 80 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668428735
- ISBN-13: 9783668428737
- Erscheinungsdatum: 04.04.2017
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Grösse: 1.09 MB
- Ohne Kopierschutz
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