Das Dienstverhältnis in der Altenpflege / PFLEGE kolleg (PDF)
Worauf Mitarbeiter achten müssen
Abmahnung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunfall; Arbeitsvertrag; Arbeitszeitrechtliche Grundlagen; Aufhebungsvertrag; Arbeitspapiere; Ausbildungsvertrag; Berufsentwicklung und Berufsfelder in der Altenpflege; Delegation ärztlicher Tätigkeiten an...
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Produktinformationen zu „Das Dienstverhältnis in der Altenpflege / PFLEGE kolleg (PDF)“
Abmahnung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunfall; Arbeitsvertrag; Arbeitszeitrechtliche Grundlagen; Aufhebungsvertrag; Arbeitspapiere; Ausbildungsvertrag; Berufsentwicklung und Berufsfelder in der Altenpflege; Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte; Einstellungsgespäch; Infektionsschutzgesetz; Jugendliche Mitarbeiter; Kündigungsschutzklage.
Dieses kompakte Buch ermöglicht Mitarbeitern in der Altenpflege, sich selbstständig um die rechtlichen Belange ihres Dienstverhältnisses zu kümmern. Auf einfache und übersichtliche Weise bietet es wichtige Informationen.
Nicht jeder weiss beispielsweise, dass eine nachträgliche Änderung der Dokumentation ohne Kenntlichmachung Urkundenfälschung ist und damit eine Straftat. Oder dass Urlaub verfällt, wenn er aus persönlichen Gründen nicht bis zum 31. März genommen werden konnte.
Die beiden Beispiele verdeutlichen, dass verantwortliches Arbeiten in der Altenpflege nur dann möglich ist, wenn Mitarbeiter die wichtigsten rechtlichen Aspekte kennen und ihr Wissen ständig aktualisieren. Es reicht nicht, davon auszugehen, dass der Vorgesetzte sie schon informieren wird.
Dieses Buch vermittelt in kurzer und knapper Form die notwendige Sachkenntnis.
"Dieses Buch ist jeder Altenpflegekraft zu empfehlen, um gerade im rechtlichen Belangen das notwendige 'know-how' zu erwerben. Es ist von den beiden aus der Praxis stammenden Autoren auch verständlich für jeden 'Rechts-Laien' geschrieben, und beinhaltet wirklich auch alle Aspekte, von denen man in der Regel eben wirklich nicht allzu viel weiss und/oder sich auch nicht wehren kann!"
Barbara Loczenski in "Zeitschrift für Wundheilung" (November 2005).
"Mitarbeiter in der Altenpflege finden hier viele nützliche Erklärungen, sie können Sicherheit gewinnen und Probleme hiermit lösen. Ein 'Must Have' - wie die Amerikaner es nennen - für alle, die in der Altenpflege beschäftigt sind oder dort Leitungsaufgaben einnehmen."
Prof. Dr. Rüdiger Falk in www.socialnet.de
Dieses kompakte Buch ermöglicht Mitarbeitern in der Altenpflege, sich selbstständig um die rechtlichen Belange ihres Dienstverhältnisses zu kümmern. Auf einfache und übersichtliche Weise bietet es wichtige Informationen.
Nicht jeder weiss beispielsweise, dass eine nachträgliche Änderung der Dokumentation ohne Kenntlichmachung Urkundenfälschung ist und damit eine Straftat. Oder dass Urlaub verfällt, wenn er aus persönlichen Gründen nicht bis zum 31. März genommen werden konnte.
Die beiden Beispiele verdeutlichen, dass verantwortliches Arbeiten in der Altenpflege nur dann möglich ist, wenn Mitarbeiter die wichtigsten rechtlichen Aspekte kennen und ihr Wissen ständig aktualisieren. Es reicht nicht, davon auszugehen, dass der Vorgesetzte sie schon informieren wird.
Dieses Buch vermittelt in kurzer und knapper Form die notwendige Sachkenntnis.
"Dieses Buch ist jeder Altenpflegekraft zu empfehlen, um gerade im rechtlichen Belangen das notwendige 'know-how' zu erwerben. Es ist von den beiden aus der Praxis stammenden Autoren auch verständlich für jeden 'Rechts-Laien' geschrieben, und beinhaltet wirklich auch alle Aspekte, von denen man in der Regel eben wirklich nicht allzu viel weiss und/oder sich auch nicht wehren kann!"
Barbara Loczenski in "Zeitschrift für Wundheilung" (November 2005).
"Mitarbeiter in der Altenpflege finden hier viele nützliche Erklärungen, sie können Sicherheit gewinnen und Probleme hiermit lösen. Ein 'Must Have' - wie die Amerikaner es nennen - für alle, die in der Altenpflege beschäftigt sind oder dort Leitungsaufgaben einnehmen."
Prof. Dr. Rüdiger Falk in www.socialnet.de
Lese-Probe zu „Das Dienstverhältnis in der Altenpflege / PFLEGE kolleg (PDF)“
9 Aufhebungsvertrag (S. 28-29)9.1 Definition
Der Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einverständnis zu ausserordentlichen Bedingungen Die voreilige Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann für den Arbeitnehmer zu ungeahnten Konsequenzen führen. Durch den Aufhebungsvertrag können alle vertraglichen Abreden aufgehoben werden. Seit dem 1. Mai 2000 ist für den Aufhebungsvertrag die Schriftform vorgeschrieben. Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber besonders günstig, da der allgemeine und besondere Kündigungsschutz nach dem MuSchG, BerzGG und SGB IX wegfällt. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter seinen Kündigungsschutz aufgibt. Die besonderen Genehmigungsverfahren durch die Behörden für eine Kündigung im Bereich der MuSchG, KSchG sowie des SGB IX sind bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber braucht für den Aufhebungsvertrag keine Zustimmung des Betriebsrates oder der Mitarbeitervertretung. Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Instrument zur kurzfristigen Beendigung der wechselseitigen vertraglichen Beziehungen.
9.2 Inhalte des Aufhebungsvertrags
Aufhebungszeitpunkt
Arbeitsfreistellung
Regelungen für weitere Vergütungen
Wettbewerbsverbot
Abfindungssumme und Fälligkeitstermin der Abfindung
Darstellung der Konsequenzen der Vertragskündigung für Zusatzversorgungsanwartschaften
Regelung nicht abgegoltener Urlaubstage
Verpflichtung zur Rücknahme rechtsanhängiger Kündigungsschutzklage
Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses mit berufsförderndem Inhalt, ebenso Arbeitsbescheinigung, sonstige Bescheinigungen
Wurde eine Dienstwohnung oder ein Dienstfahrzeug gestellt, so sind in diesem Vertrag auch die Rückgaberegelungen festzuhalten.
Ein Aufhebungsvertrag kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld
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beeinflussen, weil der Aufhebungsvertrag kein Vertrag zu Lasten Dritter, hier der Arbeitsagentur, werden darf.
Eine unnötige Inanspruchnahme der Arbeitsverwaltung ist zu vermeiden. Zu beachten ist, dass gemäss §§ 143 ff. AFG die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches führen kann, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der für den Arbeitgeber massgebenden ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und der Arbeitslose wegen der vorzeitigen Beendigung (keine Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhält. Der Arbeitnehmer hat zu beachten, dass ihm eine Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeldes nach § 144 AFG trifft, wenn er die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
9.3 Anfechtung
Liegt eine arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer vor, so kann der Arbeitnehmer seine Willenserklärung zum Abschluss des Aufhebungsvertrages nach § 123 BGB anfechten. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Arbeitnehmer das Recht zur Überprüfung hat, bevor er ein Dokument unterschreibt. Ein vorschnelles Unterschreiben sollte daher tunlichst verhindert werden, sofern nicht gerade eine Drohung mit tätlicher Gewalt erfolgt.
Eine unnötige Inanspruchnahme der Arbeitsverwaltung ist zu vermeiden. Zu beachten ist, dass gemäss §§ 143 ff. AFG die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches führen kann, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der für den Arbeitgeber massgebenden ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und der Arbeitslose wegen der vorzeitigen Beendigung (keine Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhält. Der Arbeitnehmer hat zu beachten, dass ihm eine Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeldes nach § 144 AFG trifft, wenn er die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
9.3 Anfechtung
Liegt eine arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer vor, so kann der Arbeitnehmer seine Willenserklärung zum Abschluss des Aufhebungsvertrages nach § 123 BGB anfechten. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Arbeitnehmer das Recht zur Überprüfung hat, bevor er ein Dokument unterschreibt. Ein vorschnelles Unterschreiben sollte daher tunlichst verhindert werden, sofern nicht gerade eine Drohung mit tätlicher Gewalt erfolgt.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Christine Ben-Khalifa , Stefanie Hellmann
- 2010, 101 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842680449
- ISBN-13: 9783842680449
- Erscheinungsdatum: 07.12.2010
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