Betriebswirtschaft und Rechnungswesen für die Altenpflege (PDF)
Eine praxisorientierte Einführung mit zahlreichen Beispielen aus dem Pflegealltag
Auch Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sollen und müssen wirtschaftlich denken und handeln. Doch die "Hohe Kunst" der Betriebswirtschaftslehre ist für Pflegepraktiker bestenfalls ein Hobby, aber keine wirkliche Leidenschaft.
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen für die Altenpflege (PDF)“
Auch Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sollen und müssen wirtschaftlich denken und handeln. Doch die "Hohe Kunst" der Betriebswirtschaftslehre ist für Pflegepraktiker bestenfalls ein Hobby, aber keine wirkliche Leidenschaft.
Dieses Buch hilft beim Einstieg in die komplexe Materie von Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Alle wichtigen Informationen sind kompakt und informativ zusammengestellt - speziell für Pflegeeinrichtungen.
Ein Mustergeschäftsjahr macht ausserdem klar und deutlich, wie sich die Prinzipien von Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen in einer Pflegeeinrichtung auswirken.
Das Buch ist die ideale Einsteigerlektüre für alle, die noch keinerlei Vorkenntnisse haben. Ob Schule oder Praxis: Hier findet man Informationen, die im Alltag weiterhelfen!
Dieses Buch hilft beim Einstieg in die komplexe Materie von Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Alle wichtigen Informationen sind kompakt und informativ zusammengestellt - speziell für Pflegeeinrichtungen.
Ein Mustergeschäftsjahr macht ausserdem klar und deutlich, wie sich die Prinzipien von Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen in einer Pflegeeinrichtung auswirken.
Das Buch ist die ideale Einsteigerlektüre für alle, die noch keinerlei Vorkenntnisse haben. Ob Schule oder Praxis: Hier findet man Informationen, die im Alltag weiterhelfen!
Lese-Probe zu „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen für die Altenpflege (PDF)“
"7 Unternehmensformen (S. 21-22)Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland enthält eine geradezu verwirrende Vielfalt von Regelungen, die das betriebliche Handeln in vorhandene Rechtsnormen einbindet, durch die der Betrieb neben seiner wirtschaftlichen Eigenschaft auch seine juristische Eigenschaft (Rechtsform) bekommt. So müssen schon in der Gründungsphase eines Unternehmens alle Bestimmungsfaktoren berücksichtigt werden, die sich beim Eintritt in den Rechtsverkehr, aber auch in den Anforderungen des internen Willenbildungsprozesses längerfristig ergeben. Größere Gewichtung haben unter den Beurteilungskriterien die Haftung, die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Finanzierungsmöglichkeit, die Publizitätspflicht, die Leitungskompetenz und die Steuerbelastung. Rechtsformen der Betriebe sind zum ersten grundlegend zu trennen in:
• Betriebe des Privatrechts und
• Betriebe des öffentlichen Rechts.
7.1 Rechtsformen privater Betriebe
7.1.1 Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen (auch Einzelfirma, einzelkaufmännisches Unternehmen genannt) wird von einer Person geführt, es hat einen Anteilseigner. Diese Unternehmensform findet man vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, in Betrieben des Handels und des Handwerks. Rechtsgrundlage für diese Unternehmen sind die §§ 1 bis 104 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Vorteil dieser Unternehmensform liegt vor allem darin, dass der Unternehmer seine Entscheidungen allein treffen kann, selbstständig und unabhängig ist. Er gründet und finanziert sein Unternehmen selbst. Er besitzt also uneingeschränkten Dispositionsspielraum, somit kann er auch seine Gewinne allein verwenden. Als Nachteil ist jedoch oft die begrenzte Eigenkapitalhöhe anzusehen. Der Einzelunternehmer haftet gegenüber seinen Gläubigern allein und unbeschränkt mit seinem
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Gesamtvermögen, d. h. mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Sämtliche Risiken (geeignete Stellvertretung oder Nachfolge) liegen allein beim Unternehmer selbst.
7.1.2 Gesellschaftsunternehmen
Soweit mehrere Personen einen Betrieb gründen, sich also zusammen einer einheitlichen Zweckverfolgung unterwerfen, kann zunächst zwischen zwei Hauptgruppen von Gesellschaftstypen unterschieden werden. Man unterteilt hier in Personengesellschaften (Gesellschafter stehen im Vordergrund) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaft steht im Vordergrund). Daneben hat die Rechtsordnung Strukturformen entwickelt, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wählbar sind, so z. B. die Genossenschaft gemeinsam mit eingetragenen Vereinen und einer privatrechtlichen Stiftung als branchenunabhängige Sonderform."
7.1.2 Gesellschaftsunternehmen
Soweit mehrere Personen einen Betrieb gründen, sich also zusammen einer einheitlichen Zweckverfolgung unterwerfen, kann zunächst zwischen zwei Hauptgruppen von Gesellschaftstypen unterschieden werden. Man unterteilt hier in Personengesellschaften (Gesellschafter stehen im Vordergrund) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaft steht im Vordergrund). Daneben hat die Rechtsordnung Strukturformen entwickelt, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wählbar sind, so z. B. die Genossenschaft gemeinsam mit eingetragenen Vereinen und einer privatrechtlichen Stiftung als branchenunabhängige Sonderform."
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Bibliographische Angaben
- Autor: Christine Schmidt
- 2010, 112 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842682565
- ISBN-13: 9783842682566
- Erscheinungsdatum: 06.12.2010
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