100 Fehler bei Stürzen im Heim / Pflege leicht (PDF)
und was Sie dagegen tun können
Im Heim kommt es häufig zu Stürzen von Pflegebedürftigen. Lässt sich ein Mitverschulden der Pflegekräfte durch Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten anderer Art nachweisen, können auf die Einrichtungen erhebliche Regressforderungen zukommen. Um Kosten zu...
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Produktinformationen zu „100 Fehler bei Stürzen im Heim / Pflege leicht (PDF)“
Im Heim kommt es häufig zu Stürzen von Pflegebedürftigen. Lässt sich ein Mitverschulden der Pflegekräfte durch Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten anderer Art nachweisen, können auf die Einrichtungen erhebliche Regressforderungen zukommen. Um Kosten zu sparen, ist Ursachenforschung für die Träger daher besonders wichtig.
Dieses Buch hilft nicht nur, Stürze zu vermeiden, sondern auch Forderungen bei Unfällen aktiv entgegenzuwirken. Die Autorin erläutert Vorbeugemassnahmen und Hilfsmittel. Ausserdem erklärt sie, wie man Sturzprotokolle und Kassenanfragen am besten bearbeitet.
Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung.
Dieses Buch hilft nicht nur, Stürze zu vermeiden, sondern auch Forderungen bei Unfällen aktiv entgegenzuwirken. Die Autorin erläutert Vorbeugemassnahmen und Hilfsmittel. Ausserdem erklärt sie, wie man Sturzprotokolle und Kassenanfragen am besten bearbeitet.
Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung.
Lese-Probe zu „100 Fehler bei Stürzen im Heim / Pflege leicht (PDF)“
4 Einleitung von Massnahmen (S. 31-32) 18. Fehler: Keine Massnahmenanpassung nach einem Sturz
Ist ein Bewohner gestürzt, kann es sich die Pflege nicht erlauben, einfach so weiterzumachen wie bisher. Das wäre genau so, als hätte ein Bewohner trotz vierstündlicher Lagerung einen Dekubitus erlitten und man würde die Massnahmen dennoch unverändert weiterführen. Das heisst, dass man weder schaut, ob eine Wechseldruckmatratze oder Weichlagerung eingesetzt werden könnte, noch, ob die Lagerung von vier auf drei Stunden reduziert werden muss etc. Die Situationen Dekubitus und Sturz sind insofern direkt vergleichbar.
Ist ein Schaden beim Bewohner nur wahrscheinlich, muss man anders handeln, als wenn der Schaden tatsächlich aufgetreten ist.
Wurde ein Bewohner vor dem Bett liegend vorgefunden, muss man klären, woran das lag und welche Massnahmen geeignet sind, ein solches Ereignis in Zukunft vermeiden zu können, wenn das überhaupt geht oder notwendig ist. Das muss nicht gleich ein Bettgitter sein, denn evtl.:
war nur der Boden zu glatt und der Bewohner rutschte mit nackten Füssen einfach weg. Hier würden ein Paar Stoppersocken schon Abhilfe leisten,
hat der Bewohner nur schlecht geträumt und ist aus dem Bett gerutscht, das heisst, dass ein solches Ereignis wahrscheinlich nie wieder vorkommt und man ausser Beobachten nichts unternehmen muss,
musste der Bewohner auf die Toilette und hat geklingelt, aber es dauerte ihm zu lange und er versuchte es allein. Hier könnte ein Toilettenstuhl am Bett Abhilfe schaffen,
ist dem Bewohner nur übel oder schwindelig geworden, dann muss dieser Tatsache nachgegangen werden, aber es müssen keine Massnahmen wie Bettgitter folgen.
Natürlich gibt es auch Situationen, bei denen die Anschaffung und Genehmigung eines Bettgitters nicht vermeidbar ist: Weil der Bewohner permanent seine Fähigkeiten falsch einschätzt, keine Einsicht zeigt, keine Klingel bedient und immer wieder aus dem Bett
... mehr
fällt.
Fazit:
Jedes Ereignis verlangt eine Überprüfung und Anpassung der Massnahmen.
19. Fehler: Falsche Massnahmenanpassung nach einem Sturz
Ein Ereignis wie ein Sturz löst bei den Pflegekräften oft auch ein erhöhtes Verantwortungsgefühl und vermehrte Vorsicht aus. Sie wollen alles Mögliche tun, damit der Bewohner keinen Schaden mehr erleidet. Dies ist aber nicht immer von Nutzen, sondern bringt im Gegenteil weitere Probleme mit sich. Hier einige typische Fehler:
Es wird einfach das Bettgitter hochgezogen, weil der Bewohner in der Nacht erneut aufstehen und hinfallen könnte.
Der Bewohner wird im Rollstuhl mit einem Bauchgurt versorgt, damit er nicht erneut vornüberkippen kann.
Vor dem Rollstuhl wird ein Rollstuhlbrett angebracht, damit der Bewohner nicht mehr aufsteht.
Der Rollstuhl wird dicht an den Tisch herangefahren und die Bremsen festgestellt, damit der Bewohner nicht mehr umherfahren kann.
Der Rollator wird ausser Reichweite gestellt, damit der Bewohner nicht damit losläuft und erneut ungebremst gegen die Mauer fährt.
All diese Massnahmen geschehen aus dem Schutzgedanken heraus, den Bewohner nicht erneut zu Schaden kommen zu lassen. Aber so unreflektiert und teils auch ausserhalb des Rechts darf keine Pflegekraft vorgehen.
Die Massnahmen sind der individuellen Situation des Bewohners anzupassen (siehe Fehler Nummer 18) und wenn freiheitseinschränkende Massnahmen durchgeführt werden, dann nur, wenn dies rechtlich einwandfrei ist (siehe hier auch Fehler Nummer 23).
Fazit:
Jedes Ereignis verlangt eine Überprüfung und Anpassung der Massnahmen.
19. Fehler: Falsche Massnahmenanpassung nach einem Sturz
Ein Ereignis wie ein Sturz löst bei den Pflegekräften oft auch ein erhöhtes Verantwortungsgefühl und vermehrte Vorsicht aus. Sie wollen alles Mögliche tun, damit der Bewohner keinen Schaden mehr erleidet. Dies ist aber nicht immer von Nutzen, sondern bringt im Gegenteil weitere Probleme mit sich. Hier einige typische Fehler:
Es wird einfach das Bettgitter hochgezogen, weil der Bewohner in der Nacht erneut aufstehen und hinfallen könnte.
Der Bewohner wird im Rollstuhl mit einem Bauchgurt versorgt, damit er nicht erneut vornüberkippen kann.
Vor dem Rollstuhl wird ein Rollstuhlbrett angebracht, damit der Bewohner nicht mehr aufsteht.
Der Rollstuhl wird dicht an den Tisch herangefahren und die Bremsen festgestellt, damit der Bewohner nicht mehr umherfahren kann.
Der Rollator wird ausser Reichweite gestellt, damit der Bewohner nicht damit losläuft und erneut ungebremst gegen die Mauer fährt.
All diese Massnahmen geschehen aus dem Schutzgedanken heraus, den Bewohner nicht erneut zu Schaden kommen zu lassen. Aber so unreflektiert und teils auch ausserhalb des Rechts darf keine Pflegekraft vorgehen.
Die Massnahmen sind der individuellen Situation des Bewohners anzupassen (siehe Fehler Nummer 18) und wenn freiheitseinschränkende Massnahmen durchgeführt werden, dann nur, wenn dies rechtlich einwandfrei ist (siehe hier auch Fehler Nummer 23).
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Bibliographische Angaben
- Autor: Jutta König
- 2010, 104 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842681496
- ISBN-13: 9783842681491
- Erscheinungsdatum: 06.12.2010
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- Dateiformat: PDF
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