Recht - Wirtschaft - Steuern / Neuerungen im Kapitalmarktrecht
Europäische Regelungen zu Transparenzrichtlinie und Insiderrecht
Die zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Transparenzrichtlinie soll in der EU für eine Verbesserung und Harmonisierung der Transparenz- und Informationsanforderungen sorgen. Letztmals wurde sie 2013 durch die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie,...
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Produktinformationen zu „Recht - Wirtschaft - Steuern / Neuerungen im Kapitalmarktrecht “
Klappentext zu „Recht - Wirtschaft - Steuern / Neuerungen im Kapitalmarktrecht “
Die zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Transparenzrichtlinie soll in der EU für eine Verbesserung und Harmonisierung der Transparenz- und Informationsanforderungen sorgen. Letztmals wurde sie 2013 durch die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, die bis Ende November 2015 in nationales Recht zu transformieren war, angepasst. Ihre kapitalmarktrechtlichen Neuregelungen und die Transformation in deutsches Recht werden im ersten Teil des vorliegenden Buches diskutiert.Im zweiten Teil des Werkes werden Neuerungen im Insiderrecht kritisch gewürdigt. Zur Schaffung einer Europäischen Kapitalmarktunion wurden 2014 die Marktmissbrauchsverordnung und die Marktmissbrauchssanktionsrichtlinie als Marktmissbrauchsrechtsakte verabschiedet. Mit ihrem Inkrafttreten Mitte 2016 werden sie eine neue Ära des europäischen Insiderrechts einläuten. Einführend geht der Autor zuvor auf die bis Mitte 2016 geltenden Insiderregelungen des WpHG ein. Anschliessend wird die jüngere Entwicklung des Insiderrechts in Rechtsprechung und Literatur betrachtet. Die neuen Regelungen des Insiderverbots und der Ad-hoc-Publizitätspflicht werden anschliessend erörtert.
Lese-Probe zu „Recht - Wirtschaft - Steuern / Neuerungen im Kapitalmarktrecht “
Textprobe:Kapitel: 2. Säule 2: Mitteilungspflicht nach Paragraph 25 WpHG:
Paragraph 25 WpHG stellt eine weitere Säule der Meldepflicht nach Paragraph 21 WpHG dar und erweitert die Meldepflicht auf das unmittelbare oder mittelbare Halten von Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten. Während die Paragraphen 21 f. WpHG unmittelbar auf die Stimmrechte abstellte, normiert Paragraph 25 WpHG die Meldepflicht für Zugriffsrechte auf, mit Stimmrechten verbundene, Aktien, um die Möglichkeit des Aktienerwerbs - und der damit verbundenen Stimmrechte - offenzulegen.
Finanzinstrumente sind nach der Legaldefinition des Paragraphen 2 Abs. 2a WpHG Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate und Rechte auf die Zeichnung von Wertpapieren, wobei
25 WpHG die Meldepflicht insb. auf Derivate wegen ihrer zeitlich verzögerten Erfüllung erweitert. Die Erweiterung um "sonstige Instrumente" erfolgte durch das AnSFuVG, wodurch vor allem Rückforderungsansprüche aus Wertpapierdarlehensgeschäften sowie Rückkaufvereinbarung bei Repogeschäften in die Meldepflicht miteinbezogen werden. Es ist jedoch unerheblich, ob das Finanzinstrument bzw. sonstiges Instrument dinglich oder nur schuldrechtlich ausgestaltet ist. Erheblich ist allein, ob es dem Inhaber ein rechtlich bindendes, einseitiges Erwerbsrecht gewährt. Das Erwerbsrecht muss unabhängig von äusseren Umständen und allein durch Willenserklärung des Inhabers ausübbar sein.
Der eigenständigen Meldepflicht nach Paragraph 25 WpHG werden die Beteiligungen i. R. d. Paragraphen 21 f. WpHG nach Paragraph 25 Abs. 1 S. 3 WpHG zugerechnet. Damit es bei der aggregierten Erfassung zu keiner Doppelberücksichtigung kommt, sind sowohl von Paragraph 22 Abs. 1 Nr. 5 WpHG wie auch Paragraph 25 WpHG berücksichtigte Instrumente, insb. dinglich ausgestalteten Optionen, zu kürzen (Paragraph 25 Abs. 1 S. 3 2. HS WpHG). Ausgenommen der Meldeschwelle von 3 %, ergibt sich die Mitteilungspflicht für Berührungen der Schwellen des Paragraphen 21 Abs. 1 WpHG (Paragraph
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25 Abs. 1 S. 1 WpHG). (...)
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Autoren-Porträt von Philipp A. Schulze
Philipp A. Schulze (stud. LL. M. & stud. M. Sc., B. Sc. & LL. B.), wurde 1990 in Radevormwald geboren. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufsausbildung bei einer Düsseldorfer Bank entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften weiter auszubauen. Von 2011 bis 2015 studierte er Volkswirtschaftslehre (B. Sc.) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Rechtswissenschaft (LL. B.) an der FernUniversität Hagen. Beides wird von 2015 bis 2017 durch Masterstudiengänge der Betriebswirtschaftslehre (M. Sc.), insb. Accounting & Taxation, und Wirtschaftsrecht (LL. M.) vertieft. Fasziniert von den Überschneidungen dieser beiden Disziplinen, sammelte Schulze bereits während seines Studiums weitere praktische Erfahrungen im Bereich Finanzen, Steuern und Recht bei einer Bank, mittelständischen und Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer Grosskanzlei. Aufgrund seiner beiden Studiengänge und verstärkt durch die Berufserfahrung entwickelte der Autor ein besonderes Interesse am Thema M&A.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp A. Schulze
- 2016, 136 Seiten, Masse: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Igel Verlag RWS
- ISBN-10: 3954853361
- ISBN-13: 9783954853366
- Erscheinungsdatum: 19.03.2016
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