Der Betriebsübergang ( 613 a BGB ) als Dealbreaker?
Rechtsentwicklung und gestalterische (Sanierungs-)möglichkeiten
Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Rechtsträger ist in der Praxis regelmässig mit Restrukturierungsmassnahmen verbunden, die auch den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben.
Das Thema Betriebsübergang ist angesichts der...
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Produktinformationen zu „Der Betriebsübergang ( 613 a BGB ) als Dealbreaker? “
Klappentext zu „Der Betriebsübergang ( 613 a BGB ) als Dealbreaker? “
Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Rechtsträger ist in der Praxis regelmässig mit Restrukturierungsmassnahmen verbunden, die auch den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben. Das Thema Betriebsübergang ist angesichts der Umstrukturierungen von Unternehmen in der deutschen Wirtschaft und des immer bedeutsamer werdenden Dienstleistungssektor ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis.
Die Vorschrift des Paragr. 613 a BGB ist aufgrund ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl der von ihr erfassten Fallgestaltungen eine äusserst komplizierte Norm, deren (offener) Tatbestand einem steten Interpretationswechsel (Auslöser: die EuGH- Entscheidungen) unterliegt.
Die Weiterentwicklung des Betriebsübergangsrechts nimmt kein Ende. Kaum eine andere arbeitsrechtliche Norm wirft derartig viele Rechts- und Abgrenzungsfragen auf. Bei kaum einer anderen Norm wirken sich aber auch Fehleinschätzungen derart gravierend aus.
Nach einer europarechtlichen Einführung wird im ersten Teil anhand der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragr. 613 a BGB die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH (hier sind insbes. die Leiturteile "Ayse Süzen","Carlito Abler" und "Güney Görres" zu erwähnen) und die sich dadurch ändernde Rechtsprechung des BAG ( u.a. die Aufgabe des Kriteriums der "eigenwirtschaftlichen Nutzung" auftraggebereigener Betriebsmittel ) aufgezeigt und gewürdigt.
Am Ende des ersten Teils und im zweiten Teil werden gestalterische Möglichkeiten im Zusammenhang mit Paragr. 613 a BGB erörtert. Diese reichen von Versetzungen über Kündigungen; Vorgaben für die Sozialauswahl; ausführliche Erläuterungen zum Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach Paragr. 613 a VI BGB; die Frage nach der Sicherstellung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse; Arbeitnehmerüber lassung (Leiharbeit); Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften; Ausführungen zum internationalen Gesellschaftsrecht in Verbindung mit der
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Alternative einer "Migration" nach England zum Zwecke der Durchführung eines Insolvenzverfahrens nach dortigem Recht (forum shopping); die "kleine Verschmelzung" nach Paragr. 738 I, 1 BGB; die Debt-Equity-Swap-Strategie und das "Sanierungsprivileg" unter Berücksichtigung des MoMiG bis zu Fragen der übertragenden Sanierung und schliesslich der Veräussererkündigung auf Erwerberkonzpt.
Auf die Darstellung des gesamten Komplexes bezüglich kollektivrechtlicher Probleme wurde verzichtet. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach Paragr. 613a Abs. 5 BGB wird nur im Rahmen eines Exkurses erläutert. Rechtsprechung und Literatur sind bis Anfang September 2008 berücksichtigt.
Auf die Darstellung des gesamten Komplexes bezüglich kollektivrechtlicher Probleme wurde verzichtet. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach Paragr. 613a Abs. 5 BGB wird nur im Rahmen eines Exkurses erläutert. Rechtsprechung und Literatur sind bis Anfang September 2008 berücksichtigt.
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Autoren-Porträt von Markus Pfefferle
Markus Pfefferle, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Studiengang Wirtschaftsrecht Hochschule Pforzheim. Abschluss 2008 als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH). Davor Jura-Studium an der Uni Heidelberg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Markus Pfefferle
- 2009, 110 Seiten, Masse: 19 x 27 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3836671875
- ISBN-13: 9783836671873
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