Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB
Wer eine Freiheitsberaubung durch List begeht und mittels List die Opferzustimmung herbeiführt, kann wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts keinen Beraubungserfolg bewirken. Die Arbeit zeigt einen Massstab auf, die Wirksamkeit des...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch (Gebunden)
Fr. 94.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB “
Wer eine Freiheitsberaubung durch List begeht und mittels List die Opferzustimmung herbeiführt, kann wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts keinen Beraubungserfolg bewirken. Die Arbeit zeigt einen Massstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Klappentext zu „Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB “
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise - etwa durch List - der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Massstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Inhaltsverzeichnis zu „Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB “
List als Tatmittel der Freiheitsberaubung - Zustimmung i.R.d. 239 I StGB als Einverständnis - Kriterien zur Behandlung des mittels List erschlichenen Einverständnisses, insbesondere Kriterium der Rechtsgutsbezogenheit - Scheinbare Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Fortbewegung - Kriterium der strafbewehrten Handlung
Autoren-Porträt von Laura Schumann
Laura Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Die Promotion erfolgte in Mainz. Die Zweite Juristische Prüfung legte sie nach ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden, OLG-Bezirk Frankfurt (Main), ab.
Bibliographische Angaben
- Autor: Laura Schumann
- 2018, Neuausgabe, XXXII, 284 Seiten, Masse: 15,3 x 21,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631748922
- ISBN-13: 9783631748923
- Erscheinungsdatum: 30.03.2018
Kommentar zu "Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB"
0 Gebrauchte Artikel zu „Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB".
Kommentar verfassen