Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang
Ein Beitrag zur Effektuierung der Europäischen Erbrechtsverordnung und zur Veranschaulichung der Grenzen der Kollisionsrechtsvereinheitlichung
Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung hat neben einem neuen europäischen Erbkollisionsrecht und Vorschriften über das internationale Erbverfahrensrecht auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Mithilfe dieses...
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Produktinformationen zu „Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang “
Klappentext zu „Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang “
Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung hat neben einem neuen europäischen Erbkollisionsrecht und Vorschriften über das internationale Erbverfahrensrecht auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Mithilfe dieses neuartigen Instruments sollen unter anderem Erben ihre Rechtsstellung in der gesamten EU nachweisen können.Um seine Wirkungen vollständig zu entfalten und seine ihm angedachte Rolle im internationalen Erb-recht einzunehmen, setzt das Europäische Nachlass-zeugnis einen europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht voraus.
Die Arbeit zeigt zunächst auf, dass trotz der in der Verordnung vollzogenen Harmonisierung des europäischen Erbkollisionsrechts ein solcher Entscheidungseinklang nicht durchweg gewährleistet ist.
Ausgehend von dieser Feststellung werden die Folgen erörtert, die sich hieraus für das Europäische Nachlasszeugnis ergeben.
Zuletzt untersucht die Arbeit verschiedene Wege den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht zu erhöhen, mit dem Ziel die Funktionstauglichkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Effektivität der gesamten Verordnung zu steigern.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang “
InhaltInhalt 1Vorwort 5 1 Einführung 6A. Problematik 6B. Ziel der Arbeit 7C. Gang der Untersuchung 7 2 Funktionsweise des ENZ 9A. Probleme bei der internationalen Nachlassabwicklung unter der bisherigen Rechtslage 9B. Beabsichtigte Lösung durch das ENZ 10I. Inhalt des ENZ 11II. Wirkungen des ENZ 11 3 Fehlender europäischer Entscheidungseinklang im Erbrecht unter Geltung der EuErbVO 13A. Praktische Relevanz eines fehlenden europäischenEntscheidungseinklangs 13I. In Erbsachen 141. Argumente gegen eine Anwendbarkeit der EuErbVO auf dasErbscheinverfahren 162. Argumente für eine Anwendbarkeit der EuErbVO auf dasErbscheinverfahren 203. Stellungnahme 21II. In anderen Verfahren mit erbrechtlichen Vorfragen 25III. Zwischenergebnis 29B. Ursachen für das Fehlen eines europäischen Entscheidungseinklangs imErbrecht 29I. Vorrang mitgliedstaatlicher Staatsverträge, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO 301. Verhältnis zur EuErbVO 302. Regelungsgehalt der Staatsverträge 32a) Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 32b) Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und demKaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 33c) Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25. April 1958 343. Auswirkungen auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht und den Inhalt des ENZ 34II. Das Zusammenspiel von Erb- und Güterrecht 381. Berücksichtigung güterrechtlicher Einflüsse auf das Erbrecht im ENZ 39a) "Informatorischer Hinweis" auf güterrechtliche Einflüsse 40b) Wirkungserstreckung auch auf güterrechtliche Einflüsse 412. Unterschiedliche Bestimmung des Güterstatuts 433. Auseinanderfallen von Erb- und Güterstatut - die Handhabung des 1371 Abs. 1 BGB in verschiedenen Mitgliedstaaten 46a) Unterschiedliche Qualifikation des 1371 Abs. 1 BGB 47b) Unterschiede bei der Substitution und der Anpassung 48 III. Vorfragenanknüpfung 491. Verschiedene Möglichkeiten der Vorfragenanknüpfung und
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herrschende Meinung im nationalen und europäischen(Erb-) Kollisionsrecht 502. Auswirkungen auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht und den Inhalt des ENZ 52IV. Anpassung unbekannter ausländischer Rechtsinstitute 53V. Nationaler ordre-public-Vorbehalt 56VI. Abweichende Rechtsanwendung und von der EuErbVO nicht erfasste erbrechtliche Fragen 59C. Ergebnis zu 3 60 4 Die Folgen fehlenden europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht 62A. Auswirkungen auf die Funktionsweise des ENZ 62I. Redlichkeit des Rechtsverkehrs 63II. Akzeptanz des ENZ im Rechtsverkehr 67III. Zwischenergebnis 69B. Auswirkungen auf die unionsweite Nachlassabwicklung unter der EuErbVO 69I. Verlust der Informationsfunktion 69II. Unmöglichkeit der Nachlassabwicklung 70C. Auswirkungen auf die Eigentums- und Vermögensordnungen der Mitgliedstaaten 71D. Ergebnis zu 4 72 5 Möglichkeiten zur Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs imErbrecht unter Geltung der EuErbVO 74A. Vorrang mitgliedstaatlicher Staatsverträge, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO 74I. Enge Auslegung des räumlichen Anwendungsbereichs derstaatsvertraglichen Kollisionsnormen 751. Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 762. Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und demKaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 803. Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25. April 1958 804. Zwischenergebnis 81II. Annahme einer Gesamtverweisung im Anwendungsbereich staatsvertraglicher Kollisionsnormen 811. Begründung 82a) Unmittelbare Anwendung des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 83b) Analoge Anwendung des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 832. Auseinandersetzung mit möglichen Gegenargumenten 853. Zwischenergebnis 88III. "Ein-Stufen-Modell" 88IV. Ausschluss der Ausstellung und Wirkungserstreckung eines ENZ im Anwendungsbereich der Staatsverträge 901. Begründung 902. Stellungnahme 91V. Kündigung bzw. Neuverhandlung der Staatsverträge 94VI. Zwischenergebnis 95B. Das Zusammenspiel von Erb- und Güterrecht 96I. Europäischer Entscheidungseinklang im Güterrecht 96II. Erbrechtliche Qualifikation des 1371 Abs. 1 BGB 1011. Gründe für eine erbrechtliche Qualifikation des 1371 Abs. 1 BGB unter der EuErbVO 1022. Auswirkungen einer erbrechtlichen Qualifikation des 1371 Abs. 1BGB auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht 1043. Stellungnahme 107III. Zwischenergebnis 108C. Vorfragenanknüpfung 108I. Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht durch unselbstständige Vorfragenanknüpfung 109II. Argumentative Auseinandersetzung 1111. Argumente für eine unselbstständige Vorfragenanknüpfung unter der EuErbVO 1112. Argumente für eine selbstständige Vorfragenanknüpfung unter der EuErbVO 116a) Die (fehlende) gesetzliche Regelung 116b) Ausschluss des Renvoi sowie der Gleichlauf von forum und ius 120c) Effiziente Rechtsanwendung, Nähe des entscheidenden Gerichts sowie Vertrauen in die Rechtsordnungen der anderen Mitgliedstaaten 121d) Geltungsanspruch der lex fori 123III. Zwischenergebnis 125D. Anpassung unbekannter ausländischer Rechtsinstitute 125I. Anwendungsbereich der EuErbVO an der Schnittstelle zwischen Erb- und Sachenrechtsstatut 1271. Reichweite des Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO 1282. Reichweite des Art. 1 Abs. 2 lit. l EuErbVO 130II. Anpassung über Art. 31 EuErbVO 136III. Praktische Hindernisse 139IV. Zwischenergebnis 141E. Nationaler ordre-public-Vorbehalt 142I. Anwendungsbereich der Norm 143II. Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs im Anwendungsbereich der Vorbehaltsklausel 144III. Überwiegendes Interesse an Wahrung des ordre public 148 6 Gesamtergebnis und Schlussbemerkung 150Literaturverzeichnis 153
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Bibliographische Angaben
- Autor: Linus Konvalin
- 2018, Band 22, IV, 170 Seiten, Masse: 14,6 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Metzner (Wolfgang)
- ISBN-10: 3961170207
- ISBN-13: 9783961170203
- Erscheinungsdatum: 03.05.2018
Pressezitat
"Die vorliegende, von Dutta betreute Dissertation nimmt in der Bestimmung des anwendbaren Rechts liegende Gründe für Entscheidungsharmonien in den Blick. ... Die Resultate seiner Untersuchung spiegelt der Autor in Möglichkeiten zur Steigerung des Entscheidungseinklangs de lege lata und de lege ferenda. ... Das Werk Konvalins ist prägnant und anschaulich geschrieben. In den Text eingearbeitete Beispielsfälle verdeutlichen die Problemlagen. Eine lesenswerte Untersuchung, die zum weiteren Nachdenken anregt." Dr. Carl Friedrich Nordmeier, Frankfurt am Main in der Zeitschrift "GPR 4/2018" Seiten 205-206
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