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Bank- und Kapitalmarktrecht von A-Z

 
 
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Zum WerkDas Werk enthält eine Erläuterung aller wichtigen Begriffe aus den Bereichen Geldmarkt, Kapitalmarkt, Bankrecht, Kapitalmarktrecht und dem hieran angrenzenden Gesellschaftsrecht.Die Ausführungen setzen keine besonderen Vorkenntnisse im Bank- und...
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Kommentar zu "Bank- und Kapitalmarktrecht von A-Z"
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  • 4 Sterne

    HSL, 27.10.2020

    Mein Eindruck
    Das Buch der beiden Autoren im Taschenbuchformat besteht nur aus 2 Kapiteln. In Kapitel 1 wird das Bankrecht und 100 Seiten darauf das Kapitel 2 Kapitalmarktrecht mit den restlichen 50 Seiten behandelt.
    So steht unter dem Begriff „Allgemeiner Bankvertrag“ auch: Die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag beschrieben. In diesem Schriftwerk wird eine Auffassung vertreten, dass zwischen Bank und Kunde ein Rechtsrahmen für die zukünftige Geschäftsbeziehung, regelndes vertragliches Dauerschuldverhältnis besteht und somit zu Stande kommt. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in den §§ 305-309 BGB gesetzliche Verordnungen und Bestimmungen mit eigener besonderer Gestaltungsmacht und auch bei Ausnahmefällen beschrieben.
    Mit einem „Bearbeitungsentgelt“ bezeichnet man üblicherweise die Zahlung eins Ausgleichsbetrags für erbrachten oder zu erbringenden Verwaltungsaufwand im weitesten Sinne. Der Begriff „Kontokorrent“ (laufende Rechnung) findet sich im § 355 BGB wieder, in dem festgelegt ist, welche Vereinbarung zwischen zwei in Verbindung stehenden Kaufleuten, ihrer gegenseitigen Forderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verrechnen sind. Das Pfandrecht wird über das BGB geregelt und es kommen damit eine beachtliche Anzahl von Paragraphen zum Einsatz. So beschreibt der § 1204ff dem Pfandgläubiger das Recht zu, die sich aus einer beweglichen Sache, einem Recht, Aktien oder aus einer Forderung ergeben, einer fälligen und durchsetzbaren Forderung des Pfandgläubigers gegenüber eines Schuldners zu befriedigen.
    Bei der Vorfälligkeitsentschädigung wird nach § 490 BGB der Darlehensnehmer im Falle der Inanspruchnahme seines Kündigungsrechts dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht.
    Im Kapitalmarktrecht kommt nicht nur das BGB zum tragen, sondern je nach Begriff und dessen Zuständigkeit zum Beispiel bei dem Begriff der Aktie, dessen Inhalt durch das AktG geregelt wird. Bei der Aktiengesellschaft kommen neben dem AktG, auch das HGB (Handelsgesetzbuch) und das BörsG zur Geltung.
    Als Derivate werden Finanzinstrumente bezeichnet, die ihren wirtschaftlichen Wert von anderen Referenzgrössen, ihren Basiswerten ableiten, diese können Aktien, Anleihen, Währungen oder auch Rohstoffe oder Agrarprodukte sein. Hier kommen im Bereich der

    Derivate Hebelprodukte zum Einsatz, die es dem Anleger erlauben, mit verhältnismässig wenig eingesetztem Kapital, so von Kursbewegungen eines Basiswertes zu profitieren. Als ob ein Vielfaches (der Hebel) direkt in den Basiswert investiert worden wäre. Ein Nennwert ist unter anderem der auf einem Wertpapier abgedruckte Wert. Bei Aktien gibt es neben Nennwertaktien auch Stückaktien.
    Dieses Finanzmarktbuch ist ein Werk das Einblick in die Bereiche des Geldmarktes, Kapitalmarktes bis hin zum Bankrecht, Kapitalmarktrecht bis hin zu deren angrenzenden Gesellschaftsrechten gibt.
    Es wurde verständlich geschrieben, wenn auch teilweise mit vielen Angaben zu Paragraphen ist es doch ein 1A - Nachschlagewerk für Juristen und Interessierte der beiden Bereiche aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht.
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