Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16 Punkte, Freie Universität Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Strafvollzug, Sprache: Deutsch, Abstract: SICHERHEIT UND...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16 Punkte, Freie Universität Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Strafvollzug, Sprache: Deutsch, Abstract: SICHERHEIT UND ORDNUNG IM STRAFVOLLZUG
I. Einleitung
Der Begriff Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug lässt sich in zwei grosse Bereiche gliedern. So wird dieser Komplex einerseits im Strafvollzugsgesetz [StVollzG] behandelt, anderseits in den allgemeinen Regeln und Vorschriften des Umweltschutzes, der Unfallverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes.
Diese Aufzählung ist in keiner Weise vollständig, soll jedoch deutlich machen, dass eine Strafvollzugsanstalt gleichzeitig eine Betriebsstätte darstellt und als solche der einschlägigen Gesetzgebung unterliegt.
Auch der im StVollzG behandelte Begriff der instrumentellen Sicherheit hat seine Entsprechungen in der Freigeländesicherung, Zutrittskontrolle oder Einbruch- und Überfallmeldetechnik in der privaten Wirtschaft. Wie sich aus Gesprächen mit der Anstaltsleitung ergab, hat auch der Begriff der Sicherheit in der Informationstechnik - im Sinne des gleichnamigen Bundesamtes - dergestalt Eingang in die Praxis der Sicherheit im Strafvollzug gefunden, dass den Inhaftierten der Besitz von Personal Computern nicht erlaubt wird. Ausnahmen werden nur zum Zweck der Ausbildung gestattet.
Nachfolgendes Referat wird sich auf die Ausführungen des Strafvollzuggesetztes und seine Umsetzung in der Justizvollzugsanstalt Tegel beschränken.
[...]
I. Einleitung
Der Begriff Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug lässt sich in zwei grosse Bereiche gliedern. So wird dieser Komplex einerseits im Strafvollzugsgesetz [StVollzG] behandelt, anderseits in den allgemeinen Regeln und Vorschriften des Umweltschutzes, der Unfallverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes.
Diese Aufzählung ist in keiner Weise vollständig, soll jedoch deutlich machen, dass eine Strafvollzugsanstalt gleichzeitig eine Betriebsstätte darstellt und als solche der einschlägigen Gesetzgebung unterliegt.
Auch der im StVollzG behandelte Begriff der instrumentellen Sicherheit hat seine Entsprechungen in der Freigeländesicherung, Zutrittskontrolle oder Einbruch- und Überfallmeldetechnik in der privaten Wirtschaft. Wie sich aus Gesprächen mit der Anstaltsleitung ergab, hat auch der Begriff der Sicherheit in der Informationstechnik - im Sinne des gleichnamigen Bundesamtes - dergestalt Eingang in die Praxis der Sicherheit im Strafvollzug gefunden, dass den Inhaftierten der Besitz von Personal Computern nicht erlaubt wird. Ausnahmen werden nur zum Zweck der Ausbildung gestattet.
Nachfolgendes Referat wird sich auf die Ausführungen des Strafvollzuggesetztes und seine Umsetzung in der Justizvollzugsanstalt Tegel beschränken.
[...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Charlotte Schwarze
- 2002, 1. Auflage, 23 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638118134
- ISBN-13: 9783638118132
- Erscheinungsdatum: 27.03.2002
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