Rückwirkung im Steuerrecht. Arten und legitime Rückwirkungstatbestände (PDF)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11 Punkte, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern in München, Sprache: Deutsch, Abstract: In welcher Form und mit welcher Intensität darf der Staat in...
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11 Punkte, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern in München, Sprache: Deutsch, Abstract: In welcher Form und mit welcher Intensität darf der Staat in unser Leben eingreifen? Diese zentrale Frage stellen sich Bürger häufig; meistens dann, wenn sie sich durch die Gesetze des Staates ungerecht behandelt fühlen. Um die Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, gibt es die vom Staat selbst auferlegten Grundrechte. Diese - wie schon der Name sagt - grundsätzlichen Rechte eines jeden Bürgers regeln die Beziehung zwischen Bürger und Staat, und zwischen den Bürgern untereinander.
So gibt es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (GG)). Es ist folglich verboten, dass der Staat - in Form der Exekutive (wie z.B. durch die Polizei) ohne legitimen Grund gegen einen Bürger vor-geht.
Zu den Grundrechten gehört aber auch das Eigentumsrecht (Art. 14 Absatz 2 GG). Dieses gewährleistet eine umfassende Sachherrschaft. Es definiert, wem eine Sache (oder ein Recht) teilweise oder ausschliesslich gehört. Keiner darf dem Eigentümer eine Sache (oder ein Recht), ohne dessen Zustimmung, entwenden.
So gibt es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (GG)). Es ist folglich verboten, dass der Staat - in Form der Exekutive (wie z.B. durch die Polizei) ohne legitimen Grund gegen einen Bürger vor-geht.
Zu den Grundrechten gehört aber auch das Eigentumsrecht (Art. 14 Absatz 2 GG). Dieses gewährleistet eine umfassende Sachherrschaft. Es definiert, wem eine Sache (oder ein Recht) teilweise oder ausschliesslich gehört. Keiner darf dem Eigentümer eine Sache (oder ein Recht), ohne dessen Zustimmung, entwenden.
Bibliographische Angaben
- Autor: Daniel Will
- 2015, 1. Auflage, 23 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668022135
- ISBN-13: 9783668022133
- Erscheinungsdatum: 27.07.2015
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