Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Euro-Währung (PDF)
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.4, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Heilbronn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen europäischer Integration lässt nun auch die Einführung des...
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Produktinformationen zu „Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Euro-Währung (PDF)“
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.4, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Heilbronn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen europäischer Integration lässt nun auch die Einführung des Euro-Geldes nicht mehr lange auf sich warten. Üblicherweise findet sich in der Literatur für die Einführung der Währungsunion eine Unterteilung in drei Stufen.
In Stufe 1, die am 01.07.1990 begann, sollten durch die Mitgliedstaaten Massnahmen erlassen werden, um sämtliche Beschränkungen des Kapitalverkehrs aufzuheben. Dadurch sollte u.a. das Ziel erreicht werden, dass die Teilnehmerländer Konvergenzprogramme aufstellen und sich künftig z.B. in ihrer Wechselkurspolitik gemeinschaftsorientierter verhalten.
Mit Stufe 2, die gemäss Art. 109 e Abs. 1 des EG-Vertrags am 01.01.1994 begann, sollten die Teilnehmerländer übermässige Staatsdefizite verhindern und die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken schaffen.
Das Kernstück der Währungsunion liegt in Stufe 3. Formal beginnt diese Stufe zum 01.01.1999, aber bereits das Jahr 1998 bringt entscheidende Massnahmen mit sich, die für die Währungsunion unabdingbar sind. Neben den beiden zentralen Verordnungen, die die EU-Kommission als Vorschlag am 16.10.1996 vorgelegt hat , wurde durch den Europäischen Rat am 15. / 16.12.1995 in Madrid in entscheidendem Masse der Rahmen dafür festgelegt, wie die Einführung des Euro vorgenommen werden soll. In Anlehnung daran lassen sich die folgenden drei Phasen definieren, deren Unterscheidung auch
für den handelsrechtlichen Jahresabschluss von grosser Bedeutung ist.
In Stufe 1, die am 01.07.1990 begann, sollten durch die Mitgliedstaaten Massnahmen erlassen werden, um sämtliche Beschränkungen des Kapitalverkehrs aufzuheben. Dadurch sollte u.a. das Ziel erreicht werden, dass die Teilnehmerländer Konvergenzprogramme aufstellen und sich künftig z.B. in ihrer Wechselkurspolitik gemeinschaftsorientierter verhalten.
Mit Stufe 2, die gemäss Art. 109 e Abs. 1 des EG-Vertrags am 01.01.1994 begann, sollten die Teilnehmerländer übermässige Staatsdefizite verhindern und die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken schaffen.
Das Kernstück der Währungsunion liegt in Stufe 3. Formal beginnt diese Stufe zum 01.01.1999, aber bereits das Jahr 1998 bringt entscheidende Massnahmen mit sich, die für die Währungsunion unabdingbar sind. Neben den beiden zentralen Verordnungen, die die EU-Kommission als Vorschlag am 16.10.1996 vorgelegt hat , wurde durch den Europäischen Rat am 15. / 16.12.1995 in Madrid in entscheidendem Masse der Rahmen dafür festgelegt, wie die Einführung des Euro vorgenommen werden soll. In Anlehnung daran lassen sich die folgenden drei Phasen definieren, deren Unterscheidung auch
für den handelsrechtlichen Jahresabschluss von grosser Bedeutung ist.
Bibliographische Angaben
- Autor: Idris Özkurt
- 2014, 1. Auflage, 86 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656982902
- ISBN-13: 9783656982906
- Erscheinungsdatum: 23.04.2014
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