Grundrechte und juristische Personen des öffentlichen Rechts (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Siegen (Öffentliches Recht, Sozialrecht, Arbeitsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der...
sofort als Download lieferbar
eBook (ePub)
Fr. 17.00
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Grundrechte und juristische Personen des öffentlichen Rechts (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Siegen (Öffentliches Recht, Sozialrecht, Arbeitsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts eine Grundrechtsträgerschaft
zukommt. Das heisst, ob und inwieweit sie sich auf die Grundrechte berufen
können bzw. durch sie geschützt werden. Dabei soll nicht nur untersucht
werden, ob sie allgemein eine Grundrechtsberechtigung haben, sondern auch
auf welche Grundrechte sie sich explizit berufen können.
Das Bundesverfassungsgericht verneint grundsätzlich eine Grundrechtsträgerschaft
juristischer Personen des öffentlichen Rechts.1 Ihnen fehle es zum
einen an einer grundrechtstypischen Gefährdungslage. Zum anderen begründet
das Gericht seine Ablehnung mit der Durchgriffstheorie und der Konfusionsthese.
Die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts soll im Folgenden
genauer erläutert werden.2 Dabei hat es allerdings für drei Sonderfälle eine
Grundrechtsberechtigung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
bejaht. Diese klassische Ausnahmetrias (Religionsgesellschaften, Universitäten,
Rundfunkanstalten) soll hier eingehend untersucht werden.3
Im Schrifttum ist die Frage nach der Grundrechtsträgerschaft juristischer
Personen des öffentlichen Rechts - mit Ausnahme der obigen Ausnahmetrias
- sei je her umstritten. Bethge spricht vom "Paradebeispiel für den literarischen
Positionskampf auf dem Tournierfeld der aktuellen Grundrechtsdiskussion"
4. Die Grundsätze der Ausnahmetrias des Bundesverfassungsgerichts
werden versucht auch auf andere juristische Personen des öffentlichen
Rechts zu übertragen, um ihnen damit eine Grundrechtsberechtigung zuzusprechen.
Die einzelnen (Erweiterungs-)Vorschläge des Schrifttums sollen in
der vorliegenden Arbeit insbesondere Berücksichtigung finden. Der Begriff der juristischen Person gebietet es in der vorliegenden Untersuchung
mit Art. 19 III GG zu beginnen. Er bildet die zentrale Vorschrift für
eine mögliche Grundrechtsberechtigung inländischer juristischer Personen
des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
1 Vgl. S. 4 ff.
2 Vgl. S. 4 ff.
3 Vgl. S. 9 ff.
4 Bethge, AöR 104 (1979), 54 (86).
Personen des öffentlichen Rechts eine Grundrechtsträgerschaft
zukommt. Das heisst, ob und inwieweit sie sich auf die Grundrechte berufen
können bzw. durch sie geschützt werden. Dabei soll nicht nur untersucht
werden, ob sie allgemein eine Grundrechtsberechtigung haben, sondern auch
auf welche Grundrechte sie sich explizit berufen können.
Das Bundesverfassungsgericht verneint grundsätzlich eine Grundrechtsträgerschaft
juristischer Personen des öffentlichen Rechts.1 Ihnen fehle es zum
einen an einer grundrechtstypischen Gefährdungslage. Zum anderen begründet
das Gericht seine Ablehnung mit der Durchgriffstheorie und der Konfusionsthese.
Die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts soll im Folgenden
genauer erläutert werden.2 Dabei hat es allerdings für drei Sonderfälle eine
Grundrechtsberechtigung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
bejaht. Diese klassische Ausnahmetrias (Religionsgesellschaften, Universitäten,
Rundfunkanstalten) soll hier eingehend untersucht werden.3
Im Schrifttum ist die Frage nach der Grundrechtsträgerschaft juristischer
Personen des öffentlichen Rechts - mit Ausnahme der obigen Ausnahmetrias
- sei je her umstritten. Bethge spricht vom "Paradebeispiel für den literarischen
Positionskampf auf dem Tournierfeld der aktuellen Grundrechtsdiskussion"
4. Die Grundsätze der Ausnahmetrias des Bundesverfassungsgerichts
werden versucht auch auf andere juristische Personen des öffentlichen
Rechts zu übertragen, um ihnen damit eine Grundrechtsberechtigung zuzusprechen.
Die einzelnen (Erweiterungs-)Vorschläge des Schrifttums sollen in
der vorliegenden Arbeit insbesondere Berücksichtigung finden. Der Begriff der juristischen Person gebietet es in der vorliegenden Untersuchung
mit Art. 19 III GG zu beginnen. Er bildet die zentrale Vorschrift für
eine mögliche Grundrechtsberechtigung inländischer juristischer Personen
des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
1 Vgl. S. 4 ff.
2 Vgl. S. 4 ff.
3 Vgl. S. 9 ff.
4 Bethge, AöR 104 (1979), 54 (86).
Bibliographische Angaben
- Autor: Daniel Wiegand
- 2003, 1. Auflage, 27 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363822855X
- ISBN-13: 9783638228558
- Erscheinungsdatum: 10.11.2003
Abhängig von Bildschirmgrösse und eingestellter Schriftgrösse kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Grösse: 0.66 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Grundrechte und juristische Personen des öffentlichen Rechts"
0 Gebrauchte Artikel zu „Grundrechte und juristische Personen des öffentlichen Rechts“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Grundrechte und juristische Personen des öffentlichen Rechts".
Kommentar verfassen