Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht (PDF)
Inwiefern ist das Prinzip der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta mit dem Gewaltverbot der Vereinten Nationen nach Art. 2 Nr. 4 vereinbar? - Eine kritische Betrachtung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Krieg ist nicht - und ich wiederhole - Krieg ist...
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Produktinformationen zu „Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Krieg ist nicht - und ich wiederhole - Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit
anderen Mitteln. Im Gegenteil, er stellt immer ein katastrophales Versagen
politischen Könnens und Vorstellungsvermögens dar."
Kofi Annan, Rede zur Libanon-Resolution des Weltsicherheitsrats, August 2006
Dieses Zitat beschreibt beispielhaft, dass Krieg und militärische Interventionen
stets die absolut letzten Mittel eines Staates sein sollten, welches er zu ergreifen
vermag um seine Interessen im internationalen Gefüge durchzusetzen. Bereits seit
1945, durch die Schrecken der beiden Weltkriege begründet, gilt das so genannte
Gewaltverbot der Vereinten Nationen festgeschrieben in Art. 2 Nr. 4 Charta der
Vereinten Nationen (VN-Charta), welches es den Staaten untersagt, kriegerisch Tätig
zu werden beziehungsweise (bzw.) Gewalt gegenüber anderen Staaten anzuwenden
(Zahner 2006: 490). Was in Zeiten des kalten Krieges noch eindeutig war, wird unter
einem neuen Bedrohungsszenario, das des internationalen Terrorismus, immer
umstrittener. Die Formel Gewalt bedeutet einen militärischen Angriff, ist demnach
Krieg, gilt nicht mehr (Blumenwitz 2003: 26). So wussten Staaten noch vor wenigen
Jahren, dass die einzige rechtliche Begründung zur Durchbrechung des
Gewaltverbots in der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung eines Staates,
nach einem Angriff bzw. nach einem Akt der Aggression1, lag.
Heute sind andere Bedrohungsszenarien in den Vordergrund gerückt. Der
internationale Terrorismus, der seinen Höhepunkt bisher in den Anschlägen auf das
World Trade Center am 11. Septembers 2001 fand, zwingt die Staaten über andere
Möglichkeiten der Selbstverteidigung nachzudenken. Es entsteht eine immer grössere
Unsicherheit der Staaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines Angriffs.
Fragen wie: Was umfasst einen bewaffneten Angriff? Wann darf man sich dagegen
verteidigen? Was fällt unter das Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 VN-Charta und was
unter Art. 51, unter das Recht auf Selbstverteidigung? - treten in den Vordergrund
der Friedensstrategien der Staatenwelt.
[...]
anderen Mitteln. Im Gegenteil, er stellt immer ein katastrophales Versagen
politischen Könnens und Vorstellungsvermögens dar."
Kofi Annan, Rede zur Libanon-Resolution des Weltsicherheitsrats, August 2006
Dieses Zitat beschreibt beispielhaft, dass Krieg und militärische Interventionen
stets die absolut letzten Mittel eines Staates sein sollten, welches er zu ergreifen
vermag um seine Interessen im internationalen Gefüge durchzusetzen. Bereits seit
1945, durch die Schrecken der beiden Weltkriege begründet, gilt das so genannte
Gewaltverbot der Vereinten Nationen festgeschrieben in Art. 2 Nr. 4 Charta der
Vereinten Nationen (VN-Charta), welches es den Staaten untersagt, kriegerisch Tätig
zu werden beziehungsweise (bzw.) Gewalt gegenüber anderen Staaten anzuwenden
(Zahner 2006: 490). Was in Zeiten des kalten Krieges noch eindeutig war, wird unter
einem neuen Bedrohungsszenario, das des internationalen Terrorismus, immer
umstrittener. Die Formel Gewalt bedeutet einen militärischen Angriff, ist demnach
Krieg, gilt nicht mehr (Blumenwitz 2003: 26). So wussten Staaten noch vor wenigen
Jahren, dass die einzige rechtliche Begründung zur Durchbrechung des
Gewaltverbots in der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung eines Staates,
nach einem Angriff bzw. nach einem Akt der Aggression1, lag.
Heute sind andere Bedrohungsszenarien in den Vordergrund gerückt. Der
internationale Terrorismus, der seinen Höhepunkt bisher in den Anschlägen auf das
World Trade Center am 11. Septembers 2001 fand, zwingt die Staaten über andere
Möglichkeiten der Selbstverteidigung nachzudenken. Es entsteht eine immer grössere
Unsicherheit der Staaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines Angriffs.
Fragen wie: Was umfasst einen bewaffneten Angriff? Wann darf man sich dagegen
verteidigen? Was fällt unter das Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 VN-Charta und was
unter Art. 51, unter das Recht auf Selbstverteidigung? - treten in den Vordergrund
der Friedensstrategien der Staatenwelt.
[...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Sabine Dorsheimer
- 2009, 1. Auflage, 26 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3640397533
- ISBN-13: 9783640397532
- Erscheinungsdatum: 12.08.2009
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