Gesundheitsförderung im Strafvollzug (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 2, Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Fachbereich Pflege), Veranstaltung: Sozialmedizin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im modernen Strafvollzug stossen Konzepte der...
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Produktinformationen zu „Gesundheitsförderung im Strafvollzug (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 2, Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Fachbereich Pflege), Veranstaltung: Sozialmedizin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im modernen Strafvollzug stossen Konzepte der Gesundheitsförderung auf eine ganz
besondere Problematik. Der hohe Anteil Drogensüchtiger in den Haftanstalten stellt dabei
die grösste Herausforderung dar, besonders dadurch dass sich im Zusammenhang mit dem
Drogenabusus Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und besonders in den letzten Jahren
Hepatitis B und C stark verbreitet haben. Jede dieser Infektionskrankheiten ist dabei als
existentiell bedrohlich zu sehen. Insbesondere Hepatitis wurde in der Literatur bereits als
desmoterische, d.h. gefängnistypische, Krankheit bezeichnet. Unter Drogenkonsumenten
wurde in verschiedenen Prävalenzstudien eine 50-98%ige Verbreitung von
Hepatitisinfektionen nachgewiesen (vgl. Stöver, 2000, S.14).
Unter dem Begriff Strafvollzug verbirgt sich ein breites Spektrum von Vollzugsformen,
dass von Freigängerhäusern, in denen Strafgefangene z.B. auf ihre Entlassung vorbereitet
werden und in denen relativ gelockerte Haftbedingungen herrschen, bis zum strikten
Verwahrvollzug mit höchsten Sicherheitsauflagen reicht. Besonders schwierig ist die
Situation auch im Bereich der Untersuchungshaft, da zu einer sich plötzlich total
veränderten Lebenssituation des einzelnen auch die Besuchsmöglichkeiten stark
eingeschränkt sind und so die sozialen Kontakte sehr eingeengt werden. Hier muss auch
berücksichtigt werden, dass die Inhaftierten vor dem Vorliegen eines rechtsgültigen
Urteils im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben in einer vollkommen ungewissen Situation
leben. Drogenabhängige gelten in der Regel allerdings als nicht lockerungsgeeignet und
ihnen wird daher ein Probehandeln in Freiheit vorenthalten, unter Verweis auf eine
bestehende Suchtgefährdung. Suchtkranke verbleiben also im Verwahrvollzug. Eine
vorzeitige Haftentlassung für diese Personengruppe ist nicht vorgesehen.
Last but not least soll hier noch erwähnt werden, dass neben der Gesundheitsförderung
bei Strafgefangenen, der Gesundheitsschutz der Anstaltsbediensteten im Konzept der
Gesundheitsförderung im Strafvollzug integriert werden muss.
Zunächst jedoch wollen wir uns kurz mit den wichtigsten Gesundheitsproblemen
Strafgefangener befassen.
besondere Problematik. Der hohe Anteil Drogensüchtiger in den Haftanstalten stellt dabei
die grösste Herausforderung dar, besonders dadurch dass sich im Zusammenhang mit dem
Drogenabusus Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und besonders in den letzten Jahren
Hepatitis B und C stark verbreitet haben. Jede dieser Infektionskrankheiten ist dabei als
existentiell bedrohlich zu sehen. Insbesondere Hepatitis wurde in der Literatur bereits als
desmoterische, d.h. gefängnistypische, Krankheit bezeichnet. Unter Drogenkonsumenten
wurde in verschiedenen Prävalenzstudien eine 50-98%ige Verbreitung von
Hepatitisinfektionen nachgewiesen (vgl. Stöver, 2000, S.14).
Unter dem Begriff Strafvollzug verbirgt sich ein breites Spektrum von Vollzugsformen,
dass von Freigängerhäusern, in denen Strafgefangene z.B. auf ihre Entlassung vorbereitet
werden und in denen relativ gelockerte Haftbedingungen herrschen, bis zum strikten
Verwahrvollzug mit höchsten Sicherheitsauflagen reicht. Besonders schwierig ist die
Situation auch im Bereich der Untersuchungshaft, da zu einer sich plötzlich total
veränderten Lebenssituation des einzelnen auch die Besuchsmöglichkeiten stark
eingeschränkt sind und so die sozialen Kontakte sehr eingeengt werden. Hier muss auch
berücksichtigt werden, dass die Inhaftierten vor dem Vorliegen eines rechtsgültigen
Urteils im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben in einer vollkommen ungewissen Situation
leben. Drogenabhängige gelten in der Regel allerdings als nicht lockerungsgeeignet und
ihnen wird daher ein Probehandeln in Freiheit vorenthalten, unter Verweis auf eine
bestehende Suchtgefährdung. Suchtkranke verbleiben also im Verwahrvollzug. Eine
vorzeitige Haftentlassung für diese Personengruppe ist nicht vorgesehen.
Last but not least soll hier noch erwähnt werden, dass neben der Gesundheitsförderung
bei Strafgefangenen, der Gesundheitsschutz der Anstaltsbediensteten im Konzept der
Gesundheitsförderung im Strafvollzug integriert werden muss.
Zunächst jedoch wollen wir uns kurz mit den wichtigsten Gesundheitsproblemen
Strafgefangener befassen.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Cordula Schlüter , Petra Maxheim
- 2003, 1. Auflage, 29 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638237842
- ISBN-13: 9783638237840
- Erscheinungsdatum: 06.12.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Grösse: 0.86 MB
- Ohne Kopierschutz
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