Europäisches Lebensmittelrecht / Aus der Reihe - Publikationen der Universität Hohenheim Bd.Band 12 (ePub)
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur...
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Produktinformationen zu „Europäisches Lebensmittelrecht / Aus der Reihe - Publikationen der Universität Hohenheim Bd.Band 12 (ePub)“
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes betreffen den
Handel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicher
Haushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel
aus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als
2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt, weitere 10 Mio. Personen in der landwirtschaftlichen
Produktion.1
Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel
in der Gemeinschaft erheblich erweitert. Der Nahrungsmittelmarkt ist jedoch starken
Veränderungen, z.B. in Bezug auf den Einsatz von Zusatzstoffen2 oder der Entwicklung neuartiger
Lebensmittel, unterworfen. Dies folgt zum Teil aus veränderten Essgewohnheiten, wie
der Zunahme des Konsums von Fertigprodukten und diätischen Lebensmitteln. In den einzelnen
Mitgliedstaaten gehen die Auffassungen über Gesundheitsgefahren aufgrund bestimmter
Zusatzstoffe, Lebensmittelbestrahlung oder gentechnischer Verfahren erheblich auseinander.
Hinsichtlich der Rechtssetzung besteht für die Kommission deshalb die schwierige Aufgabe, den zum Teil voneinander abweichenden Bedenken der Mitgliedstaaten in ihren Regelungsvorschlägen
Rechnung zu tragen. Einheitliche Regelungen sind jedoch im Gemeinsamen
Markt für Lebensmittel notwendig, da die nationalen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit
von Nahrungsmitteln typische handelsbeschränkende Massnahmen sind.
Die Kommission definiert Lebensmitteln als alle zur Aufnahme durch den Menschen
bestimmten verarbeiteten, teilverarbeiteten oder unverarbeiteten Stoffe oder Erzeugnisse, mit
Ausnahme von Tabak, Arzneimitteln und der gemäss den einschlägigen internationalen Übereinkommen
von den Mitgliedstaaten überwachten narkotischen oder psychotropen Stoffe.3
Dieser weite Begriff umfasst sowohl Rohmaterialien, Zutaten, wie z.B. Zusatzstoffe und Aromen,
als auch Kontaminanten, Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln, Getränke
sowie Kaugummi. [...]
Handel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicher
Haushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel
aus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als
2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt, weitere 10 Mio. Personen in der landwirtschaftlichen
Produktion.1
Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel
in der Gemeinschaft erheblich erweitert. Der Nahrungsmittelmarkt ist jedoch starken
Veränderungen, z.B. in Bezug auf den Einsatz von Zusatzstoffen2 oder der Entwicklung neuartiger
Lebensmittel, unterworfen. Dies folgt zum Teil aus veränderten Essgewohnheiten, wie
der Zunahme des Konsums von Fertigprodukten und diätischen Lebensmitteln. In den einzelnen
Mitgliedstaaten gehen die Auffassungen über Gesundheitsgefahren aufgrund bestimmter
Zusatzstoffe, Lebensmittelbestrahlung oder gentechnischer Verfahren erheblich auseinander.
Hinsichtlich der Rechtssetzung besteht für die Kommission deshalb die schwierige Aufgabe, den zum Teil voneinander abweichenden Bedenken der Mitgliedstaaten in ihren Regelungsvorschlägen
Rechnung zu tragen. Einheitliche Regelungen sind jedoch im Gemeinsamen
Markt für Lebensmittel notwendig, da die nationalen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit
von Nahrungsmitteln typische handelsbeschränkende Massnahmen sind.
Die Kommission definiert Lebensmitteln als alle zur Aufnahme durch den Menschen
bestimmten verarbeiteten, teilverarbeiteten oder unverarbeiteten Stoffe oder Erzeugnisse, mit
Ausnahme von Tabak, Arzneimitteln und der gemäss den einschlägigen internationalen Übereinkommen
von den Mitgliedstaaten überwachten narkotischen oder psychotropen Stoffe.3
Dieser weite Begriff umfasst sowohl Rohmaterialien, Zutaten, wie z.B. Zusatzstoffe und Aromen,
als auch Kontaminanten, Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln, Getränke
sowie Kaugummi. [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Gerald G. Sander
- 2002, 1. Auflage, 21 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638145808
- ISBN-13: 9783638145800
- Erscheinungsdatum: 08.10.2002
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