Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: StPO, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zeuge ist ein persönliches Beweismittel. Er soll die...
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Produktinformationen zu „Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: StPO, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zeuge ist ein persönliches Beweismittel. Er soll die persönliche Wahrnehmung über einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang darlegen. Der Zeuge ist verpflichtet, zu erscheinen, auszusagen und zu schwören. Die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung erfolgt gemäss §§ 48 ff StPO1. Die Zeugenvernehmung erfolgt persönlich, § 250. Sofern möglich geniesst die Zeugenvernehmung Vorrang vor einem Urkundsbeweis.
Bibliographische Angaben
- Autor: Sebastian Zellmer
- 2005, 1. Auflage, 9 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363842782X
- ISBN-13: 9783638427821
- Erscheinungsdatum: 14.10.2005
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Grösse: 0.33 MB
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