Ermittlung und Verfolgung von strafbarem Insiderhandel / Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW) (PDF)
Eine vergleichende Untersuchung des U.S.-amerikanischen und deutschen Rechts. E-BOOK
Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes...
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Produktinformationen zu „Ermittlung und Verfolgung von strafbarem Insiderhandel / Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW) (PDF)“
Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstössen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Lese-Probe zu „Ermittlung und Verfolgung von strafbarem Insiderhandel / Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW) (PDF)“
"III. Kapitel – Insiderrecht in Deutschland (S. 101-102)A. Historische Entwicklung
Erstmals wurde das Problem des Insiderhandels in den 60er Jahren von einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Im Laufe des zunehmenden wirtschaftlichen Wachstums entdeckten immer mehr Unternehmen die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung über die Börse, wobei in der Presse zunehmend eine mangelnde Sicherheit der Kapitalmärkte kritisiert wurde389. Die sog. Geburtsstunde des deutschen Insiderrechts erfolgte dann mit den »Empfehlungen zur Lösung der Insider-Probleme« der Börsensachverständigenkommission beim Bundeswirtschaftsministerium am 13.11.1970390. Die Empfehlungen enthielten »Richtlinien für Insidergeschäfte in börsennotierten oder öffentlich angebotenen Aktien«, »Regeln für Händler in Wertpapieren« sowie Verfahrensfragen.
Eine gesetzliche Erfassung der Insiderregeln stieß jedoch auf heftigen Widerstand der betroffenen Börsen und Interessenvertretungen der Wirtschaft, welche eine Überarbeitung der Empfehlungen der Sachverständigenkommission vornahmen. Die hieraus entstandenen Vorschläge wurden dann, nach Vorlage bei der Sachverständigenkommission, von vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis akzeptiert, wodurch die Meinung etabliert werden konnte, dass für eine gesetzliche Regelung kein Bedarf mehr bestünde391.
Auch im Zuge der Überarbeitung des Börsengesetzes 1976 kam es nicht zu einer Kodifizierung der Insiderregeln. Eine Verbindlichkeit dieser freiwillig akzeptierten Regeln wurde mit einer Anerkennung durch rechtsgeschäftliche Unterwerfung erreicht. Diese war notwendig, da die Insiderregeln weder Rechtsnormen noch Handelsbrauch waren, welcher durch eine Etablierung über die Normen der §§ 138, 826 BGB hätte Anwendung finden können392.
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Zwar wurden die Insiderhandelsrichtlinien (IHR) im Laufe der Jahre mehrfach geändert, in der Praxis blieben sie jedoch weitgehend sanktionslos. Dennoch bildeten diese Regeln bis zur Einführung des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes den deutschen Weg bei der Insiderhandelsbekämpfung393. Neben der mangelhaften Durchsetzung erfassten die IHR das Auftreten von Insiderhandel nur sehr eingeschränkt. Ein Handel mit Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten, Optionsscheinen, Bezugsrechten oder Schuldverschreibungen fiel zunächst nicht unter das Insiderhandelsverbot394.
Daneben wurde mit einer Regelung des Informationsbegriffs durch abschließende Beispiele der Anwendungsspielraum eng gehalten395. Überwacht wurde die Einhaltung der IHR durch Prüfungskommissionen an den Börsen. Mitglieder dieser Kommissionen waren in Handelssachen erfahrene Richter und Vertreter der Wirtschaft396. Als Sanktionen konnten die Kommissionen die Abführung des erzielten Gewinns an die betroffene Gesellschaft verhängen und den Bundeswirtschaftsminister sowie Vorstand und Aufsichtsrat der betroffenen Gesellschaft informieren397."
Zwar wurden die Insiderhandelsrichtlinien (IHR) im Laufe der Jahre mehrfach geändert, in der Praxis blieben sie jedoch weitgehend sanktionslos. Dennoch bildeten diese Regeln bis zur Einführung des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes den deutschen Weg bei der Insiderhandelsbekämpfung393. Neben der mangelhaften Durchsetzung erfassten die IHR das Auftreten von Insiderhandel nur sehr eingeschränkt. Ein Handel mit Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten, Optionsscheinen, Bezugsrechten oder Schuldverschreibungen fiel zunächst nicht unter das Insiderhandelsverbot394.
Daneben wurde mit einer Regelung des Informationsbegriffs durch abschließende Beispiele der Anwendungsspielraum eng gehalten395. Überwacht wurde die Einhaltung der IHR durch Prüfungskommissionen an den Börsen. Mitglieder dieser Kommissionen waren in Handelssachen erfahrene Richter und Vertreter der Wirtschaft396. Als Sanktionen konnten die Kommissionen die Abführung des erzielten Gewinns an die betroffene Gesellschaft verhängen und den Bundeswirtschaftsminister sowie Vorstand und Aufsichtsrat der betroffenen Gesellschaft informieren397."
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Autoren-Porträt von Philip Koch
Dr. Philip Koch, LL.M. (San Diego), ist Rechtsreferendar in Düsseldorf.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philip Koch
- 2005, 1. Auflage 2005, 183 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Hans Achenbach
- Verlag: V&R unipress
- ISBN-10: 3862340198
- ISBN-13: 9783862340194
- Erscheinungsdatum: 09.08.2005
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