Finanzrisiken in der internationalen Rechnungslegung (PDF)
Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität an den internationalen Finanzmärkten stark...
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität an den internationalen Finanzmärkten stark...
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Produktinformationen zu „Finanzrisiken in der internationalen Rechnungslegung (PDF)“
Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität an den internationalen Finanzmärkten stark zugenommen. Da Finanzrisiken ¿ wie Risiken generell ¿ Unternehmen in ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sogar in ihrem Bestand gefährden können, wurden vom deutschen Gesetzgeber daher generalklauselartig Verhaltensvorschriften im Bereich der Risikofrüherkennung (§ 91 Abs. 2 AktG) und Risikotransparenz (§ 289 Abs. 1, S.2 HGB) aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen geben allerdings keinen Aufschluss darüber, wie die geforderten Massnahmen im Detail auszusehen haben. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften findet sich daher in Deutschland in den Standards des IDW zur Aufstellung des Lageberichts (RS1) und seiner Prüfung (PS 350) sowie der Errichtung und Prüfung des Risikomanagementsystems (PS 340). Die Darstellung der Risiken aus Finanzgeschäften, insbesondere aus ausserbilanziellen Geschäften, ist um so wichtiger, je eher Ergebnisglättungsmöglichkeiten durch Bewertungswahlrechte bestehen.
International wird mit der Einführung von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zum 01.01.2001 die Bewertung verschiedener aktiver und passiver Finanzposten geregelt. Die Konzeption nach IAS unterscheidet sich grundlegend von der des HGB. Nach den deutschen Rechnungslegungsprinzipien sind Finanzinstrumente mit dem jeweils vorsichtigsten Wert anzusetzen und dürfen nicht höher als mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden (Imparitäts- bzw. Anschaffungskostenprinzip). Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften müssen Rückstellungen gebildet werden, unrealisierte Gewinne dürfen aber nicht vereinnahmt werden. Nach IAS gilt dagegen das Prinzip der umfassenden Bilanzierung aller Finanzinstrumente und der Marktbewertung, nach der auch unrealisierte Gewinne auszuweisen sind.
Finanzrisiken können definiert werden als diejenigen Risiken, die sich direkt auf den finanziellen Bereich eines Unternehmens, also auf die Einnahmen- und Ausgabenströme auswirken. Der Begriff Risiko beinhaltet dabei einerseits die Unsicherheit über den Eintritt eines Ereignisses und andererseits die relative Tragweite der Konsequenzen. Das Management von Finanzrisiken besteht daher darin, die Unsicherheit durch Informationsgewinnung und die Tragweite durch entsprechende Absicherungstechniken zu reduzieren.
Da [...]
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität an den internationalen Finanzmärkten stark zugenommen. Da Finanzrisiken ¿ wie Risiken generell ¿ Unternehmen in ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sogar in ihrem Bestand gefährden können, wurden vom deutschen Gesetzgeber daher generalklauselartig Verhaltensvorschriften im Bereich der Risikofrüherkennung (§ 91 Abs. 2 AktG) und Risikotransparenz (§ 289 Abs. 1, S.2 HGB) aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen geben allerdings keinen Aufschluss darüber, wie die geforderten Massnahmen im Detail auszusehen haben. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften findet sich daher in Deutschland in den Standards des IDW zur Aufstellung des Lageberichts (RS1) und seiner Prüfung (PS 350) sowie der Errichtung und Prüfung des Risikomanagementsystems (PS 340). Die Darstellung der Risiken aus Finanzgeschäften, insbesondere aus ausserbilanziellen Geschäften, ist um so wichtiger, je eher Ergebnisglättungsmöglichkeiten durch Bewertungswahlrechte bestehen.
International wird mit der Einführung von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zum 01.01.2001 die Bewertung verschiedener aktiver und passiver Finanzposten geregelt. Die Konzeption nach IAS unterscheidet sich grundlegend von der des HGB. Nach den deutschen Rechnungslegungsprinzipien sind Finanzinstrumente mit dem jeweils vorsichtigsten Wert anzusetzen und dürfen nicht höher als mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden (Imparitäts- bzw. Anschaffungskostenprinzip). Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften müssen Rückstellungen gebildet werden, unrealisierte Gewinne dürfen aber nicht vereinnahmt werden. Nach IAS gilt dagegen das Prinzip der umfassenden Bilanzierung aller Finanzinstrumente und der Marktbewertung, nach der auch unrealisierte Gewinne auszuweisen sind.
Finanzrisiken können definiert werden als diejenigen Risiken, die sich direkt auf den finanziellen Bereich eines Unternehmens, also auf die Einnahmen- und Ausgabenströme auswirken. Der Begriff Risiko beinhaltet dabei einerseits die Unsicherheit über den Eintritt eines Ereignisses und andererseits die relative Tragweite der Konsequenzen. Das Management von Finanzrisiken besteht daher darin, die Unsicherheit durch Informationsgewinnung und die Tragweite durch entsprechende Absicherungstechniken zu reduzieren.
Da [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Andreas Schulz
- 2002, 1. Auflage, 85 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3832462015
- ISBN-13: 9783832462017
- Erscheinungsdatum: 10.12.2002
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