Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung (PDF)
Gegenstand der Dissertation ist eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Praxis der Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken. Die Struktur der Arbeit orientiert sich dabei an den zwei speziellen Risikobereichen...
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Produktinformationen zu „Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung (PDF)“
Gegenstand der Dissertation ist eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Praxis der Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken. Die Struktur der Arbeit orientiert sich dabei an den zwei speziellen Risikobereichen im Pharmasektor: den bereits auf dem Markt frei erhältlichen Arzneimitteln und denjenigen, welche sich noch im Erprobungsstadium befinden. Für beide Risiken gibt es in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen - die Pharmaprodukthaftpflichtversicherung sowie die Probandenversicherung. Die zum Teil pro versichertem Risiko sehr hohen Versicherungssummen stellen die Konsequenz aus vergangenen Arzneimittelkatastrophen wie derjenigen um Contergan dar. Angesichts dieser Problematik und dem hohen Risiko von Massen- oder Spätschäden, sind Arzneimittel eigentlich nicht versicherbar. Aus diesem Grund wurde in Deutschland der sogenannte Pharma-Pool gegründet, welcher eine Rückversicherungsinstitution besonderer rechtlicher Natur darstellt. In einem gesonderten Kapitel wird dieses Rückversicherungsgeschäft dargestellt und analysiert. Den zweiten wesentlichen Risikobereich, die klinische Prüfung von Arzneimitteln, deckt die Probandenversicherung ab. Sie stellt eine Unfallversicherung sui generis zugunsten der teilnehmenden Probanden dar. Hierzu hat die Versicherungswirtschaft allgemeine Versicherungsbedingungen entwickelt, deren Angemessenheit in der Literatur bereits mehrfach kritisiert wurde. Unter Berücksichtigung dieser Kritik werden die AVB einer Inhaltskontrolle unterzogen. In einem weiteren Abschnitt findet der Leser eine Darstellung des Internationalen Versicherungs- und Rückversicherungsrechts. Dabei wurde das seit Dezember 2009 geltende Recht der Rom I-VO berücksichtigt. Ihren Abschluss findet die Dissertation in der Darstellung und Lösung von praktischen Beispielen international-privatrechtlicher Konfliktsituationen im Pharmasektor. Diese Arbeit wurde von der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen mit dem Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Sie richtet sich jedoch nicht nur an die Wissenschaft, sondern kann auch der Versicherungs- und Pharmawirtschaft als praktischer Leitfaden dienen.
Lese-Probe zu „Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung (PDF)“
D. Rückversicherung der Pharmarisiken (S. 239-240)Das Risiko einer Realisierung von Pharmarisiken ist angesichts der Unberechenbarkeit von Arzneimitteln stets gegeben. Die Versicherer dieser Risiken laufen zudem angesichts der sehr hohen Versicherungssummen Gefahr, in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, welches ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Der einzelne Versicherer muss daher generell entscheiden, ob er das Risiko allein tragen kann, oder ob er es an einen Dritten weitergeben bzw. es mit diesem teilen will. Dabei bietet sich als typische wirtschaftliche Absicherung für den Versicherer die Rückversicherung des von ihm abgedeckten Risikos an.
I. Die Rückversicherung
Eine Rückversicherung ist gem. § 779 I HGB die Versicherung der vom Versicherer994 übernommenen Gefahr.995 Vertragsparteien der Rückversicherung – auch Zession – sind der Rückversicherer (Zessionar) und der Erstversicherer (Zedent). Im Rückversicherungsvertrag verpflichtet sich der Rückversicherer zur Deckung eines Teils der vom Erstversicherer übernommenen Risiken. Im Gegenzug erhält der Rückversicherer eine Rückversicherungsprämie oder wird am Geschäft des Erstversicherers beteiligt.
Die Rückversicherung stellt das klassische Instrument der Risikobegrenzung und Risikoverteilung für den Erstversicherer dar.996 Grundsätzlich muss der Erstversicherer sicherstellen, dass zur Erfüllung seiner Deckungspflicht aus dem Versicherungsvertrag genügend Eigenkapital zur Verfügung steht.997 Dieses Eigenkapital stellt daher auch die Grenze seiner Geschäftstätigkeit dar; denn ist sie erreicht, hat er für weitere Versicherungen kein Kapital zur Verfügung.998 Gerade die Versicherung von Pharmarisiken, welche sehr hohe Versicherungssummen verlangt, kann angesichts der dazu nötigen
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Eigenkapitalrückstellungen von keinem Versicherer angeboten werden. Gerade die Deckungssumme in Höhe von € 120 Mio. im Rahmen der Versicherung nach § 94 I AMG lässt eine Versicherung für viele Erstversicherer unmöglich werden – geschweige denn den Abschluss mehrerer solcher Versicherungen.
Daneben stellen viele zu versichernde Risiken aufgrund der Gefahr von Großschäden, Zufallsschäden oder schwankender Schadenshäufigkeit oft ein zu großes wirtschaftliches Risiko für den Erstversicherer dar. Die Gefahr eines Groß- bzw. Kumulschadens existiert insbesondere im Bereich der Versicherung von Pharmarisiken. Angesichts der sehr hohen Risiken müsste, um eine Gegenfinanzierung des Erstversicherers sicherzustellen, ein hohes Prämienniveau angesetzt werden.
Daneben stellen viele zu versichernde Risiken aufgrund der Gefahr von Großschäden, Zufallsschäden oder schwankender Schadenshäufigkeit oft ein zu großes wirtschaftliches Risiko für den Erstversicherer dar. Die Gefahr eines Groß- bzw. Kumulschadens existiert insbesondere im Bereich der Versicherung von Pharmarisiken. Angesichts der sehr hohen Risiken müsste, um eine Gegenfinanzierung des Erstversicherers sicherzustellen, ein hohes Prämienniveau angesetzt werden.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Ehling
- 2011, 1. Auflage, 445 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Egon Lorenz
- Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft
- ISBN-10: 3862980677
- ISBN-13: 9783862980673
- Erscheinungsdatum: 01.01.2011
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