Die Kfz-Versicherung (PDF)
'Die Kfz-Versicherung' wendet sich an alle, die im Innen- oder Aussendienst eines Versicherers oder als Makler in der Kundenberatung tätig sind. In kaum einer anderen Versicherungssparte ist der Kunde so häufig auf die Beratung eines Fachmanns angewiesen wie...
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Produktinformationen zu „Die Kfz-Versicherung (PDF)“
'Die Kfz-Versicherung' wendet sich an alle, die im Innen- oder Aussendienst eines Versicherers oder als Makler in der Kundenberatung tätig sind. In kaum einer anderen Versicherungssparte ist der Kunde so häufig auf die Beratung eines Fachmanns angewiesen wie in der Kfz-Versicherung. Für viele Versicherer ist diese deshalb eine Schlüsselbranche zur Neukundengewinnung. Dementsprechend hart ist jedoch auch der Kampf um Marktanteile, den nur bestehen kann, wer dem Kunden, neben einem günstigen Preis, auch eine gute Beratung bieten kann. Das Buch bietet eine praktische Anleitung, mit der man alle typischen praxisrelevanten Kundenprobleme mit dem nötigen fachlichen Hintergrundwissen qualifiziert lösen kann, angefangen von der richtigen Beratung bei Vertragsabschluss über Hilfen im Schadenfall bis zur Kündigung des Vertrags. Im Mittelpunkt stehen dabei stets praxisnahe Kundensituationen, anhand derer die rechtlichen Grundlagen der Kfz-Versicherung erläutert werden. Der Leser soll auch die Hemmschwelle verlieren, die erforderlichen Informationen den Versicherungs-bedingungen selbst zu entnehmen. Diese Fähigkeit wird in einem Versicherungsmarkt, dessen Produkte zunehmend differenzierter werden, immer mehr zur Schlüsselqualifikation für eine gute Beratung. Die aktuellen Reformen folgender Rechtsgrundlagen der Kfz-Versicherung wurden berücksichtigt: • VVG-Reform • AKB 2008 • Fahrzeugzulassungsverordnung
Lese-Probe zu „Die Kfz-Versicherung (PDF)“
"Zehnter Teil Haftung bei Verkehrsunfällen (S. 189-190)Haftung bei Verkehrsunfällen
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich stets die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Will jemand von einem anderen einen Schaden ersetzt haben, so braucht er dafür eine Anspruchsgrundlage. Wer einen Schadenersatzanspruch durchsetzen möchte, muss also nach einer Rechtsvorschrift suchen, die den Schädiger zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Verkehrsunfällen kommen für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten in der Regel zwei gesetzliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, nämlich die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB und die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG.
Anspruchsgrundlagen
- § 823 BGB Verschuldenshaftung
- § 7 StVG Gefährdungshaftung
Bei der Verschuldenshaftung nach § 823 BGB (Haftung aus unerlaubter Handlung) handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auf alle Arten von schädigenden Handlungen Anwendung findet, also sowohl bei Ansprüchen nach einer Schlägerei wie bei Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG hingegen ist eine Spezialregelung, die lediglich im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen einschlägig ist. In der Praxis wird sich der Geschädigte, wenn er seine Ansprüche geltend macht, nicht auf eine Anspruchsgrundlage festlegen.
Er wird den Sachverhalt schildern und seine Schadenersatzansprüche stellen. Bei der weit überwiegenden Anzahl von Unfällen mit klarer Schuldfrage haftet der Schädiger ohnehin sowohl aus § 823 BGB als auch nach § 7 StVG. Kommt es hingegen bei unklarer Haftung zu einer Abwägung der Haftungsquoten, werden hierbei die Verschuldens- und Gefährdungshaftung berücksichtigt. Vollständig ablehnen wird der
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Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schadenersatzanspruch nur, wenn der Versicherungsnehmer weder nach der Verschuldenshaftung noch nach Gefährdungshaftung haftet.
A. Verschuldenshaftung
Die Verschuldenshaftung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 823 BGB:
§ 823 Abs. 1 BGB
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. "
A. Verschuldenshaftung
Die Verschuldenshaftung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 823 BGB:
§ 823 Abs. 1 BGB
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. "
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Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Stadler
- 2008, 2. Auflage, 270 Seiten, Deutsch
- Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft
- ISBN-10: 3862980537
- ISBN-13: 9783862980536
- Erscheinungsdatum: 28.07.2008
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- Dateiformat: PDF
- Grösse: 1.55 MB
- Ohne Kopierschutz
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