Die 'Cohabitation' oder Das Ende der Gaullistischen V. Republik (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für wissenschaftliche Politik), Veranstaltung: Politik in Frankreich, Sprache: Deutsch, Abstract:...
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Produktinformationen zu „Die 'Cohabitation' oder Das Ende der Gaullistischen V. Republik (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für wissenschaftliche Politik), Veranstaltung: Politik in Frankreich, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Jahre 1986 (und dann später 1993 und 1997)
wurde der Staatsoberhaupt der Chef der Opposition, was der Logik eines Systems
entgegensteht, die vor allem die Wirksamkeit der Macht fördert.
Der Verfasser von 1958 wollte nämlich mit dem "absoluten Parlamentarismus"
der III. und IV. Republik brechen, der die Exekutive paralysierte. Général de Gaulle
wollte die Mächte des Staatspräsidenten stärken und auch seine Legitimität mit dem
Vorschlag seiner Direktwahl vergrössern5.
In den Situationen übereinstimmender Mehrheiten, verfügt der Staatspräsident
über erhebliche Befugnisse. Nun hat die Kohabitation mehrere dieser Kompetenzen in
Frage gestellt, weil der Antagonismus der Akteure eine Rückkehr zu den Buchstaben des
Verfassungstextes als Antwort gefunden hat. Die Kohabitation kann in keinem Fall Gegenstand eines Vergleiches mit
Deutschland werden, weil die Rolle des Bundespräsidenten einfach daraus besteht,
genauso wie die der französischen Staatspräsidenten der III. und IV. Republik,
Chrysanthemen einzuweihen6.
Es sieht so aus, dass die Väter der Verfassung von 1958 die Möglichkeit einer
Kohabitation nicht im Kopf hatten, auch wenn es stimmt, dass das freie Ermessen des
Präsidenten über die Auflösung der Nationalversammlung7 als einen Mittel interpretiert
werden kann, um einer Regierung zu widerstehen, die mit der Unterstützung der
Nationalversammlung verzichten würde, die Hauptinteressen des Staates zu
berücksichtigen.
Man hat oft gesagt8, dass die Kohabitation dem Sinn der Verfassung
gegensätzlich ist. Ziel dieser Arbeit ist zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eine
Definition der Mächte voraussetzt, die anders als die von de Gaulle ist, da sie den
parlamentarischen Charakter des Systems dank des Zerbrechens einer auf Zeit
übereinstimmender Mehrheiten entwickelten Verfassungspraxis wiederherstellt.
4 Innerhalb der V. Republik, weil früher gab es auch Arten von Kohabitationen mit Charles dem X. ab
1824, mit Napoleon im Jahre 1869, mit Mac Mahon am Ende des 19. Jahrhunderts und mit Millerand ab
1920, Choisel, S. 21-27.
5 1962 Referendum.
6 "inaugurer les chrysanthèmes" hatte de Gaulle gesagt, d.h. aus einer fast ausschliesslichen
Vertrettungsrolle.
7 Art. 12 der Verfassung, Abs. 1 : "Le Président de la République peut, après consultation du Premier
Ministre et des Présidents des assemblées, prononcer la dissolution de l'Assemblée Nationale".
8 Besonders neulich bei dem parlamentarischen Wahlkampf.
wurde der Staatsoberhaupt der Chef der Opposition, was der Logik eines Systems
entgegensteht, die vor allem die Wirksamkeit der Macht fördert.
Der Verfasser von 1958 wollte nämlich mit dem "absoluten Parlamentarismus"
der III. und IV. Republik brechen, der die Exekutive paralysierte. Général de Gaulle
wollte die Mächte des Staatspräsidenten stärken und auch seine Legitimität mit dem
Vorschlag seiner Direktwahl vergrössern5.
In den Situationen übereinstimmender Mehrheiten, verfügt der Staatspräsident
über erhebliche Befugnisse. Nun hat die Kohabitation mehrere dieser Kompetenzen in
Frage gestellt, weil der Antagonismus der Akteure eine Rückkehr zu den Buchstaben des
Verfassungstextes als Antwort gefunden hat. Die Kohabitation kann in keinem Fall Gegenstand eines Vergleiches mit
Deutschland werden, weil die Rolle des Bundespräsidenten einfach daraus besteht,
genauso wie die der französischen Staatspräsidenten der III. und IV. Republik,
Chrysanthemen einzuweihen6.
Es sieht so aus, dass die Väter der Verfassung von 1958 die Möglichkeit einer
Kohabitation nicht im Kopf hatten, auch wenn es stimmt, dass das freie Ermessen des
Präsidenten über die Auflösung der Nationalversammlung7 als einen Mittel interpretiert
werden kann, um einer Regierung zu widerstehen, die mit der Unterstützung der
Nationalversammlung verzichten würde, die Hauptinteressen des Staates zu
berücksichtigen.
Man hat oft gesagt8, dass die Kohabitation dem Sinn der Verfassung
gegensätzlich ist. Ziel dieser Arbeit ist zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eine
Definition der Mächte voraussetzt, die anders als die von de Gaulle ist, da sie den
parlamentarischen Charakter des Systems dank des Zerbrechens einer auf Zeit
übereinstimmender Mehrheiten entwickelten Verfassungspraxis wiederherstellt.
4 Innerhalb der V. Republik, weil früher gab es auch Arten von Kohabitationen mit Charles dem X. ab
1824, mit Napoleon im Jahre 1869, mit Mac Mahon am Ende des 19. Jahrhunderts und mit Millerand ab
1920, Choisel, S. 21-27.
5 1962 Referendum.
6 "inaugurer les chrysanthèmes" hatte de Gaulle gesagt, d.h. aus einer fast ausschliesslichen
Vertrettungsrolle.
7 Art. 12 der Verfassung, Abs. 1 : "Le Président de la République peut, après consultation du Premier
Ministre et des Présidents des assemblées, prononcer la dissolution de l'Assemblée Nationale".
8 Besonders neulich bei dem parlamentarischen Wahlkampf.
Bibliographische Angaben
- Autor: Patrick Nitsch
- 2003, 1. Auflage, 22 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638174662
- ISBN-13: 9783638174664
- Erscheinungsdatum: 04.03.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Grösse: 0.38 MB
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