Die Anwendbarkeit des Paragraphen 315 BGB auf die Gaspreise im deutschen Energiemarkt (PDF)
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die deutsche Energiewirtschaft durchläuft gegenwärtig einen einschneidenden Veränderungsprozess. Seit Mitte der 90er Jahre haben sich durch den Erlass der EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Erdgas die Rahmenbedingungen für...
Die deutsche Energiewirtschaft durchläuft gegenwärtig einen einschneidenden Veränderungsprozess. Seit Mitte der 90er Jahre haben sich durch den Erlass der EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Erdgas die Rahmenbedingungen für...
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Produktinformationen zu „Die Anwendbarkeit des Paragraphen 315 BGB auf die Gaspreise im deutschen Energiemarkt (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die deutsche Energiewirtschaft durchläuft gegenwärtig einen einschneidenden Veränderungsprozess. Seit Mitte der 90er Jahre haben sich durch den Erlass der EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Erdgas die Rahmenbedingungen für die leitungsgebundene Energieversorgung in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union grundlegend verändert. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinien grösstenteils durch die zweimalige Neufassung des Energiewirtschaftsrechts in den Jahren 1998 und 2005. Damit sind auch in Deutschland die äusseren Rahmenbedingungen für einen freien Wettbewerb in der bisher monopolistisch geprägten Elektrizitäts- und Gaswirtschaft geschaffen worden.
Trotz der erfolgten Änderungen wird insbesondere von Haushalts- und Kleingewerbekunden (HuK-Kunden) regelmässig eingewendet, dass es trotz einer rechtlichen Marktöffnung auf dem deutschen Erdgasmarkt immer noch an einem faktischen Wettbewerb fehle. Im Fokus der Kritik stehen dabei die hohen Entgelte für die Erdgasbelieferung sowie die - trotz der rechtlichen Marktöffnung - bisher nicht bestehende Möglichkeit auf preisgünstigere Gasanbieter auszuweichen.
Besonders Kritiker hoher Entgelte haben in letzter Zeit, nachdem einige Gasversorgungsunternehmen die Gaspreise in ihren Lieferverträgen erhöht haben, die Zahlung ihrer Erdgasrechnung mit dem Hinweis auf eine vermutete Unbilligkeit der Preiserhöhung im Sinne von § 315 BGB verweigert. Sie verlangen eine Offenlegung der internen Preiskalkulation der Gasversorgungsunternehmen, um nachprüfbar zu machen, dass die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.
Die Gasversorger halten dem entgegen, dass das Erdgas zu allen anderen Energieträgern, insbesondere zum leichten Heizöl, in einem Substitutionswettbewerb (¿als-ob-Wettbewerb¿) stehe. Eine Überprüfung der Gaspreise nach § 315 BGB scheitere somit bereits daran, dass sich die Gaspreise im Wettbewerb bilden und eine nach klassischen Vorstellungen einseitige Leistungsbestimmung im Sinne von § 315 BGB nicht erfolge. Des Weiteren sei die Billigkeit der Gaspreise, sofern diese einer gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB zugänglich sind, nicht über die Offenlegung der Kostenkalkulation sondern durch einen Preisvergleich mit den Konkurrenzprodukten festzustellen.
Die aktuelle und in der Gasversorgungswirtschaft teilweise heftig geführte Diskussion um die Grenzen des Bestimmungsrechts einer Vertragspartei, insbesondere um die den Gerichten durch § 315 Abs. 3 [...]
Die deutsche Energiewirtschaft durchläuft gegenwärtig einen einschneidenden Veränderungsprozess. Seit Mitte der 90er Jahre haben sich durch den Erlass der EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Erdgas die Rahmenbedingungen für die leitungsgebundene Energieversorgung in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union grundlegend verändert. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinien grösstenteils durch die zweimalige Neufassung des Energiewirtschaftsrechts in den Jahren 1998 und 2005. Damit sind auch in Deutschland die äusseren Rahmenbedingungen für einen freien Wettbewerb in der bisher monopolistisch geprägten Elektrizitäts- und Gaswirtschaft geschaffen worden.
Trotz der erfolgten Änderungen wird insbesondere von Haushalts- und Kleingewerbekunden (HuK-Kunden) regelmässig eingewendet, dass es trotz einer rechtlichen Marktöffnung auf dem deutschen Erdgasmarkt immer noch an einem faktischen Wettbewerb fehle. Im Fokus der Kritik stehen dabei die hohen Entgelte für die Erdgasbelieferung sowie die - trotz der rechtlichen Marktöffnung - bisher nicht bestehende Möglichkeit auf preisgünstigere Gasanbieter auszuweichen.
Besonders Kritiker hoher Entgelte haben in letzter Zeit, nachdem einige Gasversorgungsunternehmen die Gaspreise in ihren Lieferverträgen erhöht haben, die Zahlung ihrer Erdgasrechnung mit dem Hinweis auf eine vermutete Unbilligkeit der Preiserhöhung im Sinne von § 315 BGB verweigert. Sie verlangen eine Offenlegung der internen Preiskalkulation der Gasversorgungsunternehmen, um nachprüfbar zu machen, dass die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.
Die Gasversorger halten dem entgegen, dass das Erdgas zu allen anderen Energieträgern, insbesondere zum leichten Heizöl, in einem Substitutionswettbewerb (¿als-ob-Wettbewerb¿) stehe. Eine Überprüfung der Gaspreise nach § 315 BGB scheitere somit bereits daran, dass sich die Gaspreise im Wettbewerb bilden und eine nach klassischen Vorstellungen einseitige Leistungsbestimmung im Sinne von § 315 BGB nicht erfolge. Des Weiteren sei die Billigkeit der Gaspreise, sofern diese einer gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB zugänglich sind, nicht über die Offenlegung der Kostenkalkulation sondern durch einen Preisvergleich mit den Konkurrenzprodukten festzustellen.
Die aktuelle und in der Gasversorgungswirtschaft teilweise heftig geführte Diskussion um die Grenzen des Bestimmungsrechts einer Vertragspartei, insbesondere um die den Gerichten durch § 315 Abs. 3 [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Wolfgang Stannek
- 2008, 1. Auflage, 81 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3836615800
- ISBN-13: 9783836615808
- Erscheinungsdatum: 18.07.2008
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