Die Abwehr des Zinsanspruchs § 233a AO im Steuerstrafverfahren. Zwei rechtliche Möglichkeiten im Vergleich (PDF)
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Steuerstrafverfahren ist für die Betroffenen eine psychische Ausnahmesituation. Neben dem Fokus, sich mit der Ermittlungsbehörde...
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Produktinformationen zu „Die Abwehr des Zinsanspruchs § 233a AO im Steuerstrafverfahren. Zwei rechtliche Möglichkeiten im Vergleich (PDF)“
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Steuerstrafverfahren ist für die Betroffenen eine psychische Ausnahmesituation. Neben dem Fokus, sich mit der Ermittlungsbehörde auseinanderzusetzen, treten meist weitere erhebliche Probleme auf. Diese können beispielsweise von Seiten der Finanzbehörde, des Gewerbeamtes oder der Krankenversicherung erfolgen. Im Rahmen der finanzbehördlichen Vorgehensweise können sich viele Probleme ergeben, wozu u.a. grobe Schätzungen, Zinsberechnungen und Zuschläge zählen.
Rechtswissenschaftlich interessant ist die Zinserhebung durch die Finanzbehörde hinsichtlich der Steuernachforderung, wenn diese als hinterzogen gilt.
Dieser Zinsanspruch ist in der Abgabenordnung gesetzlich niedergelegt. Parallel hierzu kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte strafprozessual arrestieren. Somit werden Vermögenswerte, welche zur steuerlichen Befriedigung herangezogen werden könnten, zwangsweise in fiskalische Hand übergeleitet. Üblicherweise hindert dies nicht den Zinsanspruch der Finanzbehörde. Problematisch wird der Fall jedoch, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, der der Staatsanwaltschaft aufträgt, die arrestierten Gelder an die Finanzbehörde auszukehren, die Staatsanwaltschaft dem jedoch nicht nachkommt. Somit wird weiterhin ein Zins erhoben, obgleich die Vermögenswerte, die zur Tilgung der Steuerschuld vorhanden wären, in fiskalischer Hand sind und nicht an das Finanzamt überwiesen werden.
Rechtswissenschaftlich interessant ist die Zinserhebung durch die Finanzbehörde hinsichtlich der Steuernachforderung, wenn diese als hinterzogen gilt.
Dieser Zinsanspruch ist in der Abgabenordnung gesetzlich niedergelegt. Parallel hierzu kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte strafprozessual arrestieren. Somit werden Vermögenswerte, welche zur steuerlichen Befriedigung herangezogen werden könnten, zwangsweise in fiskalische Hand übergeleitet. Üblicherweise hindert dies nicht den Zinsanspruch der Finanzbehörde. Problematisch wird der Fall jedoch, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, der der Staatsanwaltschaft aufträgt, die arrestierten Gelder an die Finanzbehörde auszukehren, die Staatsanwaltschaft dem jedoch nicht nachkommt. Somit wird weiterhin ein Zins erhoben, obgleich die Vermögenswerte, die zur Tilgung der Steuerschuld vorhanden wären, in fiskalischer Hand sind und nicht an das Finanzamt überwiesen werden.
Autoren-Porträt von Clemens Eydt, Leo Unland
Clemens Johannes Eydt ist ein deutscher Rechtsanwalt und Ökonom. Er wurde in Halle/Saale geboren, wo er auch sein Abitur ablegte. Nach einer kaufmännischen Ausbildung war er mehrere Jahre selbstständig. Er studierte Wirtschafts-und Rechtswissenschaften in Dresden, dieses Studium schloss er mit einem Bachelor (LL.B.) ab. Anschliessend begann er ein Studium der klassischen Rechtswissenschaften in Leipzig. Dieses Studium beendete er mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Sein Prädikatsexamen erreichte er bereits nach dem 8 Fachsemester. Überdies wurde ihm der akademische Grad des Diplom-Juristen (Dipl.jur.) verliehen. Sein Studienschwerpunkt war das Unternehmens-und Steuerrecht. Sein anschliessendes Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichtes Dresden. Das zweite juristische Staatsexamen (Ass.jur. / Volljurist) wurde in Dresden - ebenfalls mit Prädikat - abgelegt.
Er arbeitete unter anderem im Landgericht Leipzig und im sächsischem Finanzgericht. Darüber hinaus arbeitete er in einer namhaften, überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei an der Schnittstelle zwischen dem Zivil-und Steuerrecht. Ferner war er mehrere Jahre im Notariat von Prof. Dr. Heribert Heckschen im Bereich Zwangsvollstreckung und des Wirtschaftsrecht tätig.
Er arbeitet als Rechtsanwalt und Dozent. Juristisch ist er in den Gebieten des Zivil-und Steuerrechtes tätig. Er arbeitet zudem im Erb-und Unternehmensrecht.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Clemens Eydt , Leo Unland
- 2023, 1. Auflage, 7 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 334685342X
- ISBN-13: 9783346853424
- Erscheinungsdatum: 12.04.2023
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