Der Wettbewerb der Organisationsstrukturen: Das Beispiel Produktivkooperative (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,7, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftstheoretisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,7, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftstheoretisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Konzeption
Unter Produktivgenossenschaften versteht man Untenehmen landwirtschaftlicher
oder gewerblicher Art, bei denen die Genossen Mit-Unternehmer und
Arbeiternehmer zugleich sind. Sie bringen das Gesellschaftskapital auf und ihre
gesamte Arbeitskraft in die Genossenschaft ein1. Als Folge daraus ist auch jedes
Mitglied zu gleichen Teilen am erwirtschafteten Erfolg oder Verlust beteiligt. Sie,
die Produktivgenossenschaft, kennt also keine selbständigen Betriebe ihrer
Mitglieder, sondern lediglich den gemeinschaftlich getragenen Betrieb als solches.
Rechtlich ist sie eine Sonderform der genossenschaftlichen Rechtsform, wobei die
gesetzliche Definition (§ 1 Abs. 1 Nr.4 GenG) es nicht sofort vermuten lässt, da in
der Produktivgenossenschaft der Genosse sowohl Mit-Eigentümer als auch
Arbeitnehmer in einer Person ist.
1.2 Gründungsmotive
Die ursprüngliche und idealisierte Form der Produktivgenossenschaft macht sich zur
Aufgabe, die Mitgliederinteressen aller zu fördern und gleichzeitig eine optimale
Arbeitsleistung zu erreichen.
Neben der Gewinnerzielung sind auch sozialreformerische und sozialpolitische
Ziele relevant, bedingt durch die Ablehnung kapitalistisch orientierter
Unternehmerinteressen und entsprechender Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sollen die Arbeitsmoral und
Leistung der Mitglieder erhöhen und somit einen Wettbewerbsvorteil auf dem
Markt schaffen.
Aufgrund der aufgeführten Strukturmerkmale ist es nicht verwunderlich, dass es
keine einheitliche typologische Einordnung aller Erscheinungsformen von
Produktivgenossenschaften geben kann. Auf eine detaillierte Erklärung wird an
dieser Stelle verzichtet2.
1 Vgl. Höser, R. (1989); "Konkurrenzfähigkeit der Rechtsform Genossenschaft"; Idstein, S.28
2 Vgl. Villegas Velásque, R. (1975), « Die Funktionsfähigkeit von Produktivgenossenschaften »;
Tübingen, S. 12-23
Unter Produktivgenossenschaften versteht man Untenehmen landwirtschaftlicher
oder gewerblicher Art, bei denen die Genossen Mit-Unternehmer und
Arbeiternehmer zugleich sind. Sie bringen das Gesellschaftskapital auf und ihre
gesamte Arbeitskraft in die Genossenschaft ein1. Als Folge daraus ist auch jedes
Mitglied zu gleichen Teilen am erwirtschafteten Erfolg oder Verlust beteiligt. Sie,
die Produktivgenossenschaft, kennt also keine selbständigen Betriebe ihrer
Mitglieder, sondern lediglich den gemeinschaftlich getragenen Betrieb als solches.
Rechtlich ist sie eine Sonderform der genossenschaftlichen Rechtsform, wobei die
gesetzliche Definition (§ 1 Abs. 1 Nr.4 GenG) es nicht sofort vermuten lässt, da in
der Produktivgenossenschaft der Genosse sowohl Mit-Eigentümer als auch
Arbeitnehmer in einer Person ist.
1.2 Gründungsmotive
Die ursprüngliche und idealisierte Form der Produktivgenossenschaft macht sich zur
Aufgabe, die Mitgliederinteressen aller zu fördern und gleichzeitig eine optimale
Arbeitsleistung zu erreichen.
Neben der Gewinnerzielung sind auch sozialreformerische und sozialpolitische
Ziele relevant, bedingt durch die Ablehnung kapitalistisch orientierter
Unternehmerinteressen und entsprechender Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sollen die Arbeitsmoral und
Leistung der Mitglieder erhöhen und somit einen Wettbewerbsvorteil auf dem
Markt schaffen.
Aufgrund der aufgeführten Strukturmerkmale ist es nicht verwunderlich, dass es
keine einheitliche typologische Einordnung aller Erscheinungsformen von
Produktivgenossenschaften geben kann. Auf eine detaillierte Erklärung wird an
dieser Stelle verzichtet2.
1 Vgl. Höser, R. (1989); "Konkurrenzfähigkeit der Rechtsform Genossenschaft"; Idstein, S.28
2 Vgl. Villegas Velásque, R. (1975), « Die Funktionsfähigkeit von Produktivgenossenschaften »;
Tübingen, S. 12-23
Bibliographische Angaben
- Autor: Dennis Sander
- 2003, 1. Auflage, 29 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363821513X
- ISBN-13: 9783638215138
- Erscheinungsdatum: 08.09.2003
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eBook Informationen
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