Begnadigung und Gegenzeichnung / Forschungen aus Staat und Recht Bd.155 (PDF)
Eine praxisorientierte verfassungsrechtliche und staatstheoretische Studie über Staatsakte des Fürsten von Liechtenstein
Im Grossen Brockhaus, 20. Auflage (1996) Bd. III, Seite 31, ist zur "Begnadigung" zu lesen: "Aufhebung von Wirkungen der rechtskräf- gen Entscheidung der Straf- und Disziplinargerichte durch Verfügung der Staatsgewalt. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im...
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Produktinformationen zu „Begnadigung und Gegenzeichnung / Forschungen aus Staat und Recht Bd.155 (PDF)“
Im Grossen Brockhaus, 20. Auflage (1996) Bd. III, Seite 31, ist zur "Begnadigung" zu lesen: "Aufhebung von Wirkungen der rechtskräf- gen Entscheidung der Straf- und Disziplinargerichte durch Verfügung der Staatsgewalt. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im Einzelfall, im Unterschied zur Amnestie oder Abolition. Durch Rücksichtnahme auf das Gerechtigkeitsempfinden soll die Starrheit des positiven Rechtes a- geglichen werden. " Begnadigungen sind keine Sache der Öffentlichkeit. Während Str- verfahren bis zum rechtskräftigen Urteil im Interesse der Allgemeinheit gemäss Art. 6 der EMRK öffentlich durchgeführt werden, sind Verfahren zur Begnadigung in konkreten Fällen im Sinn des Menschenrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK nicht- fentlich. Sie betreffen höchstpersönliche Interessen des Einzelnen. Daher braucht es nicht zu verwundern, wenn Begnadigungen in Einzelfällen traditioneller Weise kein Gegenstand medialer Berichterstattung sind. Als die Öffentlichkeit aufgrund von Indiskretionen - wie in jüngster V- gangenheit - ausnahmsweise einmal über Begnadigungen informiert w- de, erfolgte dies in Verbindung mit Fragen, die von drängender N- gierde, Staunen und Unverständnis gleichermassen geprägt waren. Aus reinem Wissensbedürfnis und ohne Rücksichtnahme auf die Interessen des betroffenen Einzelnen postulierte man die Veröffentlichung von - gnadigungsakten und die staatsverantwortliche Mitwirkung daran. Wie die zum Anlass der vorliegenden Untersuchungen gewordenen drei Fälle von Begnadigungen zeigen, herrschen dabei eine weitgehende Unken- nis über die rechtlichen Grundlagen des Rechtsinstituts der Begnadigung und ein Mangel an praktischer Anschauung. Begnadigungsverfahren f- den unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Inhaltsverzeichnis zu „Begnadigung und Gegenzeichnung / Forschungen aus Staat und Recht Bd.155 (PDF)“
Vorwort.- Die Sachlage.- Die Rechtslage nach der Verfassung.- Die einfachgesetzliche Rechtslage.- Die Begnadigung in der Judikatur.- Die Begnadigung in der Literatur: Allgemeiner Kommentar zur Literatur.- Staatsakte des Fürsten aufgrund der Landesverfassung.- Beispiele für Staatsakte des Fürsten aus der Praxis: Die Bestellung des Erbprinzen zum Stellvertreter aus 2004.- Verfassungsrechtliche Erwägungen zur Begnadigung.- Einfachgesetzliche Erwägungen zur Begnadigung.- Das Rechtsinstitut der Begnadigung.- Die Begnadigung im Gefüge der Gewaltenteilung.- Die Rechtsstellung der Regierung.- Vertraulichkeit gegen Öffentlichkeit.- Literaturverzeichnis.
Bibliographische Angaben
- Autor: Günther Winkler
- 2006, 2005, 105 Seiten, Deutsch
- Verlag: Springer-Verlag GmbH
- ISBN-10: 321129483X
- ISBN-13: 9783211294833
- Erscheinungsdatum: 27.01.2006
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