266a StGB im Spannungsfeld zwischen Straf-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (ePub)
Die Publikation widmet sich im Wesentlichen einer Norm: § 266a StGB. Dabei nimmt der Autor eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäusserten Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung - insbesondere in Bezug auf den...
- Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Die Publikation widmet sich im Wesentlichen einer Norm: § 266a StGB. Dabei nimmt der Autor eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäusserten Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung - insbesondere in Bezug auf den Begriff »Arbeitgeber« - vor. Der im StGB nur in § 266a StGB vorkommende und im Strafrecht nicht definierte Begriff »Arbeitgeber« ist im Rahmen des weiterhin hoch bedeutsamen Straftatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wesentlich. In der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur wird der dieses Sonderdelikt prägende Begriff nur am Rande behandelt. Diese Arbeit versucht, den Begriff »Arbeitgeber« überzeugend auszulegen und im Rahmen der strafrechtlichen Anwendung zu handhaben.
Moritz Lange studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls-Universität in Tübingen und absolvierte das Referendariat in Frankfurt und San Diego, CA. Seit 2014 ist er Strafverteidiger in Frankfurt am Main.
- Autor: Lange Moritz Lange
- 2019, Deutsch
- Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
- ISBN-10: 3631781857
- ISBN-13: 9783631781852
- Erscheinungsdatum: 26.02.2019
Abhängig von Bildschirmgrösse und eingestellter Schriftgrösse kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
- Dateiformat: ePub
- Grösse: 0.61 MB
- Mit Kopierschutz
- Vorlesefunktion
eBooks und Audiobooks (Hörbuch-Downloads) mit der Familie teilen und gemeinsam geniessen. Mehr Infos hier.
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "266a StGB im Spannungsfeld zwischen Straf-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht".
Kommentar verfassen