Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots
Die in den
69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in
44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden...
69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in
44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden...
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Produktinformationen zu „Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots “
Klappentext zu „Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots “
Die in den69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Massregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in
44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Massnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Massregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so dass in diesen Fällen als verkehrsausschliessende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden.
Inhaltsverzeichnis zu „Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots “
Aus dem Inhalt: Der Massregelcharakter der Fahrerlaubnisentziehung - Die Rechtsnatur des Fahrverbots - Anwendung auf Nichtverkehrsdelikte - Haupt- oder Nebenstrafe? - Aussetzung zur Bewährung.
Autoren-Porträt von Delia Gronemeyer
Die Autorin: Delia Gronemeyer wurde 1968 in Lübeck geboren. Sie studierte von 1987 bis 1993 Rechtswissenschaft in Augsburg und Hamburg. Das zweite Staatsexamen legte sie 1998 in Hamburg ab. Seit 2001 arbeitet sie als Staatsanwältin in Sachsen-Anhalt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Delia Gronemeyer
- 2001, 184 Seiten, Masse: 14,8 x 21,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631387474
- ISBN-13: 9783631387474
- Erscheinungsdatum: 13.11.2001
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