Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes.
Eine am Rechtsgut orientierte Betrachtung nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz.. Dissertationsschrift
Die grosse Mehrzahl aller in Deutschland begangener Straftaten richtet sich gegen das Eigentum anderer. Der Diebstahl stellte mit fast 3 Mio. registrierten Fällen im Jahr 2004 fast die Hälfte der gesamten polizeilich erfassten Kriminalität. Nicht zuletzt...
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Klappentext zu „Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes. “
Die grosse Mehrzahl aller in Deutschland begangener Straftaten richtet sich gegen das Eigentum anderer. Der Diebstahl stellte mit fast 3 Mio. registrierten Fällen im Jahr 2004 fast die Hälfte der gesamten polizeilich erfassten Kriminalität. Nicht zuletzt wegen dieser hohen praktischen Relevanz bedarf es strafrechtlicher Tatbestände, die klar konturieren, welche Verhaltensweisen mit Strafe bedroht sind. Um so mehr mag es verwundern, dass die Eigentumsdelikte von einem Schlüsselbegriff dominiert sind, den die Alltagssprache nicht kennt und der in der Fachliteratur nach wie vor ungeklärt ist: dem Begriff der "Zueignung", der durch das 6. StrRG von 1998 neue Brisanz erlangt hat - ist er doch das (neben dem Tatobjekt) einzige verbliebene Tatbestandsmerkmal des 246 StGB und die immerhin zentrale Figur des
242 StGB.
Die Autorin bemüht sich um eine neue, restriktive Interpretation des Zueignungsbegriffs. Die Untersuchung fusst auf der Erschliessung des Rechtsgutes der Eigentumsdelikte. Dabei wird ein grundlegender Perspektivenwechsel vorgeschlagen und das Eigentum als strafrechtliches Schutzgut neu definiert.
Die Abhandlung widmet sich der Frage, ob das Merkmal der Zueignung in den
242 und 246 StGB als identisch zu interpretieren ist und welche Konsequenzen sich aus dieser Identität ergäben. Die Entwicklung eines einheitlichen Zueignungsbegriffs, der theoretisch wie praktisch in der Lage ist, den gesamten Bereich der Eigentumsdelikte ohne inneren Bruch abzudecken, bildet den Kernpunkt der Arbeit. Weitere Schwerpunkte liegen bei der Drittzueignung und der Zueignung durch Unterlassen.
Die vorliegende Schrift entwirft einen Zueignungsbegriff, der - einheitlich verstanden und angewandt - die Zueignungsdelikte als verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt rehabilitiert, ohne sich selbst ins kriminalpolitische Aus zu katapultieren.
Inhaltsverzeichnis zu „Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes. “
Inhaltsübersicht: 1. Kapitel: Die geschichtliche Entwicklung des Zueignungsbegriffs - 2. Kapitel: Das Rechtsgut der Eigentumsdelikte: Der gesetzliche Eigentumsbegriff - Sachherrschaftsrecht oder normatives Ausschliessungsrecht? - Folgerungen für die Struktur deliktischer Eigentumsverletzungen - 3. Kapitel: Das Handlungsobjekt der Eigentumsdelikte: die Sache: Die Entwicklung der Lehren zum Gegenstand der Zueignung - Kritik der Theorien zum Objekt der Zueignung - Das Objekt der Zueignung - 4. Kapitel: Die Zueignungshandlung: Die beabsichtigte Zueignung beim Diebstahl,242 StGB - Die vollzogene Zueignung bei der Unterschlagung,
246 StGB - Zur Identität der Wendung "Zueignung" innerhalb der Eigentumsdelikte - Ergebnis - Vorschlag für den Gutachtenaufbau - 5. Kapitel: Sonderfragen des Zueignungsbegriffs: Zueignung durch Unterlassen - Die Drittzueignung - Zur Frage der Wiederholbarkeit der Zueignung - Die Rechtswidrigkeit der Zueignung - Zusammenfassung der wichtigsten Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Kauffmann
- 2005, 1. A., 253 Seiten, Masse: 15,7 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342811793X
- ISBN-13: 9783428117932
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