Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe.
Dissertationsschrift
Ausgehend von der Feststellung, dass Umstände, die "regelmässig" im Falle der Deliktsverwirklichung mitgegeben sind oder "typischerweise" vorliegen und so das "Regeltatbild" eines Delikts verkörpern, in der Vergangenheit häufig dem Doppelverwertungsverbot...
Voraussichtlich lieferbar in 3 Tag(en)
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
Fr. 89.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe. “
Klappentext zu „Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe. “
Ausgehend von der Feststellung, dass Umstände, die "regelmässig" im Falle der Deliktsverwirklichung mitgegeben sind oder "typischerweise" vorliegen und so das "Regeltatbild" eines Delikts verkörpern, in der Vergangenheit häufig dem Doppelverwertungsverbot unterstellt wurden, befasst sich die Arbeit im ersten Teil mit dem Umfang und den Grenzen des Doppelverwertungsverbotes, wie es in 46 Abs. 3 StGB niedergelegt ist. Die Untersuchung kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das DVV zwar über den Wortlaut hinaus auch solche Umstände erfasst, die "stets und notwendigerweise" mit der Tatbestandsverwirklichung einhergehen, nicht aber solche, die nur "regelmässig und typischerweise" mitverwirklicht sind. Insofern verkörpert das Doppelverwertungsverbot ein schlicht logisches Prinzip. Gleichwohl haben auch solche Umstände für die Verwertung in der Strafzumessung auszuscheiden. Für das andere, das "wertende" Ausschlussprinzip muss jedoch ein anderer Standort gefunden werden. Die Untersuchung geht deshalb der Frage nach, auf welcher Ebene der Strafzumessung im Sinne des Bruns'schen Fünf-Phasen-Modells das "Regeltatbild" seinen Platz haben könnte. Er wird in der 3. Phase (oder Stufe) der Strafzumessung gefunden, wo es um die Festlegung der sogenannten Bewertungsrichtung von Strafzumessungstatsachen geht, in der um die Festlegung eines Ausgangspunktes, von dem aus gemessen wird, nicht umhinzukommen ist.Die Arbeit versucht den Nachweis, dass beide Prinzipien nicht ohne einander auskommen und sich auch anderswo sinnvoll ergänzen. Der zweite Teil widmet sich deshalb der Lehre von der Gesetzeseinheit oder "Gesetzeskonkurrenz", wo sie in der Spezialität einerseits und der Konsumtion andererseits seit langem Ausdruck finden. Die Untersuchung schliesst mit der Erkenntnis, dass auch das Wesen der Gesetzeseinheit noch immer nicht richtig verstanden ist, wenn angenommen wird, auch das verdrängte Gesetz könne Einfluss auf die Strafzumessung nehmen. Im Falle der Spezialität folgt dies, wie vielfach
... mehr
bereits anerkannt, aus dem Doppelverwertungsverbot, im Falle der Konsumtion widerspricht die Berücksichtigung dem dargelegten "Regeltatbildprinzip".
... weniger
Inhaltsverzeichnis zu „Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Das Regeltatbild in der Strafzumessungslehre: 1. Kapitel: Vereinbarkeit des Regeltatbildes mit Umfang und Grenzen des DVV nach46 Abs. 3 StGB: Entstehungsgeschichte - Geltungsgrund - Zur Reichweite des DVV - Zusammenfassung - 2. Kapitel: Die Stellung des "Regeltatbildes" in einem mehrphasigen Modell der Strafzumessung: Die Strafzumessungsmodelle - Das "Regeltatbild" auf der 3. Stufe - Das "Regeltatbild" auf der 5. Stufe - Zusammenfassung - 2. Teil: Das Regeltatbild in der Konkurrenzlehre: 1. Kapitel: Die Verwandtschaft von Strafzumessungslehre und Konkurrenzentscheidung: Strafzumessung und Strafbemessung - Die Problematik der Mehrfachverwertungen - Das Grundproblem von Kern- und Randzone - 2. Kapitel: Die Lehre von der Gesetzeseinheit: Der Begriff - Generalisierende und individualisierende Theorie - Einheits- und Differenzierungstheorie - Die begriffslogische Struktur - Das ungelöste Problem der Konsumtion - Die Rechtsfolgen der Gesetzeseinheit - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis
Autoren-Porträt von Christian Fahl
Christian Fahl ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock. Er ist Verfasser einschlägiger Fachbücher und zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge in Fachzeitschriften.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Fahl
- 1996, 352 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428087119
- ISBN-13: 9783428087112
Kommentar zu "Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe."
0 Gebrauchte Artikel zu „Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe.“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe.".
Kommentar verfassen