Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als
Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden.
Das Verhältnis von direkter und indirekter Demokratie ist in Bewegung. Spätestens die Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" haben die Diskussion neu entfacht. Das Spannungsverhältnis beider Formen demokratischer Willensbildung ist in den...
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Produktinformationen zu „Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als “
Das Verhältnis von direkter und indirekter Demokratie ist in Bewegung. Spätestens die Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" haben die Diskussion neu entfacht. Das Spannungsverhältnis beider Formen demokratischer Willensbildung ist in den Landesverfassungen und Gemeindeordnungen bewusst angelegt. Daraus erwächst eine Fülle von Rechtsfragen. Sie reichen von der Zulässigkeit finanzwirksamer Volks- bzw. Bürgerentscheide, über die Erledigung, Sperr- und Bindungswirkung von Volks- und Bürgerentscheiden bis hin zum Rechtsschutz. Ihrer Beantwortung stellt sich das Werk.
Klappentext zu „Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als “
»Die Emanzipation der Laien, das ist die Demokratie«, hat Thomas Mann das Wesen demokratischer Selbstbestimmung einmal gekennzeichnet. Ohne jede Form von Repräsentation kommt dieses Herrschaftsprinzip in einem modernen Flächenstaat nicht aus. Demokratie als kollektive Selbstbestimmung des Volkes steht in der Folge vor der ständigen Herausforderung, das adäquate Verhältnis zwischen notwendiger arbeitsteiliger Repräsentation und möglicher Partizipation zu finden. Die Orientierungsleitplanken dieses Suchprozesses sind - spätestens nach den Auseinandersetzungen um das Projekt »Stuttgart 21« - verstärkt in der Diskussion begriffen. Der Ruf nach »Mitwirkung mit mehr Wirkung« erschallt immer lauter.De constitutione lata haben die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen bewusst ein Spannungsverhältnis zwischen direkter und indirekter Demokratie angelegt. Sie haben den jeweiligen Repräsentativorganen mit Volks- und Bürgerentscheiden Kontrastinstrumente gegenübergestellt, die als komplementäres Korrektiv wirksam werden sollen. Aus ihrem konkurrierenden Nebeneinander erwächst eine Fülle von Rechtsfragen. Sie reichen von der Zulässigkeit finanzwirksamer Volks- bzw. Bürgerentscheide, über die Erledigung, Sperr- und Bindungswirkung von Volks- und Bürgerentscheiden bis hin zum Rechtsschutz. Diese Wechselbeziehungen zwischen direkter und indirekter Demokratie stellt das Werk entlang dem Ablaufpfad plebiszitärer Mitwirkungsinstrumente dar und entwickelt Lösungsinstrumente für eine Synergien entfaltende Koexistenz beider demokratischen Willensbildungsinstrumente.
Inhaltsverzeichnis zu „Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als “
I. Das Volk im Nacken der classe politique - zur verstärkten Wahrnehmung von Elementen direkter DemokratieSeitenblick in das Mutterland neuzeitlicher direkter Demokratie - Direkte Demokratie als Herausforderung für die politische und verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland; Überblick über den Gang der Darstellung
II. Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen plebiszitärer Elemente
Bundesebene - Landesebene - Kommunale Ebene - Europäische Ebene
III. Berührungspunkte und Konfliktlinien zwischen plebiszitärer und repräsentativer Demokratie bei dem Ringen um die Vorherrschaft in der demokratischen Willensbildung
Eröffnung der Konkurrenz zwischen beiden Willensbildungsmechanismen der Demokratie: Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens bzw. Bürgerbegehrens als Nadelöhr des demokratischen Teilhabeprozesses - Erledigung des Volks- bzw. Bürgerbegehrens durch Übernahme des Anliegens - Einflussnahme durch amtliche Stellungnahmen - Sperrwirkung von Volks- bzw. Bürgerbegehren? - Bindungswirkung und Rangverhältnis von Volks- bzw. Bürgerentscheiden - Rechtsschutz: Das Volk als Staats- bzw. Gemeindeorgan?
IV. Fazit; verfassungspolitische Desiderate
Anhang: Auszüge aus Landesverfassungen und den Gemeindeordnungen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Mario Martini
Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der DHV Speyer. Zuvor hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München inne. Er habilitierte sich im Jahr 2006 an der Bucerius Law School mit einer Arbeit zu dem Thema: "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Seine an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz abgeschlossene Promotion wendete sich einem umweltrechtlichen Thema zu. Sie trägt den Titel: "Integrierte Regelungsansätze im Immissionsschutzrecht". Mario Martini beschäftigt sich in seinem wissenschaftlichen Wirken mit innovativen und aktuellen Themen der Zeit. In jüngerer Zeit hat er sich in seinen Veröffentlichungen beispielsweise mit dem "Zensus als Problem interkommunaler Gleichbehandlung" (2011), der "Netzneutralität zwischen kommunikativer Chancengleichheit und Infrastruktureffizienz" (2011), "Kommunalen Stiftungen" (2011) und den "Grenzen einer Kommerzialisierung der hoheitlichen Verteilungslenkung" (2011) auseinandergesetzt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Mario Martini
- 2011, 1. Auflage, 155 Seiten, Masse: 15,6 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428137590
- ISBN-13: 9783428137596
Rezension zu „Wenn das Volk (mit)entscheidet ... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als “
»[...] Martini gelingt es, auf hohem juristischen Niveau ein sprachlich gelungenes und sicherlich auch für Nichtjuristen interessantes Buch zu verfassen, das eine vollständige Zusammenstellung und vor allem Gegenüberstellung der verschiedenen Instrumente der direkten Demokratie enthält. Zudem bietet es eine hilfreiche Sammlung sämtlicher einschlägiger Normen der Landesverfassungen und Gemeindeordnungen in den Bundesländern in einem Anhang.« Prof. Dr. Bernhard Stüer & Dirk Buchsteiner, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 18/2012
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