Vektorstruktur im EPÜ
Mathematik der Patentierbarkeit
Seit bald fünfzig Jahren sucht das europäische Patentrecht nach dem Inhalt, und kann ihn nicht finden; er bleibt rational nicht fassbar, ein Geheimnis, ein Rätsel. Obwohl der Inhalt unentwegt verwendet wird, verwendet werden muss aus sprachlichen...
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Produktinformationen zu „Vektorstruktur im EPÜ “
Klappentext zu „Vektorstruktur im EPÜ “
Seit bald fünfzig Jahren sucht das europäische Patentrecht nach dem Inhalt, und kann ihn nicht finden; er bleibt rational nicht fassbar, ein Geheimnis, ein Rätsel. Obwohl der Inhalt unentwegt verwendet wird, verwendet werden muss aus sprachlichen Gründen. Da der Praktiker die immaterielle Qualität ohne Inhaltsbegriff erkennt, erkennen muss, geht die Praxis der Theorie weit voraus. Denn die gegenständliche Quantität kann nur von der inhaltlichen Qualität bestimmt werden.
Mit dem Fehlen des Inhaltsbegriffs fehlt die konstitutive immaterielle Grösse, die nicht nur den Patentanspruch, sondern das Patentrecht überhaupt begründet. So öffnet sich eine fatale Lücke, die zu überbrücken und zu umgehen hohen Aufwand nach sich zieht. Das Buch schliesst diese Lücke durch den konstitutiven Inhaltsbegriff und präsentiert im Vektordiagramm eine Gesamtsicht auf die Grössenbedingungen des Patentanspruchs.
a) Immaterielle Qualität und materielle Quantität im Patentanspruch
DieBezeichnung des Ausgangsgegenstands (G1) im Patentanspruch bestimmt eine immaterielle geringe allgemeine Qualität (iG1) und eine materielle grosse Quantität (eG1).Das spezifizierende technische Merkmal (m) weist eine positive Qualitäts- (im) und eine negative Quantitätskomponente (em) auf.Das technische Merkmal vergrössert die immaterielle Qualität (iG1) des im Patentanspruch bezeichneten Gegenstands, seinen Inhalt. Damit verringert es zugleich die materielle Quantität dessen Gegenstandsbereichs (eG1). Der resultierende Gegenstand G (n Merkmale) hat allgemein die Komponenten iG=iG1+SUMim(1..n); eG=eG1+ SUMem(1..n). Für den Gegenstand vor der Kennzeichnung C (c Merkmale) gilt iC=iG1+ SUMim(1..c); eC=eG1+ SUMem(1..c). Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden an immateriell qualitativen und materiell quantitativen Grössenänderungen in Bezug auf den Stand der Technik gemessen. Das Verhältnis «grösser/gleich/kleiner» kann qualitativ und quantitativ als Quotient numerisch bestimmt werden.Diese Grundsätze
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begründen die Entwicklung der Vektoranalyse als Erweiterung der bisherigen Arbeitsmethodik. Die Annahme spezifizierender Merkmale (im = 1, em = -1) wird als erste sehr einfache Näherung verwendet, mit anschliessender Kontrolle des individuellen Strukturtyps der Merkmale.
b) Vektoranalyse im Patentrecht
Die andauernde Unkenntnis des Inhaltsbegriffs öffnet nicht nur eine kleine Lücke bei späten Änderungen nach Art. 123 (2) EPÜ sondern ein grosses schwarzes Loch, in dem notwendiges Verständnis des Patentanspruchs verschwindet. Ohne bewussten qualitativen Inhaltsbegriff und ohne bewussten quantitativen Begriff des Gegenstandsbereichs fehlt die Klarheit des jeweils entscheidenden Kriteriums. So dass die Kriterien Inhalt, Gegenstandsbereich und der Gegenstand selbst austauschbar und verwechselt werden. Insofern profitiert das Patentrecht von weiten Entscheidungsspielräumen , die es grundlegender sprachlicher Unwissenheit verdankt. Die beiden nicht klar erkannten Grund-Grössen im Patentanspruch immaterielle Qualität (erfinderisch) und materielle Quantität (neu) sind die sprachlichen a priori bestimmten allein vergleichbaren Grössen von Begriffen, nicht von Gegenständen: Begriffsinhalt und Begriffsumfang. Sie gehen dem Patentrecht voraus und begründen exakt die beiden Grenzen des Patentanspruchs. Wenn a
b) Vektoranalyse im Patentrecht
Die andauernde Unkenntnis des Inhaltsbegriffs öffnet nicht nur eine kleine Lücke bei späten Änderungen nach Art. 123 (2) EPÜ sondern ein grosses schwarzes Loch, in dem notwendiges Verständnis des Patentanspruchs verschwindet. Ohne bewussten qualitativen Inhaltsbegriff und ohne bewussten quantitativen Begriff des Gegenstandsbereichs fehlt die Klarheit des jeweils entscheidenden Kriteriums. So dass die Kriterien Inhalt, Gegenstandsbereich und der Gegenstand selbst austauschbar und verwechselt werden. Insofern profitiert das Patentrecht von weiten Entscheidungsspielräumen , die es grundlegender sprachlicher Unwissenheit verdankt. Die beiden nicht klar erkannten Grund-Grössen im Patentanspruch immaterielle Qualität (erfinderisch) und materielle Quantität (neu) sind die sprachlichen a priori bestimmten allein vergleichbaren Grössen von Begriffen, nicht von Gegenständen: Begriffsinhalt und Begriffsumfang. Sie gehen dem Patentrecht voraus und begründen exakt die beiden Grenzen des Patentanspruchs. Wenn a
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Autoren-Porträt von Kurt Stamm
Kurt Stamm
Bibliographische Angaben
- Autor: Kurt Stamm
- 2018, 2. Aufl., 338 Seiten, Masse: 14,9 x 21,1 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Heymanns
- ISBN-10: 3452291294
- ISBN-13: 9783452291295
- Erscheinungsdatum: 15.11.2018
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