Tatfragen in der strafrechtlichen Revision.
Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag.. Dissertationsschrift
Urteile der Landgerichte in erster Instanz können allein mit der Revision angefochten werden. Die Arbeit zeigt auf, auf welchen historischen Missverständnissen und Zufälligkeiten dieser Umstand beruht, der kaum noch den Rechtsschutzstandards des...
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Produktinformationen zu „Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. “
Urteile der Landgerichte in erster Instanz können allein mit der Revision angefochten werden. Die Arbeit zeigt auf, auf welchen historischen Missverständnissen und Zufälligkeiten dieser Umstand beruht, der kaum noch den Rechtsschutzstandards des Grundgesetzes genügt. Mit Blick auf die Entwicklung der höchstrichterlichen Darstellungskontrolle und bisherige gesetzgeberische Reformversuche legt sie dar, warum es weiterhin einer gesetzlichen Reform der Rechtsmittel in Strafsachen bedarf.
Klappentext zu „Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. “
Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.
Inhaltsverzeichnis zu „Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. “
Einleitung1. Die Revision in StrafsachenDas System der strafrechtlichen Rechtsbehelfe - Die Ausgestaltung der Revision in Strafsachen - Die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes in Strafsachen - Zusammenfassende Analyse2. Eine historische Betrachtung der Entwicklung der RevisionEin Abriss der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Rechtsmittel - Die Beschränkung der Revision auf Rechtsfragen als eine Folge der freien Beweiswürdigung - Gründe für die Existenz der Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile - Zusammenfassende Analyse3. Die höchstrichterliche Erweiterung der Revision auf TatfragenDie gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe des Tatrichters - Die Erweiterung der Revision auf Teile der Tatfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - Kritik an der höchstrichterlichen Erweiterung der Revision - Zusammenfassende Analyse4. Gesetzgeberische Versuche der Erweiterung des Rechtsschutzes in StrafsachenAnsätze im Kaiserreich zur Ergänzung der Strafkammersachen um eine Berufung - Rechtsmitteldebatten in der Weimarer Republik und im »Dritten Reich« - Versuche einer Rechtsmittelreform in der Bundesrepublik Deutschland - Zusammenfassung5. Die Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge de lege ferendaDie österreichische Nichtigkeitsbeschwerde als Vorbild für eine erweiterte Revision - Zur Ausgestaltung einer möglichen Tatsachenrüge im bundesdeutschen Revisionsrecht - Weitere Reformen im Zusammenhang mit der Einführung einer Tatsachenrüge - ZusammenfassendeDarstellung der Reformvorschläge zur Einführung einer TatsachenrügeFazitLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von George Andoor
George Andoor hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Mainz und Leicester (England) absolviert; in dessen Rahmen erwarb er den Abschluss eines Magisters des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) und legte das erste Staatsexamen ab. Dem folgte die promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg. Das anschliessende Referendariat leistete er am Kammergericht in Berlin ab, u. a. mit Stationen im Bundesbildungsministerium und dem Bundespräsidialamt. Nach seinem zweiten Staatsexamen war George Andoor kurzzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig und ist seither Beamter im höheren Dienst, zunächst des Landes Hessen, zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland.
Bibliographische Angaben
- Autor: George Andoor
- 2020, 529 Seiten, 1 Abbildungen, Masse: 16,6 x 23,9 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428157915
- ISBN-13: 9783428157914
- Erscheinungsdatum: 03.09.2020
Rezension zu „Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. “
»Der Dissertation darf als grosses Verdienst angerechnet werden, einen systematischen Blick über die Jahrhundertgrenzen zu werfen und deutlich zu machen, welche Restwerte vordemokratischen Denkens sich unter dem Deckmantel scheinbarer Effizienz und Ökonomie des Strafverfahrens verbergen. Andoor gebührt Dank, Verschüttetes wieder ans Licht geholt und den Gesetzgeber auf Defizite aufmerksam gemacht zu haben. Die Rechtspolitiker sollten ihre Mitarbeiter in dem Buch auf Schatzsuche schicken.« Hasso Lieber, in: Richter ohne Robe, 1/2021 »Auch für österreichische Juristen bietet diese fundierte Darstellung der deutschen Rechtslage im Bereich der strafrechlichen Revision eine wissenschaftlich anregende Lektüre. Insbesondere stösst in diesem Zusammenhang natürlich auch die vom Autor vorgenommene rechtsvergleichende Analyse der österreichischen Nichtigkeitsbeschwerde auf Interesse.« David Kohl, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 10/2021
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