Strafrecht - Besonderer Teil I
Delikte gegen Personenwerte
Lehr- und Praxiswissen auf höchstem Niveau!
Wie die Teilbände Besonderer Teil II und Besonderer Teil III versteht sich auch der "BT I" als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Diese ausführliche, systematische und...
Wie die Teilbände Besonderer Teil II und Besonderer Teil III versteht sich auch der "BT I" als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Diese ausführliche, systematische und...
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Produktinformationen zu „Strafrecht - Besonderer Teil I “
Klappentext zu „Strafrecht - Besonderer Teil I “
Lehr- und Praxiswissen auf höchstem Niveau!Wie die Teilbände Besonderer Teil II und Besonderer Teil III versteht sich auch der "BT I" als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Diese ausführliche, systematische und übersichtliche Darstellung der zentralen Delikte gegen Personenwerte ermöglicht dem Studenten eine weiterführende Befassung mit diesen Themenbereichen und dem Praktiker einen Einstieg in Problemlösungen.
Auf aktuellem Stand mit allen Änderungen seit der Neuauflage, insbesondere durch das grosse Strafrechtsänderungsgesetz 2015!
Grossformatiges Paperback. Klappenbroschur
Autoren-Porträt von Diethelm Kienapfel, Valentin Schroll
em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz.Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs und lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Diethelm Kienapfel , Valentin Schroll
- 2016, 4. Aufl., XX, 360 Seiten, Masse: 15,4 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 321414944X
- ISBN-13: 9783214149444
- Erscheinungsdatum: 11.03.2016
Pressezitat
"Man kann Kienapfels Werk (...) getrost als eines der absolut führenden Standardwerke und Kienapfel selbst als einen der profiliertesten Vertreter der Strafrechtslehre bezeichnen." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 10/2016)"Die penible Gliederung und der sehr gut strukturierte Text erlauben es dabei, oft schneller eine fundierte Anwort auf eine Frage zu finden als in so manchem weitschweifigem "Grosskommentar"." (ÖJZ - Österr. Juristen-Zeitung Nr. 19/2016, Stefan Seiler)
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