Resozialisierung und Aussenkontakte im geschlossenen Vollzug
Eine kriminologische, strafvollzugs- und verfassungsrechtliche Untersuchung am Beispiel des Telefonierens
Die Untersuchung befasst sich mit dem Thema des Aussenkontakts während des Strafvollzugs am Beispiel der Telefonie. Die Auswertung kriminologischer Erkenntnisse ergibt, dass Aussenkontakt im Regelfall positiv für die Resozialisierung der Gefangenen ist. Die...
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Produktinformationen zu „Resozialisierung und Aussenkontakte im geschlossenen Vollzug “
Die Untersuchung befasst sich mit dem Thema des Aussenkontakts während des Strafvollzugs am Beispiel der Telefonie. Die Auswertung kriminologischer Erkenntnisse ergibt, dass Aussenkontakt im Regelfall positiv für die Resozialisierung der Gefangenen ist. Die Untersuchung der Telefonie in 20 Gefängnissen zeigt jedoch, dass diese vielfach die Resozialisierung kaum fördert. Die rechtswissenschaftliche Untersuchung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsprinzips, der Telefonnormen der Strafvollzugsgesetze und der Telefonpraxis ergibt, dass diese zum Teil rechtswidrig sind.
Klappentext zu „Resozialisierung und Aussenkontakte im geschlossenen Vollzug “
»Rehabilitation and Contact to the Outside World in Prison. A Criminological, Constitutional and Penal Law Analysis Using the Example of Telephony«The work analyzes contact to the outside world during the prison sentence legally and criminologically. It follows from criminological findings contact is generally positive for the rehabilitation of prisoners. The exploration of telephony in 20 prisons shows that in many cases telephone use of the prisoners seldom supports rehabilitation. The jurisprudential investigation of the constitutional principle of the telephone acts of prison laws and telephone practice shows, among other things, that the telephone norms and practice are partly illegal.
Inhaltsverzeichnis zu „Resozialisierung und Aussenkontakte im geschlossenen Vollzug “
1. Einleitung2. Theoretische Grundlagen der Resozialisierung
Resozialisierung im Strafvollzug - Auswirkungen des Telefonierens auf den Resozialisierungsprozess
3. Empirische Untersuchung
Empirische Untersuchung der Gefangenentelefonie - Kriminologische Bewertung der Telefonbedingungen
4. Rechtliche Bewertungen
Der Begriff der Freiheitsstrafe - Verfassungsrechtlicher Inhalt von Resozialisierung, Sicherung und Sicherheit - Verhältnis von Resozialisierung und Sicherung - Rechtmässigkeit der Telefonvorschriften - Rechtliche Bewertung der Telefonpraxis - Ausblick
5. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Anhang: Gesprächsleitfaden
Literatur- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Jan Fährmann
Jan Fährmann hat an der WWU Münster Jura mit kriminologischem Schwerpunkt studiert. Nach dem Studium schloss sich eine rechtswissenschaftliche kriminologische Promotion an der FU Berlin an. Während der Promotion absolvierte er das Referendariat am Kammergericht in Berlin. Aktuell arbeitet er in dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Strafvollzugs-, Polizei- (aus strafprozessualer und gefahrenabwehrrechtlicher Perspektive), Datenschutz- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Fährmann
- 2019, 368 Seiten, 1 Schwarz-Weiss-Abbildungen, Masse: 15,6 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428157370
- ISBN-13: 9783428157372
- Erscheinungsdatum: 19.06.2019
Pressezitat
»Insgesamt behandelt Fährmanns Arbeit ein wichtiges vollzugliches Thema mit einer erfrischend liberalen Grundausrichtung. Aufgrund der zusammengetragenen Argumente bietet sein Buch freilich nicht nur für Gleichgesinnte, sondern für jeden Strafvollzugsmitarbeiter und jede Strafvollzugsmitarbeiterin eine anregende Lektüre.« Prof. Dr. Florian Knauer, in: Forum Strafvollzug, 1/2020»Die Untersuchung kann sehr empfohlen werden, zumal sie weit über das aktuelle Thema der Aussenkontakte durch Telefonieren im geschlossenen Strafvollzug hinausgeht. [...] Selten ist auch der verfassungsrechtlich gebotene Vorrang der Resozialisierung vor kurzfristiger Sicherung im Strafvollzug so klar bestimmt worden, wie in dieser Studie, mit Konsequenzen, die weit über die Telefonvorschriften und Telefonpraxis hinausweisen.« Prof. Dr. Heinz Cornel, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 32, 2/2020
»Gleichwohl stellt die Studie ein wichtiges Werk dar, dem vor allem in den Justizverwaltungen der Länder eine gute Aufnahme und nachhaltige Wirkung zu wünschen ist.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 3/2020
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