ÖNORM B 2110, Kommentar
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm
Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen.
Neu in der 3. Auflage sind zB
-die neue...
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Produktinformationen zu „ÖNORM B 2110, Kommentar “
Klappentext zu „ÖNORM B 2110, Kommentar “
Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB
-die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013);
-neue Kapitel zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;
-sowie der Abruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf.
PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung - anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft!
Autoren-Porträt
Dr. Georg Karasek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden Fachexperten auf dem Gebiet des Baurechts.
Bibliographische Angaben
- 2016, 3. Aufl., LIV, 1170 Seiten, Masse: 18,9 x 24,8 cm, Leinen, Deutsch
- Herausgegeben: Georg Karasek
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214135759
- ISBN-13: 9783214135751
- Erscheinungsdatum: 23.06.2016
Pressezitat
"Der Kommentar ist sowohl für den Praktiker auf der Baustelle als auch für den Rechtsanwender sehr zu empfehlen und darf in den Bibliotheken von Anwälten, die sich mit Angelegenheiten des Baurechts befassen, nicht fehlen." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 6/2010, Robert Ertl)"Auch in der neuen Auflage das Standardwerk ÖNORM B2110." (Jus Extra Nr. 365/2016)
"Die Berücksichtigung sämtlicher höchstgerichtlicher Entscheidungen zu diesem Themenkreis, die Darstellung der Praxisbeispiele, die anschauliche Gegenüberstellung der ÖNorm-Regeln mit den ABGB- und UGB-Normen und das Ziel der Verfasser, eine auch für Techniker leicht verständliche Juristensprache zu verwenden, machen das Werk zu einem unverzichtbaren Werkzeug der Praxis für alle (!), die mit der Anwendung der Werkvertragsnorm befasst sind. (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 6/2017, Florian Leitinger)
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