Dialog Erziehungshilfe / Metaphern der Jugenddelinquenz
Analyse von Deutungsmustern feldspezifischer Expert*innen
Der staatliche Umgang mit Jugenddelinquenz stellt ein sichtbares Merkmal moderner Gesellschaften dar. Hierbei werden unterschiedliche Funktionssysteme in einem Zuständigkeitsbereich zusammengeführt.
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Produktinformationen zu „Dialog Erziehungshilfe / Metaphern der Jugenddelinquenz “
Der staatliche Umgang mit Jugenddelinquenz stellt ein sichtbares Merkmal moderner Gesellschaften dar. Hierbei werden unterschiedliche Funktionssysteme in einem Zuständigkeitsbereich zusammengeführt.
Klappentext zu „Dialog Erziehungshilfe / Metaphern der Jugenddelinquenz “
Der staatliche Umgang mit Jugenddelinquenz stellt ein sichtbares Merkmal moderner Gesellschaften dar. Hierbei werden unterschiedliche Funktionssysteme in einem Zuständigkeitsbereich zusammengeführt. Während ätiologische Ansätze in der kriminologischen Forschung vornehmlich Risikofaktoren Jugendlicher identifizieren, wird in dieser Studie der Fokus auf professionelle Akteur*innen (Jugendrichter*innen, Jugendkontaktbeamt*innen und Sozialarbeiter*innen) gelegt, die delinquenten Jugendlichen unterstützend und überwachend gegenübertreten. In den Erfahrungen und Wissensbeständen der Befragten manifestieren sich widersprüchliche Deutungsmuster und Handlungslogiken, die auf eine anomische Grundstruktur im Zuständigkeitsbereich verweisen. Die tägliche Bewältigung berufsspezifischer Antinomien bietet im besten Fall die Möglichkeit zum Aufbau professioneller kriminologischer Wissensbestände. Im schlechtesten Fall werden Ideologien genutzt, um einseitige Reduktionen der komplexen Fallgeschichten zu legitimieren.
Inhaltsverzeichnis zu „Dialog Erziehungshilfe / Metaphern der Jugenddelinquenz “
1 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Institutioneller Umgang mit Jugenddelinquenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1 Norm, abweichendes Verhalten und Sanktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1.1 Zum Begriff der sozialen Norm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.1.2 Zum Begriff des abweichenden Verhaltens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1.3 Zum Begriff der Delinquenz und der Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.1.4 Zum Begriff der Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.1.5 Die Sanktion als scheinbar bewährtes Instrument . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.1.6 Selektivität in Bezug auf Kriminalisierungsprozesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283.1.7 Der komplexe Zusammenhang von Normen, Abweichungen undSanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313.2 Jugenddelinquenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313.2.1 Jugend und Delinquenz - Zielgruppenspezifische Antinomien . . . . . . . . . . 313.2.2 Intensive und episodische Jugenddelinquenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353.2.3 Die Verwendung des Begriffs des Intensivtäters in Niedersachsen . . . . . . . . 373.2.4 Intensive Delinquenz als Element einer komplexen Fallstruktur . . . . . . . . . 383.2.5 Jugenddelinquenz als fehlgeschlagene Interaktion zwischenDelinquenten und Sanktionsinstanz nach Quensel . . . . . . . . . . . . . . . . .
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. . . . 393.3 Zuständigkeitsbereich und Handlungsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403.3.1 Die Sanktionslogik des Jugendgerichtsgesetzes ( JGG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403.3.2 Rechtsprechung und Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433.3.3 Recht und Unrecht und Fall und Nicht-Fall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453.3.4 Punitive Trends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463.4 Professionelle Akteur*innen im Zuständigkeitsbereich als Träger*inneneiner feldspezifischen Handlungslogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.1 Beruflicher Habitus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.2 Wissensbestände professioneller Akteur*innen als Expert*innenwissen . . . . . 493.4.3 Deutungsmuster professioneller Akteur*innen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503.4.4 Zusammenfassung Professionelle Akteur*innen als Träger*inneneiner Handlungslogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513.5 Übersicht zum Forschungsstand zu professionellen Akteur*innen imZuständigkeitsbereich der intensiven Jugenddelinquenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513.5.1 Radtke (2008) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523.5.2 Lutz (2010, 2012 und 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533.5.3 Meier (2012, 2015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543.5.4 Feststellung des Forschungsdefizits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553.6 Präzisierung der vorliegenden Untersuchung .
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Autoren-Porträt von Jan Hoyer
Jan Hoyer, Jahrgang 1969, ist Sonderpädagogeund Förderschullehrer. Zurzeit arbeiteter als Lehrkraft für besondere Aufgaben amLehrstuhl "Pädagogik bei Verhaltensstörungen"der Leibniz Universität Hannover.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Hoyer
- 2021, 154 Seiten, Masse: 16,7 x 23,3 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Klinkhardt
- ISBN-10: 3781524388
- ISBN-13: 9783781524385
- Erscheinungsdatum: 31.03.2021
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