Kritik der Verbandsstrafe.
Dissertationsschrift
Die Erfahrung verbandsbezogenen Unrechts läßt die Forderung nach Strafen gegen Verbände und insbesondere Unternehmen laut werden - und zwar über die bestehende Geldbußenregelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des...
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Produktinformationen zu „Kritik der Verbandsstrafe. “
Die Erfahrung verbandsbezogenen Unrechts läßt die Forderung nach Strafen gegen Verbände und insbesondere Unternehmen laut werden - und zwar über die bestehende Geldbußenregelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des europäischen Rechts hinaus.
Der Verfasser untersucht, ob eine solche dem internationalen Trend folgende Verbandsbestrafung begründbar ist. Dabei erweist sich eine einheitliche Begründung von Individual- und Kollektivstrafe als unmöglich. Sie muß entweder für das gesamte Strafrecht auf eine subjektive Zurechnung und damit das Schuldprinzip verzichten. Oder es wird eine mit individueller Freiheit und Verantwortung gleichermaßen unvereinbare Reflexionsfähigkeit der Kollektivperson angenommen. Auch die Anknüpfung an Taten der Verbandsorgane oder -mitglieder gewährleistet die Einheit des Strafrechts nicht. Sie führt in zirkuläre "Zurechnungen" oder verstrickt sich in eine widersprüchliche Gemengelage von individueller und korporativer "Schuld". Die Verbandsstrafe muß daher ausschließlich durch Präventionszwecke legitimiert werden. Auch diese lassen sich nur gegenüber reflexionsfähigen Wesen verwirklichen, so daß die Verbandssanktion zielgerichtet und dem Schuldprinzip zuwider potentiell alle Mitglieder betrifft: die Strafwirkung gegenüber den Schuldigen ist nicht sichergestellt, es werden Unschuldige bestraft und Adressaten einer hinzutretenden Individualstrafe doppelt bestraft. Als individualstrafrechtliche Alternative wird insbesondere die Geschäftsherrenhaftung diskutiert.
Klappentext zu „Kritik der Verbandsstrafe. “
Die Erfahrung verbandsbezogenen Unrechts lässt die Forderung nach Strafen gegen Verbände und insbesondere Unternehmen laut werden - und zwar über die bestehende Geldbussenregelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des europäischen Rechts hinaus.Der Verfasser untersucht, ob eine solche dem internationalen Trend folgende Verbandsbestrafung begründbar ist. Dabei erweist sich eine einheitliche Begründung von Individual- und Kollektivstrafe als unmöglich. Sie muss entweder für das gesamte Strafrecht auf eine subjektive Zurechnung und damit das Schuldprinzip verzichten. Oder es wird eine mit individueller Freiheit und Verantwortung gleichermassen unvereinbare Reflexionsfähigkeit der Kollektivperson angenommen. Auch die Anknüpfung an Taten der Verbandsorgane oder -mitglieder gewährleistet die Einheit des Strafrechts nicht. Sie führt in zirkuläre "Zurechnungen" oder verstrickt sich in eine widersprüchliche Gemengelage von individueller und korporativer "Schuld". Die Verbandsstrafe muss daher ausschliesslich durch Präventionszwecke legitimiert werden. Auch diese lassen sich nur gegenüber reflexionsfähigen Wesen verwirklichen, so dass die Verbandssanktion zielgerichtet und dem Schuldprinzip zuwider potentiell alle Mitglieder betrifft: die Strafwirkung gegenüber den Schuldigen ist nicht sichergestellt, es werden Unschuldige bestraft und Adressaten einer hinzutretenden Individualstrafe doppelt bestraft. Als individualstrafrechtliche Alternative wird insbesondere die Geschäftsherrenhaftung diskutiert.
Inhaltsverzeichnis zu „Kritik der Verbandsstrafe. “
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Verbandskriminalität und bestehende Kollektivsanktionen: Relativierung personaler Verantwortung im Kollektiv - Nicht repressive Sanktionen: Sanktionslücken und Übergänge zur Strafe - Verbandsgeldbusse (30 OWiG) - Die Unternehmensbebussung im Recht der Europäischen Gemeinschaften - Die internationale Entwicklung zu verbandsstrafenden Sanktionen - Ergebnis - C. Einheitliche Strafbegründung für alle Normadressaten: Formale Straffähigkeit von Verbänden: abstrakte Rechtspersonalität - Normativismus und Natürlichkeit - Die Gesamtperson: Kollektivsubjektivität und Repräsentation - Ergebnis - D. Eigenständige Verbandsstrafenbegründung und die Bestrafung Unschuldiger: Strafrechtliche Nebensysteme - Die Bestrafung Unschuldiger - Ergebnis - E. Personalisierte Organisationsverantwortung (Geschäftsherrenhaftung) und die Sicherstellung des Schuldausgleichs: Strafrechtliche Personalisierung von Organisationsverantwortung - Die Sicherstellung des Schuldausgleichs - Ergebnis - F. Schluss - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Friedrich v. Freier
- 1998, 354 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428095065
- ISBN-13: 9783428095063
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