Kinder, Kranke, Küchenhilfen
Wie das Reichsgericht nach 1900 die Schutzwirkung von Verträgen zugunsten Dritter erweiterte. Dissertationsschrift
Nach 1900 entwickelte das Reichsgericht vertragliche Schadensersatzansprüche von Personen, die selbst nicht Vertragspartei waren, und verhinderte in bestimmten Fällen die Anwendung der eingeschränkten deliktischen Haftung für Gehilfenverschulden nach
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Klappentext zu „Kinder, Kranke, Küchenhilfen “
Nach 1900 entwickelte das Reichsgericht vertragliche Schadensersatzansprüche von Personen, die selbst nicht Vertragspartei waren, und verhinderte in bestimmten Fällen die Anwendung der eingeschränkten deliktischen Haftung für Gehilfenverschulden nach 831 BGB. Doch war dies das entscheidende Motiv für die Urteile, die später zum 'Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter' führten? Diese Rechtsprechungsanalyse untersucht diese Frage unter Einbeziehung des sozialhistorischen Hintergrunds, der Richterbiographien und der Senatshefte des Reichsgerichts und bietet neue Einblicke in die Entstehung vermeintlich wohlbekannten Richterrechts.
Inhaltsverzeichnis zu „Kinder, Kranke, Küchenhilfen “
Abkürzungsverzeichnis1. Kapitel: EinleitungA. Kinder, Kranke, Küchenhilfen -"Neuere Urteile" des Reichsgerichts zu § 328 BGBB. Die Urteile des RG in der bisherigen ForschungI. Rechtswissenschaftliche LiteraturII. Rechtshistorische LiteraturC. Fragestellung und VorgehensweiseI. Die "neueren Urteile" zu § 328 BGB des RG als Korrektur des BGB und richterliche SozialpolitikII. Untersuchungsgegenstand und Aufbau der Arbeit2. Kapitel: Die drei Ausgangsentscheidungen: Scharlach, Kraftdroschke, TuberkuloseA. Einleitung: Aufbau der UrteilsbesprechungI. Leitfragen der UntersuchungII. Chronologische Darstellung und FallgruppenbildungB. Die Ausgangsentscheidungen des Gasuhrkanons C. RG v. 04.06.1915, JW 1915, 916 -"Scharlach"I. TatbestandII. VorinstanzenIII. GutachtenIV. Urteil V. Der Einìuss des Senatspräsidenten Eugen Meyn auf das Scharlachurteil und die Rechtsprechung des 3. Senats VI. ZusammenfassungD. RG v. 07.06.1915, RGZ 87, 64 -"Kraftdroschke"I. TatbestandII. VorinstanzenIII. Gutachten und UrteilIV. ZusammenfassungE. RG v. 05.10.1917, RGZ 91, 21 -"Tuberkulose"I. TatbestandII. VorinstanzenIII. GutachtenIV. UrteilV. Öffentlich-rechtliche Haftung aufgrund "zwingender" zivilrechtlicher AnalogienVI. ZusammenfassungF. Zwischenergebnis: Die Rechtsprechung zu § 328 BGB bis zum Jahr 1917I. Die betroffenen RechtsverhältnisseII. Die Anwendung des § 328 BGB in Scharlach, Kraftdroschke und Tuberkulose1. RG, JW 1915, 916 -"Scharlach"2. RGZ 87, 64 -"Kraftdroschke"3. RGZ 91, 21 -"Tuberkulose"4. Das Verhältnis zwischen dem "Versprechensempfänger" und den DrittenIII. Die Anwendung des § 831 BGB in Kraftdroschke, Scharlach und TuberkuloseIV. Ergänzende Vertragsauslegung und das Aufstellen von AuslegungsregelnV. Hinweise auf soziale Motive in Scharlach, Kraftdroschke und TuberkuloseVI. Ausblick auf den Fortgang der Urteilsanalyse3. Kapitel: Von Fieberwahn und Fenstersturz - die PatientenfälleA. EinleitungB. Die frühen Patientenfälle
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vor dem ScharlachurteilI. RG v. 30.10.1906 -"Wärmìasche"II. OLG Breslau v. 15.10.1908 und RG v. 07.01.1910 -"Fieber"III. RG v. 01.10.1910 -"Wurmkur"IV. RG v. 19.06.1914 -"Nasenbluten"V. Zusammenfassung zu den frühen PatientenfällenC. Die Patientenfälle nach dem ScharlachurteilI. RG v. 29.04.1918 -"Zahnarzt"II. RG v. 08.11.1918 -"Säuglingsheim"III. RG v. 24.04.1928 -"Fenstersturz IV"IV. RG v. 05.11.1929 -"Lähmung"V. RG v. 26.04.1932 -"Röntgenkur"VI. RG v. 29.09.1936 -"Ellenbogen"VII. RG v. 20.10.1936 -"Fenstersturz V"VIII. Zusammenfassung zu den Patientenfällen nach dem ScharlachurteilD. Ergebnisse zu den PatientenfällenI. Die Anwendung des § 328 BGB in den Patientenfällen1. Die Auslegungsregel des Scharlachurteils2. Leistungsanspruch des Dritten und SchutzpìichtII. Die Anwendung des § 831 BGB in den PatientenfällenIII. Hinweise auf soziale Motive in den Patientenfällen1. Der Begriff "Fürsorge"2. Die Stellung der Patienten3. Der Schutz der Krankenkassen vor einer InanspruchnahmeIV. Zusammenfassung4. Kapitel: Kutsche, Auto, Dampfer - die BeförderungsfälleA. EinleitungB. Die frühen Beförderungsfälle vor dem Kraftdroschkenurteil (1915)I. OLG Hamburg v. 18.10.1907 und RG v. 06.10.1908 -"Vereinskutschfahrt"II. KG v. 29.09.1909 -"Einladung I"III. OLG Hamburg v. 09.12.1909 -"Einladung II"IV. OLG Hamburg v. 22.12.1909 -"Straßenbahn I"V. OLG Colmar v. 13.12.1914 -"Heimfahrt"VI. RG v. 13.12.1912 -"Übermüdung"VII. Zusammenfassung zu den frühen BeförderungsfällenC. Die Beförderungsfälle nach dem KraftdroschkenurteilI. RG v. 18.11.1915 -"Schlittenfahrt"1. Sachverhalt2. Vorinstanzen3. Gutachten und Urteilsbegründung4. Bedeutung des Schlittenfahrturteils für die Einordnung der Urteile des RG zu § 328 BGBII. OLG Celle v. 18.10.1916 -"Straßenbahn II"III. RG v. 14.11.1923 -"Ponton"IV. RG v. 19.05.1930 -"Fahrdamm"V. RG v. 24.06.1930 -"Mitnahme"VI. RG v. 06.03.1935 -"Schleusenwand"VII. Zusammenfassung zu den Beförderungsfällen nach dem KraftdroschkenurteilD. Ergebnis zu den BeförderungsfällenI. Die Anwendung des § 328 BGB in den Beförderungsfällen1. Keine Wende durch das Kraftdroschkenurteil2. Die Auslegungsregel des Schlittenfahrturteils3. Stellvertretung und Leistungsanspruch des DrittenII. Die Anwendung des § 831 BGB in den BeförderungsfällenIII. Hinweise auf soziale Motive in den Beförderungsfällen1. Der Wortlaut der Urteile2. Die Stellung der Fahrgäste3. Die Eindämmung der neuen Gefahrenquelle "Automobil"IV. Zusammenfassung5. Kapitel: Dienstwohnung, Privatwohnung, Gewerberäume - die MietvertragsfälleA. EinleitungB. Die frühen Mietvertragsfälle vor dem Tuberkuloseurteil (1917)I. OLG Dresden v. 29.04.1902 -"Abort I"II. OLG Kiel v. 27.06.1902 -"Dachbodenluke"III. OLG Colmar v. 08.05.1908 IV. RG v. 30.06.1910 -"Müllkasten"V. RG v. 04.10.1910 -"Trockenspeicher"VI. RG v. 04.10.1911 und RG v. 14.01.1913 -"Jalousiekasten"VII. RG v. 17.01.1913 -"Eisglätte"VIII. RG v. 20.03.1917 -"Bodenbretter"IX. Zusammenfassung zu den frühen MietvertragsfällenC. Die Mietvertragsfälle nach dem TuberkuloseurteilI. OLG Hamburg v. 31.10.1919 -"Absperrschnur"II. RG v. 04.03.1920 -"Kreissäge"III. RG v. 21.02.1921 -"Treppenbeleuchtung II"IV. RG v. 03.06.1921 -"Gasvergiftung"V. RG v. 23.03.1926 -"Balkonsturz"VI. RG v. 14.10.1927 -"Messe"VII. RG v. 26.10.1933 -"Kokosläufer"VIII. RG v. 11.03.1935 -"Abort II"IX. RG v. 04.04.1939 -"Gartentreppe"X. Zusammenfassung zu den Mietvertragsfällen nach dem TuberkuloseurteilD. Ergebnis zu den MietvertragsfällenI. Die Anwendung des § 328 BGB in den Mietvertragsfällen1. Die Auslegungsregel des Tuberkuloseurteils2. Die Bezugnahme auf § 328 BGB zur Legitimation der neuen Rechtsregel3. Die Anwendung des § 328 BGB außerhalb von WohnungsmietverträgenII. Die Anwendung des § 831 BGB in den MietvertragsfällenIII. Die Garantiehaftung nach § 538 BGB als Ziel des vertraglichen DrittschutzesIV. Hinweise auf soziale Motive in den Mietvertragsfällen1. Der Begriff "Fürsorge"2. Der Schutz des Schwächeren3. Die Stellung der Mieter4. Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse6. Kapitel: Arbeiter, Schüler, Hausbewohner - weitere Urteile zu § 328 BGBA. EinleitungB. Die Anwendung des § 328 BGB auf einzelne weitere RechtsverhältnisseI. RG v. 12.07.1919 -"Landarbeiter II"II. RG v. 25.05.1925 -"Glaskolben"III. RG v. 10.02.1930 -"Gasuhr"IV. RG v. 26.11.1936 -"Bleivergiftung"C. Ergebnisse zu den weiteren Urteilen zu § 328 BGBI. ÜberblickII. Die Anwendung des § 328 BGB in den weiteren Urteilen1. Anknüpfung an die bisherige Rechtsprechung2. Das Verhältnis zwischen dem "Versprechensempfänger" und den Dritten3. Leistungsanspruch des Dritten und SchutzpìichtIII. Die Anwendung des § 618 BGB in den weiteren UrteilenIV. Die Anwendung des § 831 BGB in den weiteren UrteilenV. Hinweise auf soziale Motive in den weiteren Urteilen1. Die"sozialen Pìichten" des Arbeitgebers und die Anwendung des § 618 BGB2. Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse3. Die Stellung der geschützten Personen7. Kapitel: Dogmatische Deutung der untersuchten EntscheidungenA. EinleitungB. Die besondere Rolle des 3. Zivilsenats bei der Entwicklung des VSDI. Der Einìuss der verschiedenen Senate des RG auf die Rechtsprechung zu § 328 BGBII. Die Besetzung des 3. Senats von 1913 bis 1921III. Der 3. Senat und die RechtsfortbildungC. Die Anwendung des § 328 BGB zur Begründung vertraglicher Schadensersatzansprüche DritterI. Die Rolle des Vertrages zugunsten Dritter in den Beförderungsfällen1. Das"Dreiecksverhältnis" von Besteller, Fahrgast und Beförderungsunternehmen2. Alteri stipulari nemo potest3. Die Sonderrolle des unechten Beförderungsvertrages zugunsten DritterII. Die Rolle des Vertrages zugunsten Dritter in den Patientenfällen1. Das Dreiecksverhältnis von Krankenkasse, Patient und Krankenhaus2. Die Entwicklung der vertraglichen Beziehungen zwischen Krankenkasse, Patient und Arzt zu Beginn des 20. Jhds3. Die ergänzende Vertragsauslegung nach § 328 Abs. 2 BGB4. ErgebnisIII. Die Rolle des Vertrages zugunsten Dritter in den Mietvertragsfällen1. Das Dreiecksverhältnis von Mieter, Angehörigen und Vermieter2. Die Bezugnahme auf § 328 BGB im Tuberkuloseurteil3. Die Bedeutung des Mietvertrages für die Entwicklung des VSDIV. Die Rolle des § 618 BGB für die Entstehung des VSDV. ZusammenfassungD. Die Eindämmung des § 831 BGB durch die Haftung für Verkehrs- und OrganisationspìichtenI. Die Begründung einer deliktischen Haftung neben der vertraglichen SchadensersatzpìichtII. Die Haftung für die Verletzung von Organisations- und Verkehrspìichten1. Verletzung von Organisationspìichten2. Die Haftung für die Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspìicht3. Von der allgemeinen Verkehrssicherungspìicht zur vertraglichen Sorgfaltspìicht4. Haftung für eine Gefahrenquelle unabhängig von der Rechtsgrundlage5. ZusammenfassungE. Einheitliche Leitgedanken der Rechtsprechung zu § 328 BGB? I. Keine Privilegierung des Schuldners in Dreiecks-konstellationenII. Gleiches Schutzniveau bei gleicher GefährdungF. Zusammenfassung zur dogmatischen Deutung8. Kapitel: Sozialgeschichtliche Deutung der untersuchten EntscheidungenA. EinleitungI. Die Soziale FrageII. Indizien für eine soziale RechtsprechungB. Der Vertrag zugunsten Dritter als soziales Rechtsinstitut?I."Fürsorge" als Motiv für die Anerkennung des Vertrages zugunsten Dritter1. Überblick über die Entstehungsgeschichte des Vertrages zugunsten Dritter2. Der Fürsorgegedanke in der Beratung des BGBII. Der Fürsorgegedanke des Vertrages zugunsten Dritter und die KrankenkassenfälleC. Die Rechtsprechung des RG und die sozialen Pìichten des ArbeitgebersD. Die Krankenkassenfälle vor dem Hintergrund des SozialversicherungsrechtsI. EinleitungII. Der Streit um die freie Arztwahl zwischen Ärzten und KrankenkassenIII. ErgebnisE. Die Mietvertragsfälle vor dem Hintergrund von Wohnungsnot und WohnungselendI. EinleitungII. Pauperisierung, Wohnungsnot und Wohnungselend III. Der Wohnungsmangel während und nach dem Ersten WeltkriegIV. ZusammenfassungF. Die Lebenssituation der Richterschaft als Indiz für eine soziale Zielsetzung in den neueren Urteilen zu § 328 BGBI. EinleitungII. Die wirtschaftliche Situation der Richter um 1900III. Sozialer Status und AbstiegsangstIV. Die Situation der richterlichen SpitzenverdienerV. Einzelne Richter als Mieter, Dienstnehmer und Patienten1. Eugen Meyn (1849-1926)2. Paul Ludwig Witthöfft (geb. 1877, Sterbejahr unbekannt)3. Heinrich Könige (1852-1935)4. Joseph Altstötter (1892-1979)5. Weitere Richter6. ZusammenfassungG. Zusammenfassung zur sozialgeschichtlichen Deutung9. Kapitel: Kinder, Kranke, Küchenhilfen - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und AusblickA. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der ArbeitB. Ausblick und weiterer ForschungsbedarfAbbildungenAnhang A: Biographische Angaben zu den Richtern am ReichsgerichtA. VorbemerkungB. Die Herkunft: der VaterberufC. Studium und beruìicher WerdegangI. Eugen Meyn (1849-1926)1. Studium2. Karriere in der landwirtschaftlichen Verwaltung3. ZusammenfassungII. Ernst Neukamp (1852-1919)III. Erich Brodmann (1855-1940)IV. Henry Cornelius (1855-1941)V. Teodor August Fuchs (II) (1857-1920)VI. Heinrich Staffel (1861-1934)VII. Otto Strecker (1862-1944)VIII. Felix Czolbe (1863-1945)IX. Friedrich Oegg (1870-1959)X. Karl Schrader (geb. 1876, Sterbejahr unbekannt)1. Studium2. Karriere als ArbeitsrechtlerXI. Otto Stange (geb. 1882, Sterbejahr unbekannt)1. Studium2. Vom LAG Essen zum RAGXII. Gerhard Rusch (1884-1936)XIII. Die übrigen beteiligten RichterAnhang B: Ausgewählte QuellenA. Auszüge aus den Senatsheften des RGI. BArch R 3002/7314, Bl. 18-20, Gutachten in der Sache III 581/14 - "Scharlach" v. 10.05.1915II. BArch R 3002/10919, Bl. 15-18: Gutachten in der Sache IV 178/15 -"Schlittenfahrt", undatiertIII. BArch R 3002/7511, Bl. 29-30: Gutachten in der Sache III 145/17 - "Tuberkulose" v. 08.08.1917B. Auszug aus den Personalakten des Reichsgerichtsrats Paul WitthöfftC. Eugen Meyn: Das Hohe Lied vom deutschen Richter.Rede, gehalten bei der Einführung des Reichsgerichtspräsidenten, Hanseatische Rechtszeitschrift 1922, Sp. 907LiteraturverzeichnisPersonenverzeichnisSachverzeichnisUrteilsverzeichnis
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Autoren-Porträt von Thomas Lakenberg
Thomas Lakenberg wurde mit vorliegender Studie an der Universität Bonn promoviert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Thomas Lakenberg
- 2014, 444 Seiten, 1 farbige Abbildungen, Masse: 16,1 x 23,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Böhlau
- ISBN-10: 3412223646
- ISBN-13: 9783412223649
- Erscheinungsdatum: 03.09.2014
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