Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen...
Prozesse um Kunst. Ein Vademecum für Juristen und klagende Laien
Die komischsten Kunstfälle vor Gericht
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse neuerer Zeit, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Geniesser ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis...
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse neuerer Zeit, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Geniesser ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis...
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Produktinformationen zu „Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen... “
Die komischsten Kunstfälle vor Gericht
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse neuerer Zeit, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Geniesser ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor. Es geht u. a. um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse neuerer Zeit, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Geniesser ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor. Es geht u. a. um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer
Klappentext zu „Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen... “
Die schönsten und wunderlichsten Prozesse des 20. und 21. Jahrhunderts, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Geniesser ihre Ansprüche nach kulturellem Mehrwert durchzusetzen versuchten.Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor.Es geht aber auch um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Fakir, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer.Die unterschiedlichen Kunstbegriffe von Finanzgerichtsbarkeit und Verfassungsrecht, in zivilrechtlichen Verträgen oder eher strafrechtlichen Beurteilungen werden subtil ins Licht gesetzt. (Das milde bewertende Diktum »Affenzirkus« lässt der Autor erst auf Seite 50 einfliessen.)Wer die Anrufung von gerichtlichem Beistand erwägt bei- unzureichendem Product-Placement seiner Käsemarke in Unterhaltungsfilmen,- verfrühter Entsorgung einer Beuysschen Fettecke,- Hörschäden nach Rock-Konzerten,- vorzeitig beendeten»Elektra«-Vorführungen oder- fehlender Ähnlichkeit auf einem Ölbild, das den Stammtisch porträtieren sollte,findet hier erste Entscheidungshilfen
Autoren-Porträt von Heinrich Stader
Der Autor Heinrich Stader promovierte über Strafprozessrecht und arbeitet womöglich seit Mitte der 70er-Jahre als Anwalt für den Schwerpunkt "privates Baurecht" in einer süddeutschen Industriestadt. Kein Wunder also, dass sein Zugriff auf eine Morphologie juristischer Komik den Durchblicker verrät. Und dass der erfahrene Praktiker eine beträchtliche historische Tiefendimension vom Corpus Iuris Canonici bis zur neuesten Auflage des Palandt beherrscht. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er durch die Veröffentlichung seines grundlegenden Werks "Kurze Einführung in den Juristenhumor" bekannt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Heinrich Stader
- 2001, Erstausgabe., 96 Seiten, Masse: 13,7 x 22,2 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Libelle-Verlag
- ISBN-10: 3909081312
- ISBN-13: 9783909081318
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