Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 120
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Produktinformationen zu „Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 120 “
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Inhaltsverzeichnis zu „Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 120 “
Frontmatter -- Inhalt -- I. Bürgerliches Recht -- 1. Ist bei der Fristsetzung nach 519 Abs. 6 ZPO. die mit einem festen Endpunkt bestimmte Rachweisfrist der nach einem Zeitraum bestimmten Rachweisfrist gleich zn behandeln in Bezug auf die Frage, wann die durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmte Frist ihr Ende erreicht? -- 2. Ist bet der Aufwertung eines Pachtinvcntar-Wertes, der auS Anlass der Rückgabe der Pachtung in Papicrmar! geschätzt wurde, der Umstand zu berücksichtigen, dass der Pächter den Pachtzins in entwertetem Gelde entrichtet hat? -- 3. Kann sich der BerpSchter gegenüber dem Anspruch des Pächters auf den bei Rückgabe der Pachtung in fester Währung geschätzten Pachtinventar-Preis darauf berufen, dass der Pachter den Pachtzins in entwertetem Gelde gezahlt habe? -- 4. Inwieweit hindert die Eintragung der Vormerkung einer Hypothek die Wiedereintragung einer gelöschten Hypothek in Höhe der Aufwertung an der früheren Rangstelle? -- 5. 1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes AuStretcn von Kohlenoxydgas anS einem Zimmerofen verursacht worden ist, alS Unfall im Sinne des 2 Abs. I der Allgemeinen Berfichernngsbedingnngen des Unfallverficherimgs-Berbands anznsehen? 2. Trifft auf ihn die Vorschrift im 2 Abs. ll daselbst zn, wonach "Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten? -- 6. Unter welchen Voraussetzungen gilt für die Parteien eines MetverhSltnisseS die gesetzliche Miete? -- 7. Welchen Einfluss hat die unheilbare Richtigkeit von Generalvcrsammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft aus die Rechtsgültigkeit späterer derartiger Beschlüsse? -- 8. Begeht ein Ehemann, der tatsächlich in Doppelehe lebt, durch geschlechtlichen Verkehr mit seiner nunmehrigen Fran schon dann einen die Scheidung der früheren Ehe rechtfertigenden Ehebruch, wenn seiue Annahme, diese Ehe fei ohne Richterspruch nichtig, auf Fahrlässigkeit beruht, oder liegt ein solcher Ehebruch nur dann vor, wenn er die Rechtsbeständigkelt seiner früheren Ehe kennt? -- 9. Geht ein
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Schaden, der dadurch verursacht worden ist, dass das Schiff Infolge nicht gehöriger Beladung nicht seetüchtig war, zu Lasten des Versicherers oder deS Versicherungsnehmers? -- 10. über Art und Umfang der Haftung des Verfrachters gegenüber den Befrachtern für die Reisetüchtigkeit des Schiffes und zur Frage der Freizeichnung des Verfrachters von dieser Haftung. -- 11. 1. Steht der Unterlassungsklage, die ein Berband zur Förderung gewerblicher Interessen ( 13 NnlWG.) anstrengt, der Umstand entgegen, dass gegen denselben Beklagten schon der durch dessen Wettbewerb unmittelbar Verletzte Klage auf Unterlassung erhoben hat? 2. Wann ist vertragswidrige Rabattgewährung sittenwidrig? 3. Verstösst es gegen die guten Sitten, wenn dem vertragsuntreuen Abnehmer (Wiederverkäufer) für den Fall der Nichteinhaltung der "Markenpreise" Liefersperre angedroht wird? -- 12. Unterliegt die Zusage der Verschaffung von Geschäftsanteilen eineS Dritten oder ein Garantteversprechen dieses Inhalts der Formvorschrift des 15 Abs. 4 GmbHG.? -- 13. 1. Ist der Begriff "Spezialvollmacht" im 119 Abs. 2 des preussischen Allgemeinen Berggesetzes im Sinne einer Vollmacht zu verstehen? 2. Ist eine derartige "Spezialvollmacht" nach Tarifstclle 19 Abf. 2 des preussischen Stempelsteuergesetzes zu versteuern? -- 14. Kann die ohne Kündigungsvorbehalt erfolgte Anstellung eines Relchsbeamten dann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Vorbehalt nnr infolge eines Berschens nicht in die Anstellungsurkunde anfgenommen worden ist? -- 15. Was muss ein Beamter zu seiner Entlastung beweisen, wenn er für das Abhandenkommen einer in seine amtliche Obhut gelangten Sache verantwortlich gemacht wird? -- 16. 1. Welches Recht ist anzuwenden, wenn zwischen einem deutschen Versicherer und einem deutschen Versicherungsnehmer im Ausland eine Versicherung in ausländischer Währung abgeschlossen worden ist? 2. Ist, falls eine österreichische Versicherungsgesellschaft
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Bibliographische Angaben
- 1928, XVI, 440 Seiten, Masse: 15,5 x 23 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben: Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
- Verlag: De Gruyter
- ISBN-10: 311233471X
- ISBN-13: 9783112334713
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