Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung.
Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung...
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Produktinformationen zu „Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. “
Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren.
Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismäßig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.
Klappentext zu „Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. “
Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren.Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoss gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismässig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.
Inhaltsverzeichnis zu „Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. “
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz - Sanierung erfordert auch Personalkostensenkung - Möglichkeiten der Personalkostensenkung - Die Personalkostensenkung muss in der für die Sanierung erforderlichen Höhe kurzfristig mit einem hinreichenden Mass an Rechtssicherheit realisierbar sein - Die gesetzlichen insolvenzspezifischen Hilfsmassnahmen bewirken keine dauerhafte Personalkostensenkung - Bereitschaft der Belegschaft zur Weiterarbeit zu geringeren Arbeitsentgelten im Insolvenzfall - Das geltende Insolvenz- und Arbeitsrecht muss im Sinne der Ermöglichung der Erhaltung von Arbeitsplätzen ausgelegt werden - Beurteilung der Sanierungstauglichkeit arbeitsrechtlicher Sanierungsinstrumente - Vorteile der Betriebsvereinbarung als Sanierungsinstrument - 2. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung: Arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarungen - Betriebsvereinbarungen - Senkung tarifvertraglicher Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung - 3. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte gegenüber leitenden Angestellten durch Richtlinie gemäss28 SprAuG: Vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelte - Ansprüche aus Richtlinien gemäss
28 Abs. 2 SprAuG - Ansprüche aus Tarifverträgen - 4. Teil: Prozessuale Behandlung der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung und Sprecherausschuss-Richtlinie: Durchführung des Einigungsstellenverfahrens nach
87 Abs. 2, 76 BetrVG - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmässigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmässigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Sprecherausschuss-Richtlinie - Gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Unverhältnismässigkeit der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages - 5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Peter Schulz
- 2002, 460 Seiten, Masse: 15,7 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428107276
- ISBN-13: 9783428107278
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