Einlageleistung und Einlagerückgewähr im System der Kommanditistenhaftung.
Dissertationsschrift
In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die...
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Produktinformationen zu „Einlageleistung und Einlagerückgewähr im System der Kommanditistenhaftung. “
Klappentext zu „Einlageleistung und Einlagerückgewähr im System der Kommanditistenhaftung. “
In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, dass er Gläubiger aufgrund seiner Aussenhaftung befriedigt.Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von 171 I 2. Hs. HGB folgt, dass die sog. Einbuchung 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt.
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Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
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Inhaltsverzeichnis zu „Einlageleistung und Einlagerückgewähr im System der Kommanditistenhaftung. “
A. Einleitung und Grundprinzipien der Kommanditistenhaftung: Einleitung - Grundprinzipien der Kommanditistenhaftung - Verhältnis von Einlage und Haftung - Zusammenfassung zu A. - B. Der Tatbestand der Einlageleistung nach171 I 2. Hs. HGB: Einleitung - Die Einlageleistung im Lichte von Vertragstheorie und Verrechnungstheorie - Die Einlagenaufbringung - Die Kapitalaufbringung - Einbeziehung von Drittvermögen in die Einlageleistung nach
171 I 2. Hs. HGB - Zusammenfassung zu B. - C. Die Rückgewähr der Kommanditeinlage: Allgemeines zur Rückgewähr der Einlage - Das Prinzip der Einlageerhaltung - Das Prinzip der Kapitalerhaltung - Einlagerückgewähr und Drittvermögen - Zusammenfassung zu C. - D. Zusammenfassung aller Ergebnisse - Literaturverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Andreas Kirsch
- 1995, XIII, 197 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428084608
- ISBN-13: 9783428084609
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