Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis
Das Werk will eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung vornehmen. Der Autor untersucht hierzu die Vorsatzanfechtung aus Sicht des Vermieters eines Gewerbemietverhältnisses mit einem insolventen Mieter. Er analysiert die einschlägige Rechtsprechung und...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Taschenbuch
Fr. 59.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis “
Klappentext zu „Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis “
Das Werk will eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung vornehmen. Der Autor untersucht hierzu die Vorsatzanfechtung aus Sicht des Vermieters eines Gewerbemietverhältnisses mit einem insolventen Mieter. Er analysiert die einschlägige Rechtsprechung und Entwicklung der Vorsatzanfechtung. Er überprüft, ob die Vorsatzanfechtung in der besonders betrachteten Situation zu interessengerechten Ergebnissen führt und macht einen Vorschlag zur Verbesserung. Mit seinem praktischen Ansatz will das Werk einen Beitrag zur fortwährenden Diskussion über die Vorsatzanfechtung leisten. Lars Kitzmann ist seit 2016 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gewerbemiet- und Insolvenzrecht in Bonn tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Lars Kitzmann
- 2023, XIII, 411 Seiten, Masse: 15,1 x 20,9 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: LIT Verlag
- ISBN-10: 3643152671
- ISBN-13: 9783643152671
- Erscheinungsdatum: 10.02.2023
Kommentar zu "Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis"
0 Gebrauchte Artikel zu „Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Eine Neubewertung der Vorsatzanfechtung am Beispiel der Rechtsprechung zum Gewerbemietverhältnis".
Kommentar verfassen